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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt
1. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2012 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
2. das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 – 2022 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 461 - 466 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 30.01.2012 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus. 3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolgten in der Zeit vom 23.02. bis 05.04.2012. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2012 über die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte beraten.
Die Änderungsvorschläge der Verwaltung, die die Fachausschüsse betreffen, sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Weiterhin ist eine Liste mit dem aktuellen Stand aller Maßnahmen der Konsolidierungsliste beigefügt, aus der ersichtlich ist, ob die Maßnahme
- im Haushaltsplan oder - im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt wurde, - oder die Maßnahme gar nicht aufgenommen wurde.
Die Sitzungsvorlage wird für die Sitzung des Rates der Stadt am 23.04.2012 nochmals ergänzt und nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.04.2012 nachgesandt.
Anlage/n:
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