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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Lichtsignalanlage im Bereich des Brückenweges/Eich (Lochesplatz) in der bestehenden Form aus den nachstehend erläuterten Gründen zu belassen.
Sachverhalt:
Die Lichtzeichenanlage im Bereich Brückenweg / Eich (Lochesplatz) wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.03.2003 und im Rat am 31.03.2003 beschlossen (Beschlussvorlage mit Anlage 1, Punkt 2.2.1). Des Weiteren wurde in den Ausschüssen (20.03.2006 RAT/0633/2006, 12.06.2006 RAT/0713/2006 – planerisch, jedoch nicht textlich erwähnt), Bürgerinformationsveranstaltungen am 04.04.2006 und 09.12.2008 sowie im Info-Brief an alle betroffenen Bürger und Anlieger im Sommer 2008 auf die Notwendigkeit der Lichtsignalanlage hingewiesen.
Die Lichtzeichenanlage wurde auf der Grundlage der Planung vom Dezember 2008 am 02. März 2009 angeordnet. Die durch die Straßenverkehrsordnung in den Verwaltungsvorschriften zu § 45 festgelegte Anhörung der Polizei ist am 04. Februar 2009 erfolgt. Wesentliche Gründe für die Anordnung der Lichtzeichenanlage waren die Sicherheit des Fußgängerverkehrs (Schulwegsicherung) und die Regelung des Linienverkehrs aus Richtung Telegrafenstraße.
Eine Optimierung der Schaltung der Lichtzeichenanlage wurde im Sommer 2010 durchgeführt. Hierbei wurden die bis dahin langen Wartezeiten für Fußgänger verkürzt.
Um eine Änderung bzw. Beseitigung der Ampelanlage herbeizuführen wäre zunächst die Aufhebung des Beschlusses notwendig. Des Weiteren ist die erneute Beratung in der Verkehrsbesprechung mit der Polizei erforderlich sowie die Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderungen.
Die örtliche Situation wird durch die Verwaltung ständig beobachtet. Aufgrund der bestehenden Verkehrsbelastung und der hohen Anzahl der Fußgängerquerungen ist die Lichtsignalanlage erforderlich. Seit bestehen der Lichtsignalanlage sind keine Unfälle mit Personenschäden bekannt geworden. Die Resonanz aus den Bereichen Schule und Eltern (Schulwegsicherung, s. Anlagen) sowie Empfehlungen des Beirates für Menschen mit Behinderungen vom 05.10.2010 (Anlage, Vorabzug der Niederschrift) bestätigen den Erhalt der Anlage.
Die Kosten für den tiefbautechnischen Teil des Rückbaus (Erdarbeiten, Umpflasterung, Demontage der Anlage mit Steuerung, Demarkierung der Fahrbahn) betragen ca. 15.000 – 20.000 €. Die Signalmaste sind nach dem Abbau nicht mehr zu verwenden, da diese oberflächlich abgetrennt werden.
Für die Änderung der Situation von einer ampelgesteuerten Fußgängerquerung in einen Übergang mit Zebrastreifen ist eine Erweiterung der Beleuchtung gemäß der DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung) und DIN 67523 (Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung) erforderlich. Die Kosten hierfür und für die Neumarkierung und Beschilderung betragen etwa 10.000 - 15.000 € zusätzlich zum Rückbau. Der Betrag kann erheblich höher liegen, wenn die Lage der neuen Übergänge verändert wird.
Anlage/n:
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