Vorlage - RAT/0236/2003  

 
 
Betreff: Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2003
1) Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben
2) Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, Klaus
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
13.10.2003 
39. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
II a PDF-Dokument
II b PDF-Dokument
II c PDF-Dokument
III PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Information zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im III. Quartal des Haushaltsjahres 2003 (Zeitraum 01.07. bis 30.09.2003) zur Kenntnis.

 

Darüber hinaus nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Controllingberichte zu den  Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des III. Quartals 2003 zur Kenntnis.

 

Außerdem nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung über die derzeitige Haushaltssituation und die Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.         Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im III. Quartal 2003

 

a)         Allgemeine Entwicklung

 

Eine entsprechende Information erfolgt vierteljährlich im Haupt- und Finanzausschuss. In der Sitzung am 07.07.2003 wurden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwick­lung der Haushaltswirtschaft im II. Quartal 2003 unterrichtet.

Bezüglich der Entwicklung im III. Quartal 2003 wird die entsprechende Übersicht in der Sitzung vorgelegt.

 

Erläuterungen zur Übersicht (Anlage I):

 

r            Es sind die IST-Einnahmen und IST-Ausgaben im Zeitraum vom 01.07.2003 bis zum 30.09.2003 aufgenommen.

 

r            Die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ist getrennt nach dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt nach Gruppierungen vorgenommen; dabei sind die wesentli­chen Einnahmen und Ausgaben hervorgehoben dargestellt. Die Abweichungen der IST-Zahlen gegenüber dem Gesamtbetrag von Haushaltsansatz und evtl. Haushaltsrest (Spalten 3 - 5) sind in den Spalten 11 und 12 in € bzw. in %-Sätzen dargestellt.

 

Bezüglich der weiteren Entwicklung im Haushaltsjahr 2003 wird auf Punkt 2) dieses Tagesordnungspunktes verwiesen.

 

b)        Bauinvestitionscontrolling

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die zum 01.01.2001 in Kraft getreten sind. 

Dem Haupt- und Finanzausschuss sind nach Ziffer 6 dieser Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte vorzulegen, in denen der aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-, Genehmigungsstand und die Gewährung von Zuschüssen und Kosten­beteiligungen dargestellt werden.

Die entsprechende Information erfolgt hiermit nach Ende des III. Quartals 2003 mittels der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen “Controllingbericht Bauinvestitionen” für Hoch- und Tiefbau – sowie für sonstige Maßnahmen (Anlagen II a) – c)). Die Aufstellungen wurden vom Hochbauamt und vom Tiefbauamt erstellt und mit der Kämmerei abgestimmt.     

 

 

2.         Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes

 

 

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 80 Absatz 2 GO NW zu erlassen, wenn

 

a)                 sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

 

b)                 bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen,

 

c)                 Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitions­förderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Nachtragssatzung ist nicht gegeben.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird in der Anlage III über die wesentlichen voraussichtlichen Haushaltsabweichungen gegenüber dem Haushaltsplan 2003 informiert, soweit solche zum heutigen Zeitpunkt erkennbar sind.

 

Dabei sind folgende Untergrenzen für Abweichungen berücksichtigt:

 

                                               Verwaltungshaushalt =     20.000 €

                                               Vermögenshaushalt   =     40.000 €


 

Erläuterung zu wesentlichen Haushaltspositionen in 2003

 

Verwaltungshaushalt                      

 

 

 

Einnahmen

 

q         Gewerbesteuer

Der Stand des Anordnungssolls der Gewerbesteuer beträgt nach

Abzug der Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren zum

26.09.2003 insgesamt                                                                                  13.831.737,50 €

Der Haushaltsansatz 2003 ist gebildet mit                                                   19.570.000,00 €           

Da das Anordnungssoll (und nicht die Isteinnahmen) die

Grundlage für das spätere Rechnungsergebnis ist, ergibt sich

derzeit ein Minus von                                                                                     5.738.262,50 €

 

Die Mindereinnahmen werden zum Teil durch Wenigerausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen kompensiert. Die Wenigereinnahmen haben jedoch zur Folge, dass sich in 2003 voraussichtlich ein Fehlbetrag ergibt.

Somit bleibt auch in 2003 die Gewerbesteuer eine sehr kritische Position für den Haushaltsausgleich, deren Entwicklung genauestens zu beobachten ist.

 

q         Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Wegen der Änderung der Schlüsselzahlen in 2003 und des Wegfalls der Flutopferhilfe wird in 2003 mit Mehreinnahmen in Höhe von rd. 700.000 € gerechnet.

 

 

Ausgaben

 

q                 Sozialhilfe, Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung

Unter Berücksichtigung des Sozialhilfecontrollings ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der bisherigen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben summiert Haushaltsverschlechterungen von ca. 380.000 € ergeben.

 

q         Jugendhilfe

Bei der Jugendhilfe wird davon ausgegangen, dass sich in 2003 gegenüber den Veranschlagungen voraussichtlich ein um ca. 180.000 € höherer Zuschuss­bedarf ergibt. 

Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass nur wenige zusätzliche Fälle, dies gilt ebenso bei der Sozialhilfe, einen erheblichen Mehrbedarf entstehen lassen können. Insofern ist in beiden Bereichen die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

q         Kreisumlage

Aufgrund der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2003 ergeben sich aufgrund geringerer Umlagegrundlagen gegenüber dem Haushaltsansatz Wenigerausgaben in Höhe von rd. 180.600 €.

 

q                 Gewerbesteuerumlagen

Aufgrund der geringeren Gewerbesteuereinnahmen ergeben sich voraussichtlich Einsparungen in Höhe von rd. 1.730.000 € bei den Gewerbesteuerumlagen.

 

q                 Sammelnachweis Personalausgaben

Nach heutigem Stand und Hochrechnung des Fachamtes können im Jahre 2003 beim Sammelnachweis ca. 1.470.000 € durch verschobene Lohn- und Gehalts­zahlungen, Stellenvakanzen, Senkung des Weihnachtsgeldes u. a. eingespart werden.

 

 

 

Fazit Verwaltungshaushalt

 

Aufgrund der negativen Haushaltssituation hat der Stadtkämmerer am 05.05.2003 Haushaltssperren nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verhängt. Zu diesem Zeitpunkt belief sich der aktuelle Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes 2003 auf insgesamt 0,9 Mio. €.

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde am 19.05.2003 und der Rat der Stadt am 02.06.2003 über die Entwicklung  der Haushaltswirtschaft, die Gefährdung des Haushaltsausgleichs und die vom Stadtkämmerer verhängten Haushaltssperren nach §§ 28 und 29 GemHVO informiert.

 

Am 15.09.2003 wurde der Haupt- und Finanzausschuss darüber unterrichtet, dass sich das o. a. Defizit nach erheblichen weiteren Gewerbesteuerabgängen auf ca. 1,650 Mio. € erhöht hat.

 

Derzeit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt neben der bereits eingeplanten Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und Zuführung vom Vermögenshaushalt von 946.430 € ein voraussichtlicher Fehlbetrag in Höhe von 1,408 Mio. €, nachdem in den letzten beiden Wochen bei der Gewerbesteuer  Zugänge verbucht werden konnten.

Inwieweit sich der voraussichtliche Fehlbetrag noch verringern lässt, bleibt abzuwarten. Dabei ist insbesondere die weitere Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen von Bedeutung.

 

Es ist dann am Jahresende zu prüfen, inwieweit sich der evtl. drohende Fehlbetrag durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zum Teil oder, was aus heutiger Sicht als nicht möglich erscheint, ganz vermeiden lässt.

Ein verbleibender Fehlbetrag wäre nach § 23 GemHVO spätestens im zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr (2005) zu decken.

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Zum Vermögenshaushalt ist insbesondere festzustellen:

 

Einnahmen

 

q         Kreditaufnahmen

Auf die ursprüngliche Kreditermächtigung 2003 in Höhe von 3.400.000 Mio. € und den Haushaltseinnahmerest von 835.000 € (verfügbare Kreditermächtigung in 2003 somit 4.235.000) sind bislang im Jahre 2003 auf dem Kreditmarkt und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2.750.000 € an Krediten aufgenommen. Eine weitere Teilaufnahme wird jedoch zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes bzw. zur Sicherung der Kassenliquidität erforderlich. Wegen der fehlenden Kassenliquidität war es im Übrigen im September erstmals nach über 6 Jahren erforderlich, kurzfristige Kassenkredite aufzunehmen.

 

q                 Erschließungsbeiträge

Für dieses Haushaltsjahr wird insbesondere wegen des Verschiebens des Baubeginns von Straßenbaumaßnahmen auf 2003  mit  ca. 1,9 Mio. € an Wenigerein­nahmen (Ansatz 3.378.000 €) gerechnet.

 


 

Ausgaben

 

q                 Bei den Hochbaumaßnahmen ergibt sich grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug. Auf die Anlage zu dieser Sitzungsvorlage “Controllingbericht Bauinvestitionen – Hochbaumaßnahmen” wird verwiesen.

 

q                 Bei den Tiefbaumaßnahmen ergeben sich z. T. Minderausgaben (insbesondere durch verschobenen Baubeginn) und Mehrausgaben aufgrund von Sub­mis­sionsergebnissen. Auf die Aufstellung zur Nachtragsprüfung und die Anlage zu dem “Controllingbericht Bauin­vestitionen – Straßenbaumaßnahmen” wird verwiesen.

 

S. im Übrigen Übersicht zu den Abweichungen im Haushaltsplan 2003.

 

 

Fazit Vermögenshaushalt

Für den Vermögenshaushalt wird sich voraussichtlich kein Fehlbetrag ergeben. Der Ausgleich wird durch die Haushaltsveränderungen in Einnahmen und Ausgaben beeinflusst, wobei hier letztlich - nach den Kreditaufnahmen im Laufe des Jahres - am Jahresende nach Saldierung der Rechnungsergebnisse die Höhe der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und die evtl. Bildung eines Haushaltseinnahmerestes bei den Kreditaufnahmen von Bedeutung sind und ggf. zur Vermeidung eines Fehlbedarfs beitragen. Dabei muss die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage so gering wie möglich gehalten werden, um den über den Mindestbestand hinausgehenden, verfügbaren Bestand als Ausgleichsmasse für die Verwaltungshaushalte 2003, 2004 und ggf. für spätere Jahre zu sichern.

 

 

Schlussbemerkung

Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat der Stadt werden im Laufe des IV. Quartals 2003 über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft unterrichtet.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

I.           Übersicht zur Haushaltsentwicklung III. Quartal 2003 (wird als Tischvorlage vorgelegt)

 

II.         a) - c)  Anlagen zum Controlling

 

III.        Abweichungen zum Haushalt 2003

-        Verwaltungshaushalt

-        Vermögenshaushalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 II a (25 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 2 2 II b (30 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Anlage 3 3 II c (20 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 4 4 III (49 KB) PDF-Dokument (29 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0236/2003   Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2003 1) Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben 2) Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0160/2004   Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2004 1) Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben 2) Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich