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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens. Das Plangebiet der 3. Änderung ist identisch mit der Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“. Dieser liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes und östlich der Hilfringhauser Straße / L157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Sachverhalt:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ ist seit 2006 Grundlage für die Realisierung eines Wohngebietes am südlichen Stadtrand von Wermelskirchen, das von der Fa. „Eifgenblick“ erschlossen und vermarktet wird. Die „Eifgenblick“ strebt bereits seit einiger Zeit eine Änderung von verschiedenen Festsetzungen des Bebauungsplanes an, um grundsätzlich aus ihrer Sicht die Grundstücke besser beplanen und somit auch besser vermarkten zu können.
Nachdem nun die „Eifgenblick“ ein umfassenderes Änderungskonzept für den Kernbereich des Plangebietes vorgelegt hat, soll das Verfahren für eine dritte Änderung des Planes eingeleitet werden.
Ziel der Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist es, eine größere Flexibilität bei der Vermarktung des Wohngebietes zu erreichen, ohne die Grundzüge der Planung zu gefährden bzw. zu ändern. Insofern beziehen sich die vereinfachten Änderungen im Wesentlichen auf die Überschreitung von Baugrenzen, die Stellung bzw. Firstrichtung der Gebäude und auf einige textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der für den Kernbereich des Plangebietes vorgelegte Änderungsvorschlag der „Eifgenblick“ hat zum Ziel die im bestehenden Plan festgesetzten Hausformen „Reihenhaus“ aufzuheben und hier freistehende Wohnhäuser zuzulassen. Neben der Neuordnung der Grundstücke sollen dabei zwei Wohnwege und ein öffentlicher Spielplatz verlegt werden. (s. auch Anlage)
Letztlich dient diese angestrebte Änderung auch zur nachträglichen planungsrechtlichen Sicherung bereits erteilter Befreiungen in dem Plangebiet.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ im vereinfachten Verfahren umfasst somit das gesamte Plangebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
Die Abstimmungen hinsichtlich der Änderungen stellen für die Projektpartner die Handlungsgrundlage für die weitere Vermarktung und planungsrechtliche Bewertung der künftigen Bauprojekte in Bezug auf die Festsetzungen des B-Planes dar.
Der Aufstellungsbeschluss: Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und TÖB gemäß § 3 (1) und 4 (1) BauGB abzusehen. Nach Fertigstellung des Änderungsentwurfes wird unmittelbar die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorbereitet und dem StuV/Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens. Das Plangebiet der 3. Änderung ist identisch mit der Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“. Dieser liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes und östlich der Hilfringhauser Straße / L157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Weiteres Verfahren:
Nach Bearbeitung und Detaillierung der Planänderungen in der Planzeichnung und in den textlichen Festsetzungen wird die weitere Beratung im Fachausschuss erfolgen. Der Beschluss der Inhalte des Planentwurfs und der Offenlage sind dann der nächste Verfahrensschritt.
Anlage/n:
1 „Hilfringhauser Straße“ und Lage im Stadtgebiet 2 Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B 3 Auszug B-Plan südliches Plangebiet 4 Kernbereich südl. Plangebiet / Bauflächen für Reihenhäuser 5 Änderungsvorschlag „Eifgenblick“ freistehende Wohnhäuser
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