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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Information zur Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben im III. Quartal des Haushaltsjahres 2003 (Zeitraum 01.07. bis
30.09.2003) zur Kenntnis. Darüber hinaus
nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Controllingberichte zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der
Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des III.
Quartals 2003 zur Kenntnis. Außerdem nimmt
der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung über die derzeitige
Haushaltssituation und die Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. Sachverhalt: 1. Entwicklung
der Einnahmen und Ausgaben im III. Quartal 2003 a) Allgemeine
Entwicklung Eine entsprechende Information
erfolgt vierteljährlich im Haupt- und Finanzausschuss. In der Sitzung am
07.07.2003 wurden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die
Entwicklung der Haushaltswirtschaft im II. Quartal 2003 unterrichtet. Bezüglich der Entwicklung im III.
Quartal 2003 wird die entsprechende Übersicht in der Sitzung vorgelegt. Erläuterungen zur Übersicht (Anlage
I): r Es sind die IST-Einnahmen und
IST-Ausgaben im Zeitraum vom 01.07.2003 bis zum 30.09.2003 aufgenommen. r Die Auflistung der Einnahmen und
Ausgaben ist getrennt nach dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt
nach Gruppierungen vorgenommen; dabei sind die wesentlichen Einnahmen und
Ausgaben hervorgehoben dargestellt. Die Abweichungen der IST-Zahlen gegenüber
dem Gesamtbetrag von Haushaltsansatz und evtl. Haushaltsrest (Spalten 3 - 5)
sind in den Spalten 11 und 12 in € bzw. in %-Sätzen dargestellt. Bezüglich der weiteren Entwicklung
im Haushaltsjahr 2003 wird auf Punkt 2) dieses Tagesordnungspunktes verwiesen. b) Bauinvestitionscontrolling
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von
Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die zum 01.01.2001 in Kraft getreten
sind. Dem Haupt- und Finanzausschuss sind
nach Ziffer 6 dieser Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte
vorzulegen, in denen der aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-,
Genehmigungsstand und die Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen
dargestellt werden. Die entsprechende Information
erfolgt hiermit nach Ende des III. Quartals 2003 mittels der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen “Controllingbericht
Bauinvestitionen” für Hoch- und Tiefbau – sowie für sonstige
Maßnahmen (Anlagen II a) – c)). Die Aufstellungen wurden vom
Hochbauamt und vom Tiefbauamt erstellt und mit der Kämmerei abgestimmt. 2. Derzeitige Haushaltssituation und
Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 80 Absatz 2 GO NW zu
erlassen, wenn a)
sich
zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag
entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der
Haushaltssatzung erreicht werden kann, b)
bisher
nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in
einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden
müssen, c)
Ausgaben
für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen
geleistet werden sollen. Eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Nachtragssatzung
ist nicht gegeben. Der Stand des Anordnungssolls der
Gewerbesteuer beträgt nach Abzug der Abgänge auf
Kasseneinnahmereste aus Vorjahren zum 26.09.2003
insgesamt 13.831.737,50
€ Der
Haushaltsansatz 2003 ist gebildet mit 19.570.000,00
€ Da das Anordnungssoll
(und nicht die Isteinnahmen) die Grundlage für das spätere
Rechnungsergebnis ist, ergibt sich derzeit ein
Minus von
5.738.262,50 € Die Mindereinnahmen werden zum Teil durch Wenigerausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen kompensiert. Die Wenigereinnahmen haben jedoch zur Folge, dass sich in 2003 voraussichtlich ein Fehlbetrag ergibt. Somit bleibt auch in 2003 die
Gewerbesteuer eine sehr kritische Position für den Haushaltsausgleich, deren
Entwicklung genauestens zu beobachten ist. q Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer Wegen der Änderung der
Schlüsselzahlen in 2003 und des Wegfalls der Flutopferhilfe wird in 2003 mit
Mehreinnahmen in Höhe von rd. 700.000 € gerechnet. Ausgabenq Sozialhilfe, Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz, GrundsicherungUnter Berücksichtigung des
Sozialhilfecontrollings ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der bisherigen
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben summiert Haushaltsverschlechterungen von
ca. 380.000 € ergeben. q Jugendhilfe Bei der Jugendhilfe wird davon
ausgegangen, dass sich in 2003 gegenüber den Veranschlagungen voraussichtlich
ein um ca. 180.000 € höherer Zuschussbedarf ergibt. Es ist immer wieder darauf
hinzuweisen, dass nur wenige zusätzliche Fälle, dies gilt ebenso bei der
Sozialhilfe, einen erheblichen Mehrbedarf entstehen lassen können. Insofern ist
in beiden Bereichen die weitere Entwicklung abzuwarten. q Kreisumlage Aufgrund der endgültigen Festsetzung
der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2003 ergeben sich aufgrund geringerer
Umlagegrundlagen gegenüber dem Haushaltsansatz Wenigerausgaben in Höhe von rd.
180.600 €. q
Gewerbesteuerumlagen Aufgrund der geringeren
Gewerbesteuereinnahmen ergeben sich voraussichtlich Einsparungen in Höhe von
rd. 1.730.000 € bei den Gewerbesteuerumlagen. q
Sammelnachweis Personalausgaben Nach heutigem Stand und Hochrechnung des Fachamtes können im Jahre 2003 beim Sammelnachweis ca. 1.470.000 € durch verschobene Lohn- und Gehaltszahlungen, Stellenvakanzen, Senkung des Weihnachtsgeldes u. a. eingespart werden. Fazit VerwaltungshaushaltAufgrund der negativen Haushaltssituation hat der
Stadtkämmerer am 05.05.2003 Haushaltssperren nach § 28
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verhängt. Zu diesem Zeitpunkt belief sich
der aktuelle Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes 2003 auf insgesamt 0,9 Mio.
€. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde am 19.05.2003 und der
Rat der Stadt am 02.06.2003 über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft, die Gefährdung des
Haushaltsausgleichs und die vom Stadtkämmerer verhängten Haushaltssperren nach
§§ 28 und 29 GemHVO informiert. Am 15.09.2003 wurde der Haupt- und Finanzausschuss darüber
unterrichtet, dass sich das o. a. Defizit nach erheblichen weiteren
Gewerbesteuerabgängen auf ca. 1,650 Mio. € erhöht hat. Derzeit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt neben der
bereits eingeplanten Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und Zuführung vom
Vermögenshaushalt von 946.430 € ein voraussichtlicher Fehlbetrag in Höhe
von 1,408 Mio. €, nachdem in den letzten beiden Wochen bei der
Gewerbesteuer Zugänge verbucht werden konnten. Inwieweit sich der voraussichtliche Fehlbetrag noch
verringern lässt, bleibt abzuwarten. Dabei ist insbesondere die weitere
Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen von Bedeutung. Es ist dann am Jahresende zu prüfen, inwieweit sich der
evtl. drohende Fehlbetrag durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen
Rücklage zum Teil oder, was aus heutiger Sicht als nicht möglich erscheint,
ganz vermeiden lässt. Ein verbleibender Fehlbetrag wäre nach § 23 GemHVO
spätestens im zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr (2005) zu decken. Vermögenshaushalt Einnahmenq Kreditaufnahmen Auf die ursprüngliche
Kreditermächtigung 2003 in Höhe von 3.400.000 Mio. € und den
Haushaltseinnahmerest von 835.000 € (verfügbare Kreditermächtigung in
2003 somit 4.235.000) sind bislang im Jahre 2003 auf dem Kreditmarkt und bei
der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2.750.000 € an Krediten aufgenommen.
Eine weitere Teilaufnahme wird jedoch zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes
bzw. zur Sicherung der Kassenliquidität erforderlich. Wegen der fehlenden
Kassenliquidität war es im Übrigen im September erstmals nach über 6 Jahren
erforderlich, kurzfristige Kassenkredite aufzunehmen. q
Erschließungsbeiträge Für dieses Haushaltsjahr wird
insbesondere wegen des Verschiebens des Baubeginns von Straßenbaumaßnahmen auf
2003 mit
ca. 1,9 Mio. € an Wenigereinnahmen (Ansatz 3.378.000 €)
gerechnet. Ausgabenq
Bei
den Hochbaumaßnahmen ergibt sich grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug.
Auf die Anlage zu dieser Sitzungsvorlage “Controllingbericht
Bauinvestitionen – Hochbaumaßnahmen” wird verwiesen. q
Bei
den Tiefbaumaßnahmen ergeben sich z. T. Minderausgaben (insbesondere
durch verschobenen Baubeginn) und Mehrausgaben aufgrund von Submissionsergebnissen.
Auf die Aufstellung zur Nachtragsprüfung und die Anlage zu dem
“Controllingbericht Bauinvestitionen – Straßenbaumaßnahmen”
wird verwiesen. S. im Übrigen Übersicht zu den Abweichungen im Haushaltsplan
2003. Anlage/n: I.
Übersicht zur Haushaltsentwicklung III. Quartal 2003
(wird als Tischvorlage vorgelegt) II.
a) - c) Anlagen
zum Controlling III.
Abweichungen zum Haushalt 2003 -
Verwaltungshaushalt -
Vermögenshaushalt
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