Vorlage - RAT/0270/2003  

 
 
Betreff: Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines Teils des Stadtgebietes Leichlingen durch den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.11.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines Teils des Stadtgebietes Leichlingen östlich von Friedrichshöhe durch den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen abzuschließen.

Redaktionelle Änderungen des Vereinbarungsentwurfs sind zulässig, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat der Stadt Wermelskirchen die Durchführung der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung  (§ 2 Abs. 1 RettG) – soweit es die notärztliche Versorgung betrifft – mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 22.12.1981 /22.01.1982 übertragen.

 

Der Versorgungsbereich erstreckt sich auf das Stadtgebiet Burscheid und auf einen Teil des Stadtgebietes Leichlingen östlich von Leichlingen-Friedrichshöhe.

 

Nach § 6 Abs. 5 der zur Zeit gültigen Vereinbarung ist, soweit sich aus der Betriebskostenabrechnung für den Rheinisch-Bergischen Kreis noch eine Zahlungsverpflichtung zur Abdeckung eines Defizits ergibt, dieser Betrag an die Stadt Wermelskirchen zu überweisen. Ergibt sich ein Überschuss, so verbleibt dieser Betrag zur Verrechnung für ein evtl. Defizit im folgenden Haushaltsjahr bei der Stadt Wermelskirchen.

 

Da das Defizit aufgrund der geltenden Vereinbarung vom Rheinisch-Bergischen Kreis zu tragen ist, stellt sich die Situation wie folgt dar:

Nach § 6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW – zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1999 – kann der Gebührenrechnung ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden.

Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Da durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes Defizitvorträge zulässig sind, stellte sich die Frage, die zur Zeit geltende Vereinbarung mit der Stadt Wermelskirchen in diesem Punkt zu überdenken.

Zudem wurde bei der letzten Gebührenverhandlung von den Krankenkassen der Wunsch geäußert, dass jeder Träger des Rettungsdienstes / Träger einer Rettungswache sein Defizit bzw. seinen Überschuss selber vorträgt.

 

Da seitens der Stadt Wermelskirchen keine Bedenken bestehen, am Jahresende nicht mehr mit dem Kreis abzurechnen und Defizite bzw. Überschüsse selbst in der Betriebsabrechnung darzustellen und vorzutragen, ist eine Neufassung der Vereinbarung sinnvoll.

 

Der Text der beabsichtigten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Vereinbarung soll am 01. des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln folgenden Monats in Kraft treten.

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift