Vorlage - RAT/2040/2010  

 
 
Betreff: Einführung einer Ehrenamtskarte;
Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 05.02.2009
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1943/2010
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
28.02.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag_Ehrenamtskarte_WNK_UWG PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag der WNK UWG-Fraktion aus den von der Verwaltung genannten Gründen nicht zu entsprechen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlage „RAT/1943/2010“ wird verwiesen.

 

Diese wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.09.2010 nicht abschließend beraten. Die Beschlussvorlage wurde vielmehr zurückgestellt, wobei der Verwaltung aufgegeben wurde, weitere Möglichkeiten zur Einführung der Ehrenamtskarte zu prüfen.

 

Daraufhin hat die Verwaltung Kontakt aufgenommen sowohl mit dem Verein Freiwilligenbörse e.V. als auch mit dem Verein WIW e.V. Nach den Vorstellungen der Verwaltung war es geplant, dass diese beiden Vereine jeweils Teilbereiche der Einführung und laufenden Bearbeitung der Ehrenamtskarte übernehmen sollten. Hierbei sollte der Verein WIW die Aquise von Einzelhändlern und Betrieben übernehmen, die den Inhabern von Ehrenamtskarten Vergünstigungen gewähren. Die Freiwilligenbörse sollte alle weiteren Aufgaben übernehmen, die mit der Einführung und laufenden Pflege der Ehrenamtskarte anfallen.

 

Die Antworten dieser beiden Vereine liegen nunmehr vor.

 

Der Verein Freiwilligenbörse e.V. hat mitgeteilt, dass dieser die genannten Aufgaben grundsätzlich übernehmen könne, jedoch gewisse Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, z.B. Bereitstellung eines Büros im Rathaus und Übernahme der genannten Aufgaben durch WIW.

 

Der Verein WIW e.V. hat mitgeteilt, dass dieser die genannten Aufgaben sowohl aus personellen als auch aus finanziellen Gründen nicht leisten kann.

 

Somit ist auch diese Möglichkeit zur Einführung und laufenden Pflege der Ehrenamtskarte in Wermelskirchen nicht umsetzbar. Die weiteren Argumente der Verwaltung aus der o.a. Beschlussvorlage gelten unverändert fort. Der Inhalt der Beschlussvorlage wird im Folgenden nochmals dargestellt, da diese bisher nicht abschließend beraten wurde:

 

 

Der Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 05.02.2009 ist am 25.02.2009 bei der Stadt Wermelskirchen eingegangen. Er wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 23.03.2009 eingebracht und dort zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Nach der Kommunalwahl im Jahre 2009 hat die WNK UWG-Fraktion mitgeteilt, dass dieser Antrag auch in der neuen Wahlperiode aufrechterhalten wird.

 

Ausweislich des Antrages, der dieser Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt ist, soll die Verwaltung beauftragt werden, mit den übrigen kreisangehörigen Kommunen und dem Kreis die Einführung einer Ehrenamtskarte zu prüfen und umzusetzen.

 

Diesbezüglich haben Beratungen in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Rheinisch-Bergischen Kreis stattgefunden. Diese haben jedoch zu dem Ergebnis geführt, im Rheinisch-Bergischen Kreis die Ehrenamtskarte nicht einzuführen.

 

Somit kann die Stadt Wermelskirchen den Antrag der WNK UWG-Fraktion nicht weiter verfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt sich aber auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Einführung einer solchen Ehrenamtskarte.

 

Diese macht nur dann Sinn, wenn sich hieran messbare Leistungen knüpfen, z.B. in Form von Vergünstigungen. Neben denkbaren städtischen Einrichtungen, auf die Vergünstigungen gewährt werden könnten (z.B. Hallenbad, Freibad Dabringhausen), ist es erforderlich, bei Firmen und Einzelhändlern weitere Vergünstigungen einzuwerben.

 

Dies bedeutet erheblichen personellen Aufwand Für diesen hat die Stadt Wermelskirchen derzeit keine Kapazitäten, im Gegenteil, vor dem Hintergrund der angestrebten zehnprozentigen Personalkosteneinsparung sind es gerade solche Aufgaben im freiwilligen Bereich, die künftig zurückgefahren werden müssen.

 

Z.Zt. nehmen 79 von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen an der Aktion „Ehrenamtskarte“ teil, das entspricht einem Anteil von rd. 20%.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 05.02.2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Ehrenamtskarte_WNK_UWG (840 KB) PDF-Dokument (577 KB)    
Stammbaum:
RAT/1943/2010   Einführung einer Ehrenamtskarte; Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 05.02.2009   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2040/2010   Einführung einer Ehrenamtskarte; Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 05.02.2009   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich