Vorlage - RAT/0160/2004  

 
 
Betreff: Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2004
1) Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben
2) Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausBezüglich:
RAT/0236/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
12.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt

 

a)         die Information zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im II. Quartal des Haushaltsjahres 2004 (Zeitraum 01.04. bis 30.06.2004)

 

b)         die Controllingberichte zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des II. Quartals 2004

 

c)                  den Bericht der Verwaltung über die derzeitige Haushaltssituation und die Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes

 

zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.         Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im II. Quartal 2004

 

a)         Allgemeine Entwicklung

 

Eine entsprechende Information erfolgt  grundsätzlich vierteljährlich im Haupt- und Finanz­ausschuss. In der Sitzung am 03.05.2004 wurden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwick­lung der Haushaltswirtschaft im I. Quartal 2004 unterrichtet.

Da die Daten für das zweite Quartal erst nach dem 30.06.2004 bearbeitet werden können,  erfolgt wegen der anstehenden ”Sitzungspause” vor der Kommunalwahl die Vorlage für die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben (und auch der Punkte ”b) Bauinvestitionscontrolling” und ”c) Derzeitige Haushaltssituation ....”  für die  Sitzung des Rates der Stadt am 12.07.2004.  

 

Erläuterungen zur Übersicht (Anlage I):

 

r            Es sind die IST-Einnahmen und IST-Ausgaben im Zeitraum vom 01.04.2004 bis zum 30.06.2004 aufgenommen.

 

r            Die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ist getrennt nach dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt nach Gruppierungen vorgenommen; dabei sind die wesentli­chen Einnahmen und Ausgaben hervorgehoben dargestellt. Die Abweichungen der IST-Zahlen gegenüber dem Gesamtbetrag von Haushaltsansatz und evtl. Haushaltsrest (Spalten 3 - 5) sind in den Spalten 11 und 12 in € bzw. in %-Sätzen dargestellt.

 

Bezüglich der weiteren Entwicklung im Haushaltsjahr 2004 wird auf Punkt 2) dieses Tagesordnungspunktes verwiesen.

 

b)        Bauinvestitionscontrolling

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die zum 01.01.2001 in Kraft getreten sind. 

Dem Haupt- und Finanzausschuss sind nach Ziffer 6 dieser Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte vorzulegen, in denen der aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-, Genehmigungsstand und die Gewährung von Zuschüssen und Kosten­beteiligungen dargestellt werden.

Die entsprechende Information erfolgt hiermit nach Ende des II. Quartals 2004 mittels der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen ”Controllingbericht Bauinvestitionen” für Hoch- und

 

 

Tiefbau – sowie für sonstige Maßnahmen (Anlagen II a) – c)). Die Aufstellungen wurden vom Hochbauamt und vom Tiefbauamt erstellt und mit der Kämmerei abgestimmt.     

 

 

2.         Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes

 

 

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 80 Absatz 2 GO NW zu erlassen, wenn

 

a)                 sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

 

b)                 bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen,

 

c)                 Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitions­förderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Nachtragssatzung ist derzeit nicht gegeben.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird in der Anlage III über die wesentlichen voraussichtlichen Haushaltsabweichungen gegenüber dem Haushaltsplan 2004 informiert, soweit solche zum heutigen Zeitpunkt erkennbar sind.

 

Dabei sind in der Regel folgende Untergrenzen für Abweichungen berücksichtigt:

 

                                               Verwaltungshaushalt =     20.000 €

                                               Vermögenshaushalt   =     40.000 €


 

Erläuterung zu wesentlichen Haushaltspositionen in 2004

 

Verwaltungshaushalt                      

 

 

 

Einnahmen

 

q         Gewerbesteuer

Der Stand des Anordnungssolls der Gewerbesteuer beträgt nach

Abzug der Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren zum

30.06.2004 insgesamt                                                                                  12.627.986,13 €

Der Haushaltsansatz 2004 ist gebildet mit                                                   14.800.000,00 €           

Da das Anordnungssoll (und nicht die Isteinnahmen) die

Grundlage für das spätere Rechnungsergebnis ist, ergibt sich

derzeit ein Minus von                                                                                      2.172.013.87 €

 

Nach weiteren Gesprächen mit den größten Gewerbesteuerzahlern

wird in der II. Jahreshälfte 2004 mit Zugängen gerechnet. Unter

Berücksichtigung dieser voraussichtlichen Zugänge schätzt die

Kämmerei aus heutiger Sicht das voraussichtliche Rechnungs-

ergebnis 2004 auf                                                                                         14.300.000,00 €

 

Die Mindereinnahmen werden zum Teil (rd. 20 %) durch Wenigerausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen kompensiert. Die Wenigereinnahmen haben jedoch zur Folge, dass sich in 2004 unter Umständen ein Fehlbetrag ergibt.

Somit bleibt auch in 2004 die Gewerbesteuer eine sehr kritische Position für den Haushaltsausgleich, deren Entwicklung genauestens zu beobachten ist.

 

q         Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Unter Zugrundelegung der neuesten Steuerschätzung (Mai 2004) wird derzeit seitens der Kämmerei von Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz von 463.000 € ausgegangen.  

 

 q        Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Entgegen der Annahme bei Verabschiedung des Haushaltes 2004 wurde der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Rahmen des Steuerverbundes nicht erhöht. Hierdurch ergeben sich Wenigereinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz von rd. 840.000 €. Diese werden durch Wenigerausgaben bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund einer Senkung um 36 %-Punkte gegenüber der ursprünglichen Planung kompensiert.

 

q         Schlüsselzuweisungen

Aufgrund der endgültigen Beschlussfassung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2004/2005 erhöhen sich gem. Bewilligungsbescheid des Landes NRW vom 05.03.2004 die Schlüsselzuweisungen für die Stadt Wermelskirchen um rd. 423.000 €.

 

 

 

Ausgaben

 

q                 Sozialhilfe, Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Grundsicherung

Unter Berücksichtigung des Sozialhilfecontrollings ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der bisherigen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben summiert Haushaltsverschlechterungen von ca. 320.000 € ergeben.

 

q         Jugendhilfe

Bei der Jugendhilfe wird davon ausgegangen, dass sich in 2004 gegenüber den Veranschlagungen voraussichtlich ein um ebenfalls ca. 300.000 € höherer Zuschuss­bedarf ergibt. 

Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass nur wenige zusätzliche Fälle, dies gilt ebenso bei der Sozialhilfe, einen erheblichen Mehrbedarf entstehen lassen können. Insofern ist in beiden Bereichen die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

q         Kreisumlage

Aufgrund der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2004 (Bescheid des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 16.06.2004) ergeben sich aufgrund höherer Umlagegrundlagen gegenüber dem Haushaltsansatz (u. a. höhere Schlüsselzu­weisun­gen)  Mehrausgaben in Höhe von rd. 129.000 €.

 

q                 Gewerbesteuerumlagen

Aufgrund der geringeren Gewerbesteuereinnahmen ergeben sich bei den Gewerbe­steuerumlagen voraussichtlich Einsparungen in Höhe von rd. 715.000 €.

 

q                 Sammelnachweis Personalausgaben

Nach heutigem Stand und Hochrechnung des Fachamtes können im Jahre 2004 beim Sammelnachweis ca. 200.000 € durch Stellenvakanzen u. a. eingespart werden.

 

 

 

Fazit Verwaltungshaushalt

 

Die Verwaltung hat in den bisherigen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses im Jahre 2004 den Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen informiert. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass unter Umständen in 2004 wiederum Haushaltssperren zur Sicherung der Haushaltswirtschaft 2004 nach § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung ausgesprochen werden müssen.

 

Aufgrund der negativen Haushaltssituation wurden die Fachämter seitens der Kämmerei am 24.02.2004 angeschrieben und unter Vorgaben um Einsparungsvorschläge für 2004 gebeten. Hieraus resultieren die in der beigefügten Anlage III  beim Verwaltungshaushalt aufgeführten Einsparungen bei den  Ämtern mit 200.000 €.

 

Im Juni 2004 war ein erheblicher Abgang (rd. 3,4 Mio. € bei den Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen, der befürchten ließ, dass nunmehr Haushaltssperren durch den Stadtkämmerer auszusprechen wären.

Mehrfach hat sich die Verwaltung mit den größten Gewerbesteuerzahlern wegen der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen abgestimmt. Dies erfolgte auch nach dem angegebenen Abgang. Aufgrund der Gespräche ist davon auszugehen, dass in der II. Jahreshälfte noch Zugänge bei den Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen sein werden. Darum kann derzeit von der Festsetzung von Haushaltssperren abgesehen werden. Allerdings bleibt die weitere Entwicklung in 2004 genau zu verfolgen. 

 

Aus heutiger Sicht ist für den Verwaltungshaushalt davon auszugehen, dass, bei Berücksichti­gung  von Einsparungen und Verbesserungen bei  den Fachämtern, der Verwaltungshaushalt zum Ende 2004 ausgeglichen werden kann. Letztlich wird wieder die weitere Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, aber auch die der Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich von entscheidender Bedeutung sein.

 

Es ist dann am Jahresende zu prüfen, falls sich doch ein Fehlbetrag ergibt, ob sich dieser durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vermeiden lässt.

Ein verbleibender Fehlbetrag wäre nach § 23 GemHVO spätestens im zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr (2006) zu decken.

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Zum Vermögenshaushalt ist insbesondere festzustellen:

 

Einnahmen

 

q         Kreditaufnahmen

Auf die ursprüngliche Kreditermächtigung 2004 in Höhe von 2.550.000 Mio. € und den Haushaltseinnahmerest von 429.500 € (verfügbare Kreditermächtigung in 2004 somit 2.979.500) sind bislang im Jahre 2004 auf dem Kreditmarkt und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.320.500 € an Krediten aufgenommen. Weitere Teilaufnahmen werden in 2004 zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes bzw. zur Sicherung der Kassenliquidität bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gem. gestellten Anträgen bzw. evtl. auf dem Kreditmarkt erforderlich.  Wegen der fehlenden Kassenliquidität werden im Laufe des Jahres 2004 Kassenkredite aufzunehmen sein. 

 

q                 Erschließungsbeiträge

Für dieses Haushaltsjahr wird insbesondere wegen des Verschiebens des Baubeginns von Straßenbaumaßnahmen auf 2004  mit  ca. 1,8 Mio. € an Wenigerein­nahmen (Ansatz 3.890.000 €) gerechnet. 

 

q                 Landeszuweisungen

Bei den Landeszuweisungen für die Innenstadtgestaltung ergeben sich dieses Jahr Wenigereinnahmen von rd. 863.000 €, da der Zuschuss für die Maßnahme Brückenweg nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom Land erst in den Folgejahren ausgezahlt wird.

 

           

 

 

 

Ausgaben

 

q                 Bei den Hochbaumaßnahmen ergeben  sich Veränderungen bei der Erweiterungs­maßnahme Sonderschule. Auf die diesbezüglichen Beratungen im Fachausschuss sowie im Rat der Stadt wird verwiesen. Auf die Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ”Controllingbericht Bauinvestitionen – Hochbaumaßnahmen” wird hingewiesen.

 

q                 Bei den Tiefbaumaßnahmen ergeben sich z. T. Minderausgaben (insbesondere durch verschobenen Baubeginn). Auf die Aufstellung zur Nachtragsprüfung und die Anlage zu dem ”Controllingbericht Bauin­vestitionen – Straßenbaumaßnahmen” wird verwiesen. 

 

S. im Übrigen Übersicht zu den Abweichungen im Haushaltsplan 2004.

 

 

Fazit Vermögenshaushalt

 

Für den Vermögenshaushalt besteht durchaus die  Gefahr, dass sich ein Fehlbetrag ergeben kann, wenn sich z. B. bei den Erschließungsbeiträgen weitere erhebliche Wenigereinnahmen ergeben.

 

Der Ausgleich wird durch die Haushaltsveränderungen in Einnahmen und Ausgaben beeinflusst, wobei hier letztlich - nach den Kreditaufnahmen im Laufe des Jahres - am Jahresende nach Saldierung der Rechnungsergebnisse die Höhe der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und die evtl. Bildung eines Haushaltseinnahmerestes bei den Kreditaufnahmen von Bedeutung sind und ggf. zur Vermeidung eines Fehlbedarfs beitragen. Dabei ist  eine weitere Inanspruchnahme  der Allgemeinen Rücklage bei dem relativ geringen frei verfügbaren Rücklagenbestand (rd. 1 Mio. €) nur in einem sehr geringem Umfange möglich, zumal der verfügbare Rücklagenbestand ggf. zur Deckung des Verwaltungshaushaltes (für evtl. dieses aber auch künftige Jahre) eingesetzt werden sollte. 

 

 

Schlussbemerkung

Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat der Stadt werden im Laufe der II. Jahreshälfte 2004 über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft unterrichtet.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

I.           Übersicht zur Haushaltsentwicklung II. Quartal 2004

 

II.         a) - c)  Anlagen zum Controlling

 

III.        Abweichungen zum Haushalt 2004

-        Verwaltungshaushalt

-        Vermögenshaushalt

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0236/2003   Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2003 1) Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben 2) Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0160/2004   Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2004 1) Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben 2) Derzeitige Haushaltssituation und Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich