Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt nimmt a) die
Information zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im II. Quartal des
Haushaltsjahres 2004 (Zeitraum 01.04. bis 30.06.2004) b) die
Controllingberichte zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für
die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des II. Quartals 2004 c)
den Bericht der Verwaltung über die derzeitige
Haushaltssituation und die Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. Sachverhalt: 1. Entwicklung
der Einnahmen und Ausgaben im II. Quartal 2004 a) Allgemeine
Entwicklung Eine entsprechende Information
erfolgt grundsätzlich vierteljährlich im
Haupt- und Finanzausschuss. In der Sitzung am 03.05.2004 wurden die Mitglieder
des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im
I. Quartal 2004 unterrichtet. Da die Daten für das zweite Quartal
erst nach dem 30.06.2004 bearbeitet werden können, erfolgt wegen der anstehenden
”Sitzungspause” vor der Kommunalwahl die Vorlage für die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben (und auch der Punkte ”b)
Bauinvestitionscontrolling” und ”c) Derzeitige Haushaltssituation
....” für die Sitzung des Rates der Stadt am 12.07.2004. Erläuterungen zur Übersicht (Anlage
I): r Es sind die IST-Einnahmen und
IST-Ausgaben im Zeitraum vom 01.04.2004 bis zum 30.06.2004 aufgenommen. r Die Auflistung der Einnahmen und
Ausgaben ist getrennt nach dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt
nach Gruppierungen vorgenommen; dabei sind die wesentlichen Einnahmen und
Ausgaben hervorgehoben dargestellt. Die Abweichungen der IST-Zahlen gegenüber
dem Gesamtbetrag von Haushaltsansatz und evtl. Haushaltsrest (Spalten 3 - 5)
sind in den Spalten 11 und 12 in € bzw. in %-Sätzen dargestellt. Bezüglich der weiteren Entwicklung
im Haushaltsjahr 2004 wird auf Punkt 2) dieses Tagesordnungspunktes verwiesen. b) Bauinvestitionscontrolling
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von
Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die zum 01.01.2001 in Kraft getreten
sind. Dem Haupt- und Finanzausschuss sind
nach Ziffer 6 dieser Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte
vorzulegen, in denen der aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-,
Genehmigungsstand und die Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen dargestellt
werden. Die entsprechende Information
erfolgt hiermit nach Ende des II. Quartals 2004 mittels der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen ”Controllingbericht
Bauinvestitionen” für Hoch- und Tiefbau – sowie für sonstige
Maßnahmen (Anlagen II a) – c)). Die Aufstellungen wurden vom
Hochbauamt und vom Tiefbauamt erstellt und mit der Kämmerei abgestimmt. 2. Derzeitige Haushaltssituation und
Prüfung des Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 80 Absatz 2 GO NW zu
erlassen, wenn a)
sich
zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag
entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der
Haushaltssatzung erreicht werden kann, b)
bisher
nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in
einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden
müssen, c)
Ausgaben
für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen
geleistet werden sollen. Eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Nachtragssatzung
ist derzeit nicht gegeben. Der Stand des Anordnungssolls der
Gewerbesteuer beträgt nach Abzug der Abgänge auf
Kasseneinnahmereste aus Vorjahren zum 30.06.2004
insgesamt 12.627.986,13
€ Der
Haushaltsansatz 2004 ist gebildet mit 14.800.000,00
€ Da das Anordnungssoll
(und nicht die Isteinnahmen) die Grundlage für das spätere
Rechnungsergebnis ist, ergibt sich derzeit ein
Minus von 2.172.013.87
€ Nach weiteren
Gesprächen mit den größten Gewerbesteuerzahlern wird in der II.
Jahreshälfte 2004 mit Zugängen gerechnet. Unter Berücksichtigung
dieser voraussichtlichen Zugänge schätzt die Kämmerei aus
heutiger Sicht das voraussichtliche Rechnungs- ergebnis 2004
auf 14.300.000,00 €
Die Mindereinnahmen werden zum Teil (rd. 20 %) durch Wenigerausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen kompensiert. Die Wenigereinnahmen haben jedoch zur Folge, dass sich in 2004 unter Umständen ein Fehlbetrag ergibt. Somit bleibt auch in 2004 die
Gewerbesteuer eine sehr kritische Position für den Haushaltsausgleich, deren
Entwicklung genauestens zu beobachten ist. q Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer Unter
Zugrundelegung der neuesten Steuerschätzung (Mai 2004) wird derzeit seitens der
Kämmerei von Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz von 463.000 €
ausgegangen. q Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer Entgegen der Annahme bei
Verabschiedung des Haushaltes 2004 wurde der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
im Rahmen des Steuerverbundes nicht erhöht. Hierdurch ergeben sich
Wenigereinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz von rd. 840.000 €.
Diese werden durch Wenigerausgaben bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund einer
Senkung um 36 %-Punkte gegenüber der ursprünglichen Planung kompensiert. q Schlüsselzuweisungen Aufgrund der endgültigen
Beschlussfassung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2004/2005 erhöhen sich gem. Bewilligungsbescheid
des Landes NRW vom 05.03.2004 die Schlüsselzuweisungen für die Stadt
Wermelskirchen um rd. 423.000 €. Ausgabenq Sozialhilfe, Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, GrundsicherungUnter Berücksichtigung des Sozialhilfecontrollings ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der bisherigen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben summiert Haushaltsverschlechterungen von ca. 320.000 € ergeben. q Jugendhilfe Bei der Jugendhilfe wird davon
ausgegangen, dass sich in 2004 gegenüber den Veranschlagungen voraussichtlich
ein um ebenfalls ca. 300.000 € höherer Zuschussbedarf
ergibt. Es ist immer wieder darauf
hinzuweisen, dass nur wenige zusätzliche Fälle, dies gilt ebenso bei der
Sozialhilfe, einen erheblichen Mehrbedarf entstehen lassen können. Insofern ist
in beiden Bereichen die weitere Entwicklung abzuwarten. q Kreisumlage Aufgrund der endgültigen
Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2004 (Bescheid des
Rheinisch-Bergischen Kreises vom 16.06.2004) ergeben sich aufgrund höherer
Umlagegrundlagen gegenüber dem Haushaltsansatz (u. a. höhere Schlüsselzuweisungen) Mehrausgaben in Höhe von rd. 129.000
€. q
Gewerbesteuerumlagen Aufgrund der geringeren
Gewerbesteuereinnahmen ergeben sich bei den Gewerbesteuerumlagen
voraussichtlich Einsparungen in Höhe von rd. 715.000 €. q
Sammelnachweis Personalausgaben Nach heutigem Stand und Hochrechnung des Fachamtes können im Jahre 2004 beim Sammelnachweis ca. 200.000 € durch Stellenvakanzen u. a. eingespart werden. Fazit VerwaltungshaushaltDie Verwaltung hat in den bisherigen Sitzungen des Haupt-
und Finanzausschusses im Jahre 2004 den Ausschuss regelmäßig über die
Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen informiert. Dabei wurde auch darauf
hingewiesen, dass unter Umständen in 2004 wiederum Haushaltssperren zur
Sicherung der Haushaltswirtschaft 2004 nach § 28 der
Gemeindehaushaltsverordnung ausgesprochen werden müssen. Aufgrund der negativen Haushaltssituation wurden die
Fachämter seitens der Kämmerei am 24.02.2004 angeschrieben und unter Vorgaben
um Einsparungsvorschläge für 2004 gebeten. Hieraus resultieren die in der
beigefügten Anlage III beim
Verwaltungshaushalt aufgeführten Einsparungen bei den Ämtern mit 200.000 €. Im Juni 2004 war ein erheblicher Abgang (rd. 3,4 Mio.
€ bei den Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen, der befürchten ließ,
dass nunmehr Haushaltssperren durch den Stadtkämmerer auszusprechen wären. Mehrfach hat sich die Verwaltung mit den größten
Gewerbesteuerzahlern wegen der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen
abgestimmt. Dies erfolgte auch nach dem angegebenen Abgang. Aufgrund der
Gespräche ist davon auszugehen, dass in der II. Jahreshälfte noch Zugänge bei
den Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen sein werden. Darum kann derzeit von
der Festsetzung von Haushaltssperren abgesehen werden. Allerdings bleibt die
weitere Entwicklung in 2004 genau zu verfolgen.
Aus heutiger Sicht ist für den Verwaltungshaushalt davon
auszugehen, dass, bei Berücksichtigung
von Einsparungen und Verbesserungen bei
den Fachämtern, der Verwaltungshaushalt zum Ende 2004 ausgeglichen
werden kann. Letztlich wird wieder die weitere Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen,
aber auch die der Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich von entscheidender
Bedeutung sein. Es ist dann am Jahresende zu prüfen, falls sich doch ein
Fehlbetrag ergibt, ob sich dieser durch eine zusätzliche Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage vermeiden lässt. Ein verbleibender Fehlbetrag wäre nach § 23 GemHVO
spätestens im zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr (2006) zu decken. Vermögenshaushalt Einnahmenq Kreditaufnahmen Auf die ursprüngliche
Kreditermächtigung 2004 in Höhe von 2.550.000 Mio. € und den
Haushaltseinnahmerest von 429.500 € (verfügbare Kreditermächtigung in
2004 somit 2.979.500) sind bislang im Jahre 2004 auf dem Kreditmarkt und bei
der Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.320.500 € an Krediten aufgenommen.
Weitere Teilaufnahmen werden in 2004 zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes bzw.
zur Sicherung der Kassenliquidität bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gem.
gestellten Anträgen bzw. evtl. auf dem Kreditmarkt erforderlich. Wegen der fehlenden Kassenliquidität werden
im Laufe des Jahres 2004 Kassenkredite aufzunehmen sein. q
Erschließungsbeiträge Für dieses Haushaltsjahr wird
insbesondere wegen des Verschiebens des Baubeginns von Straßenbaumaßnahmen auf
2004 mit
ca. 1,8 Mio. € an Wenigereinnahmen (Ansatz 3.890.000
€) gerechnet. q
Landeszuweisungen Bei den Landeszuweisungen für die
Innenstadtgestaltung ergeben sich dieses Jahr Wenigereinnahmen von rd.
863.000 €, da der Zuschuss für die Maßnahme Brückenweg nach
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom Land erst in den Folgejahren
ausgezahlt wird. Ausgabenq
Bei
den Hochbaumaßnahmen ergeben sich
Veränderungen bei der Erweiterungsmaßnahme Sonderschule. Auf die
diesbezüglichen Beratungen im Fachausschuss sowie im Rat der Stadt wird
verwiesen. Auf die Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ”Controllingbericht
Bauinvestitionen – Hochbaumaßnahmen” wird hingewiesen. q
Bei
den Tiefbaumaßnahmen ergeben sich z. T. Minderausgaben (insbesondere
durch verschobenen Baubeginn). Auf die Aufstellung zur Nachtragsprüfung und die
Anlage zu dem ”Controllingbericht Bauinvestitionen –
Straßenbaumaßnahmen” wird verwiesen.
S. im Übrigen Übersicht zu den Abweichungen im Haushaltsplan
2004. Anlage/n: I.
Übersicht zur Haushaltsentwicklung II. Quartal 2004 II.
a) - c) Anlagen
zum Controlling III.
Abweichungen zum Haushalt 2004 -
Verwaltungshaushalt -
Vermögenshaushalt
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