Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach wird nur die Ermäßigung der Gebühr entsprechend der 2. Nachtragssatz bei Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der Papiertonne (Gewerbe) erhöht, die übrigen Gebühren werden beibehalten.
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
· Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), · Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier, · Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle, · Sondermüllentsorgung, · Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott, · Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben, · Beseitigung wilder Kippen, · Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.
Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2010 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Die Ermäßigung der Gebühr entsprechend der 2. Nachtragssatzung bei Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der Papiertonne (Gewerbe) wird erhöht. Die Gebührenausgleichsrücklage ist aufgebraucht.
Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Entwicklung der Freiwilligen Gebührenrücklage
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Nach den Vorschriften des KAG ist das Defizit des Jahres 2007 in Höhe von 221.623 € spätestens in der Kalkulation 2010 auszugleichen. Es wird mit der freiwilligen Rücklage verrechnet. Ebenso die Defizite der Jahre 2008 (118.800 €), 2009 (163.570 €) und 2010 (103.000 €).
Damit ist die Rücklage nun aufgebraucht. Aufgrund des guten Ausschreibungsergebnisses in 2010 für 2011 können die Gebühren dennoch beibehalten werden. Für Gewerbetreibende, die auf die Papiertonne verzichten (Gewerberestmülltonne), können diese sogar gesenkt werden.
Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 05.11.2010 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2011 vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die Kalkulation bereits erstellt. Die in der Kalkulation verwendeten Gebührensätze weichen geringfügig von den dort mitgeteilten Gebühren ab. Darüber hinaus werden aber auch die Abfallmengen geplant, sodass von einer marginalen Korrektur der Kalkulation abgesehen wurde. Dem Gebührenzahler entsteht aber hierdurch kein Nachteil, da im Rahmen der Betriebsabrechnung 2011 die tatsächlichen Kosten und Mengen ermittelt und berücksichtigt werden.
Gebührensätze 2011
Die Biotonne wird über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2011 wird hierfür nur noch ein Betrag in Höhe von 80.000 € (Vorjahre = 200.000 €) berücksichtigt. Hier enthalten ist die Installation einer zentralen Sammelstelle für Grünabfälle auf dem Gelände des Entsorgungsunternehmers. Die Möglichkeit des Abladens von Grünabfällen steht allen Bürgern zur Verfügung und kann somit nicht ausschließlich den Nutzern einer Biotonne angelastet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
Die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation 2011 bleiben gegenüber den Gebühren 2010 unverändert:
Die Ermäßigungen für Gewerbetreibende, die auf eine Papiertonne verzichten (Gewerbe-restmülltonne), sind der Nachtragssatzung zu entnehmen.
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1) ? 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallsentsorgung der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 (Anlage 2)
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