Vorlage - RAT/1931/2010-1  

 
 
Betreff: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser:Jürgen ScholzBezüglich:
RAT/1931/2010
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
01.10.2012 
22. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2011 und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.

 

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.


Sachverhalt:

 

Die Vertretung des Trägers der Stadtsparkasse Wermelskirchen beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes NW über die Entlastung der Organe der Sparkasse. Träger der Stadtsparkasse Wermelskirchen ist die Stadt Wermelskirchen, zuständig für den Beschluss über die Entlastung der Organe der Sparkasse ist somit der Rat der Stadt Wermelskirchen.

 

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wermelskirchen legt dem Rat der Stadt Wermelskirchen den Jahresabschluss 2011 mit dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht 2011 vor und beantragt Entlastungsbeschluss für die Organe der Sparkasse.

 

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden den Mitgliedern des Rates mit dieser Beschlussvorlage übersandt.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen und deren Stellvertreter dürfen bei der Beschlussfassung wegen möglicher Interessenkollision nicht mitwirken.       


Anlage/n: (nur für die Stadtverordneten)

 

Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wermelskirchen zum 31.12.2011 sowie Lagebericht des Vorstandes       


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

       

Stammbaum:
RAT/0439/2005   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2004   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0687/2006   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2005   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1027/2007   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2006   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1330/2008   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2007   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1669/2009   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2008   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1931/2010   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2009   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2160/2011   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2010   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1931/2010-1   Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2011   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich