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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass
ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2002 vom
Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist. Das Rechnungsergebnis der
Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht
– werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Sachverhalt: Gem. § 93 Abs. 2 GO NW ist die
Jahresrechnung des abgelaufenen Jahres innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Dieser Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt: ¬ Feststellung
des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Kassenmäßiger
Abschluss ® Aussagen
zum Jahresabschluss (Seiten 4 – 8
des Rechenschaftsberichtes) ¯ Vermögensübersicht ° Übersicht
über die Rücklagen ± Übersicht
über die Schulden ² Rechenschaftsbericht
(wird auf die Ratsfächer verteilt) I Ist-Einnahmen der Gewerbesteuer II Schuldenstand zum 31.12.2002 Der Gesamthaushalt (Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt) ist nach dem Abschluss für das Rechnungsjahr 2002
ausgeglichen, nachdem im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten a)
der
Sollüberschuss des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 29.350,30 € dem Vermögenshaushalt zugeführt
wurde und b) zum
Ausgleich des Vermögenshaushaltes - der
Allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 537.502,34 € (Haushaltsansatz 537.270 €)
entnommen und -
ein
Haushaltseinnahmerest aus der Kreditermächtigung 2002 in Höhe von
835.000,00 € gebildet wurde. Zum
Jahresabschluss wird vor allem auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Als Anlage
® sind die Seiten 4 – 8 des
Rechenschaftsberichtes dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Hieraus
sind ersichtlich: Ø
Abschlusszahlen
des Jahresabschlusses zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Ø
die
zusammengefasste Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Schulden Ø
eine
Zusammenfassung und Bewertung des Abschlusses 2002 Entlastung Gem. § 94 GO NW ist die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2002 sowie der Beschluss zur geprüften Jahresrechnung vom Rat der Stadt bis zum 31.12.2003 zu treffen. Rechenschaftsbericht Zur weiteren Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung 2002 u. a. wird auf die Anlage ² - Rechenschaftsbericht - verwiesen. Dieser enthält u. a.: r Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft r das Jahresabschlussergebnis r wesentliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen mit Begründungen r Ausführungen zur Haushaltsrestebildung r Abschlussergebnisse der Kostenrechnenden Einrichtungen
r Veränderungen des Vermögens, der Rücklagen und der Schulden r Daten zur Kreditwirtschaft r Abschluss der Budgets r Gruppierungsübersicht gem. Ergebnissen der
Haushaltsrechnung Anlage/n: Siehe Seite 1.
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