Vorlage - RAT/2203/2011-1  

 
 
Betreff: Ausbau Berufsschulstraße
Hier: Änderung des Baubeschlusses
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/2203/2011
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
07.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen stellt Varianten zum Ausbau der der Berufsschulstraße vor. Die Beschlussfassung ist abzuwarten.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die vorhandene Planung sieht vor, den Straßenbau der Berufsschulstraße im Zusammenhang mit dem notwendigen Kanalbau durchzuführen. Im Bereich der nördlichen Berufschulstraße (Hausnummer 1 – 11) ist die Durchführung eines Kanalneubaus geplant. Der Betriebsausschuss des städtischen Abwasserbetriebes hat am 29.09.2011 noch einmal bestätigt, dass der Kanalbau im Bereich der nördlichen Berufsschulstraße ausgeführt werden soll (siehe Vorlage RAT/2184/2011). Mit diesem Beschluss wurde ein so genannter Vorratsbeschluss gefasst, der den Kanalbau vorsieht, auch wenn hier kein Straßenbau durchgeführt werden sollte.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen vom 12.09.2011 hat die Verwaltung mittels einer Tischvorlage (siehe Vorlage RAT/2180/2011) die Aufhebung des Baubeschlusses für den kompletten Straßenausbau der Berufsschulstraße vorgesehen. Dieser grundlegend neue Handlungsansatz basiert auf der jetzigen dramatischen Haushaltslage der Stadt Wermelskirchen. Wie bereits in der Vorlage vom 12.09.2011 beschrieben, könnte die Stadt Wermelskirchen durch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme (Straßenausbau) den hohen Eigenanteil in Höhe von etwa 580.000 € vorerst einsparen.
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen hat am 12.09.2011 darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, die die Beibehaltung der bisherigen Regel (Straßenbau zusammen mit Kanalbau) fordert.

 

Daraufhin hat die Verwaltung eine geänderte Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 17.10.2011 vorbereitet siehe RAT/2203/2011).

Aufgrund weiterer Vorschläge zum Thema Kanal- und Straßenbau wurde die Vorlage am 17.10.2011 zurückgezogen. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Vorschlages gibt es für  die Baumaßnahme nun folgende vier Entscheidungsmöglichkeiten:

Variante A:

Südlicher und nördlicher Abschnitt mit Kanal- und Straßenbau (Beibehaltung des alten Baubeschlusses)

Im nördlichen Abschnitt (=Abschnitt neben Katt-Parkplatz) wird der Kanalneubau zusammen mit dem Straßenbau ausgeführt (Gemeinschaftsregel). Im südlichen Abschnitt (=Abschnitt zwischen Kattwinkelstraße und Jörgensgasse) wird zusammen mit dem Straßenbau auch die Kanalsanierung durchgeführt. Umsetzung der Maßnahme erfolgt gemäß dem vorhandenen Baubeschluss vom 09.05.2011 (siehe RAT/2098/2011).

Vorteil: Beibehaltung der bisherigen Regel: Straßenausbau wird zusammen mit dem Kanalbau durchgeführt. Reduzierung der Kanalbau- und Kanalsanierungskosten und Ausnutzung von Synergieeffekten bei der Bauausführung. Reduzierung der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (konsumtiv) in der kompletten Berufschulstraße.

Nachteil: Der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen beträgt rd. 580.000 €.

Variante B:

Nördlicher Abschnitt mit Kanal- und Straßenbau. Südlicher Abschnitt kein Straßenbau und keine Kanalsanierung.

Im nördlichen Abschnitt wird der Kanalneubau zusammen mit dem Straßenbau ausgeführt (Gemeinschaftsregel). Wenn im südlichen Bereich kein Straßenbau erfolgt, wird die Kanalsanierung später berücksichtigt (im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt „Kanalsanierung im Einzugsgebiet Wermelskirchen Süd“ / siehe Vorlage RAT/2184/2011). Der Straßenbau wird dann zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

Vorteil: Für den nördlichen Abschnitt gilt die Beibehaltung der bisherigen Regel: Straßenausbau wird zusammen mit dem Kanalbau durchgeführt. Hierdurch Ausnutzung von Synergieeffekten bei der Bauausführung.
Der Eigenanteil von rd. 280.000 € für den südlichen Straßenbereich der Berufschulstraße muss vorerst nicht von der Stadt getragen werden.

Nachteil: Für den südlichen Bereich fallen nach wie vor die regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten an. Die Stadt muss einen Eigenanteil von rd. 300.000 € für den nördlichen Abschnitt aufwenden (bestehend aus Eigenanteilen KAG-Beitrag und auch aus dem Anteil als Grundstückeigentümer der Katt).


Variante C:

Der Straßenbau im nördlichen und im südlichen Teil der Berufschulstraße wird nicht ausgeführt / nur der Kanalbau im Bereich der nördlichen Berufschulstraße wird durchgeführt

Der Straßenbau wird nicht durchgeführt. Der Kanalneubau im nördlichen Abschnitt wird kurzfristig umgesetzt. Die Kanalsanierung im südlichen Abschnitt wird später berücksichtigt (im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt „Kanalsanierung im Einzugsgebiet Wermelskirchen Süd“ / siehe Vorlage RAT/2184/2011).
Der Straßenbau im nördlichen und südlichen Abschnitt wird dann zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

Vorteil: Die Stadt muss den hohen Eigenanteil von rund 580.000 € vorerst nicht aufwenden.

Nachteil: Die Stadt muss weiterhin die Unterhaltungsarbeiten (konsumtiv) in beiden Abschnitten der Berufschulstraße durchführen. Beim Kanalbau entstehen höhere Baukosten von 18.891,-€. Die bisherige Gemeinschaftsregel (Straßenausbau wird zusammen mit dem Kanalbau durchgeführt) wird hier dann nicht befolgt.
 

Variante D:

Der Straßenausbau im nördlichen und im südlichen Teil der Berufschulstraße wird nicht ausgeführt / der Kanalbau wird im Bereich der nördlichen Berufschulstraße durchgeführt /

Nachfolgend erfolgt ein Deckenüberzug der Straße

Der Straßenausbau wird nicht durchgeführt. Der Kanalneubau im nördlichen Abschnitt wird kurzfristig umgesetzt. Die Kanalsanierung im südlichen Abschnitt wird später berücksichtigt (im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt „Kanalsanierung im Einzugsgebiet Wermelskirchen Süd“ / siehe Vorlage RAT/2184/2011). Nach den Kanalarbeiten wird ein Deckenüberzug mit einer Asphalt-Deckschicht über die jetzige Fahrbahn aufgetragen.  
Die Kosten für einen Deckenüberzug betragen für den Süd-Bereich rd. 29.000 € und für den Nord-Bereich rd. 23.000 € (es wurden die jeweiligen zugehörigen Kreuzungsflächen berücksichtigt).


Vorteil: Die Stadt muss den hohen Eigenanteil von rund 580.000 € (KAG Anteil im Zuge des  Straßenausbau) nicht aufwenden.

Nachteil: Die Stadt muss die Kosten für den Deckenüberzug tragen. Es entsteht nur kurzfristig eine intakte Fahrbahnoberfläche, die wegen des jetzt schon vorhandenen defekten und z.T. fehlenden Unterbaus voraussichtlich bereits nach einigen Jahren Risse und sonstige Schäden aufweisen wird.

Beim Kanalbau entstehen in etwa die gleichen Mehrkosten wie bei Variante c) von rund 18.891,-€. Die Probleme mit der nicht vorhandenen Straßenentwässerung werden durch einen neuen Deckenüberzug im Nordteil verschärft. Das Regenwasser wird nicht gefasst und beeinträchtigt die dortigen Privatgrundstücke.

Die Gehwege müssen weiterhin im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten gepflegt bzw. repariert werden.

Weiterhin bleibt die derzeit vorhandene ungeordnete Parksituation –mit den Gefahren für Fußgänger- bestehen.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/2203/2011   Ausbau Berufsschulstraße Hier: Änderung des Baubeschlusses   Tiefbauamt   Beschlussvorlage öffentlich
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