Vorlage - RAT/2203/2011  

 
 
Betreff: Ausbau Berufsschulstraße
Hier: Änderung des Baubeschlusses
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
17.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt den Ausbau der Berufsschulstraße gemäß der im Ausschuss festgelegten Maßnahme.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die vorhandene Planung sieht vor, den Straßenbau der Berufsschulstraße im Zusammenhang mit dem notwendigen Kanalbau durchzuführen. Im Bereich der nördlichen Berufschulstraße (Hausnummer 1 – 11) ist die Durchführung eines Kanalneubaus geplant. Der Betriebsausschuss des städtischen Abwasserbetriebes hat am 29.09.2011 noch mal bestätigt, dass der Kanalbau im Bereich der nördlichen Berufsschulstraße ausgeführt werden soll (siehe Vorlage RAT/2184/2011). Mit diesem Beschluss wurde ein so genannter Vorratsbeschluss gefasst, der den Kanalbau vorsieht, auch wenn hier kein Straßenbau durchgeführt werden sollte.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen vom 12.09.2011 hat die Verwaltung mittels einer Tischvorlage (siehe Vorlage RAT/2180/2011) die Aufhebung des Baubeschlusses für den kompletten Straßenausbau der Berufsschulstraße vorgesehen. Dieser grundlegend neue Handlungsansatz basiert auf der jetzigen dramatischen Haushaltslage der Stadt Wermelskirchen. Wie bereits in der Vorlage vom 12.09.2011 beschrieben, könnte die Stadt Wermelskirchen durch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme (Straßenausbau) den hohen Eigenanteil in Höhe von etwa 580.000 vorerst einsparen.

 

Für den weiteren Handlungsfortgang dieser Baumaßnahme gibt es folgende drei Entscheidungsmöglichkeiten:

 

a)      Südlicher und nördlicher Abschnitt mit Kanal- und Straßenbau (Beibehaltung des alten Baubeschlusses)

 

Im nördlichen Abschnitt wird der Kanalneubau zusammen mit dem Straßenbau ausgeführt (Gemeinschaftsregel). Im südlichen Abschnitt wird zusammen mit dem Straßenbau auch die Kanalsanierung durchgeführt.

 

Vorteil: Beibehaltung der bisherigen Regel: Straßenausbau wird zusammen mit dem Kanalbau durchgeführt. Reduzierung der Kanalbau- und Kanalsanierungskosten und Ausnutzung von Synergieeffekten bei der Bauausführung. Reduzierung der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (konsumtiv) in der kompletten Berufschulstraße.

 

Nachteil: Der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen beträgt rd. 580.000 .

 

b)     Nördlicher Abschnitt mit Kanal- und Straßenbau. Südlicher Abschnitt kein Straßenbau und keine Kanalsanierung.

 

Im nördlichen Abschnitt wird der Kanalneubau zusammen mit dem Straßenbau ausgeführt (Gemeinschaftsregel). Wenn im südlichen Bereich kein Straßenbau erfolgt, wird die Kanalsanierung später berücksichtigt (im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt „Kanalsanierung im Einzugsgebiet Wermelskirchen Süd“ / siehe Vorlage RAT/2184/2011). Der Straßenbau wird dann zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

 

Vorteil: Für den nördlichen Abschnitt gilt die Beibehaltung der bisherigen Regel: Straßenausbau wird zusammen mit dem Kanalbau durchgeführt. Reduzierung der Kanalbaukosten.

Der Eigenanteil von rd. 280.000 für den südlichen Straßenbereich der Berufschulstraße wird vorerst von der Stadt nicht getragen.

 

Nachteil: Für den südlichen Bereich fallen nach wie vor die regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten an. Die Stadt muss den Eigenanteil von rd. 300.000 für den nördlichen Abschnitt aufwenden.

 

 

c)      Der Straßenbau im nördlichen und im südlichen Teil der Berufschulstraße wird nicht ausgeführt / nur der Kanalbau im Bereich der nördlichen Berufschulstraße wird durchgeführt

 

Der Straßenbau wird nicht durchgeführt. Der Kanalneubau im nördlichen Abschnitt wird kurzfristig umgesetzt. Die Kanalsanierung im südlichen Abschnitt wird später berücksichtigt (im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt „Kanalsanierung im Einzugsgebiet Wermelskirchen Süd“ / siehe Vorlage RAT/2184/2011).

Der Straßenbau im nördlichen und südlichen Abschnitt wird dann zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

 

Vorteil: Die Stadt muss den hohen Eigenanteil von rund 580.000 vorerst nicht aufwenden.

 

Nachteil: Die Stadt muss weiterhin die Unterhaltungsarbeiten (konsumtiv) in beiden Abschnitten der Berufschulstraße durchführen. Beim Kanalbau entstehen höhere Baukosten. Die bisherige Gemeinschaftsregel (Straßenausbau wird zusammen mit dem Kanalbau durchgeführt) wird gebrochen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen hat am 12.09.2011 darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, die die Beibehaltung der bisherigen Regel (Straßenbau zusammen mit Kanalbau) erfordert. Berücksichtigt man den geänderten Baubeschlusses des Betriebsausschusses vom 29.09.2011, sowie die Hinweise aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen vom 12.09.2011 und die momentane Haushaltslage, deutet dieses auf eine grundsätzlich veränderte Handlungsgrundlage hin.

 

Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes schlägt die Verwaltung die Variante b) vor.

 

In der Diskussion zum Baubeschluss vom 09.05.2011 hat der Ausschuss die Verwaltung gebeten, das Thema Beitragsabrechnung nochmals detailliert aufzuarbeiten und den Ausschuss darüber zu informieren.

Die Fachkanzlei Lenz & Johlen, Köln, wurde inzwischen beauftragt, eine entsprechende Überprüfung der Beitragsabrechnung in der Berufschulstraße zu erarbeiten. Der entsprechende Fachanwalt der Kanzlei wird dieses Thema in einem der nächsten Ausschüsse vortragen.

 

Da die Umsetzung des Kanalbaus kurzfristig erfolgen soll, ist eine Verschiebung des Beschlusses (Straße) zu vermeiden.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/2203/2011   Ausbau Berufsschulstraße Hier: Änderung des Baubeschlusses   Tiefbauamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2203/2011-1   Ausbau Berufsschulstraße Hier: Änderung des Baubeschlusses   Tiefbauamt   Beschlussvorlage öffentlich