Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, bei der H.-Stelle
1.485.781.0.9 “Leistungen der Grundsicherung” 230.000 €
überplanmäßige Mittel bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
bei der H.-Stelle 1.485.245.0.5 “Ersatzleistungen von
Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen” (50.000,00 €)
und bei der H.-Stelle 1.900.010.0.8 “Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer”
(180.000 €). Sachverhalt: Für das Haushaltsjahr 2003 wurden bei der H.-Stelle
1.485.781.0.9 “Leistungen der Grundsicherung” Mittel in Höhe von
230.000 € veranschlagt. Der Ansatz wurde anhand der Sozialhilfeausgaben
für die infrage kommenden Sozialhilfeempfänger zuzüglich 30% Steigerung für
Personen, die bislang keine Sozialhilfe bezogen haben, gebildet. Die Berechnung erfolgte Anfang des Jahres 2002. Dabei wurden
alle Empfänger von Sozialhilfe, die das 65. Lebensjahr vollendet hatten oder im
Laufe der Jahre 2002 und 2003 vollendeten, sowie eine Schätzung der Personen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind,
zugrundegelegt. Tatsächlich sind jedoch mehr Fälle aus der Sozialhilfe in
die Grundsicherung gewechselt, als ursprünglich erwartet. Dies liegt daran,
dass nach Berechnung noch Neuzugänge bei den über 65-jährigen und auch bei
dem Personenkreis der voll
erwerbsgeminderten Personen mehr leistungsberechtigte Hilfeempfänger zu
verzeichnen waren. Bei der Berechnung der Steigerungsquote durch die
Dunkelziffer (= der anspruchsberechtigten Personen, die bisher keine Leistungen
in Anspruch genommen haben) ist ebenfalls festzustellen, dass diese nicht, wie
durch die Kreisverwaltung geschätzt und von der Stadt Wermelskirchen
übernommen, 30 % beträgt, sondern bei 50% liegt. Desweiteren konnte für alle ehemaligen Sozialhilfefälle das
Wohngeld nicht mehr pauschaliert werden, sondern musste bei der Wohngeldstelle
beantragt werden. Bis zur Bewilligung waren Leistungen der Grundsicherung
auszuzahlen, die bei der H.-Stelle 1.485.245.0.5 “Ersatzleistungen von
Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen” erstattet wurden. Der
Anteil der Einnahmen für v. g. Personenkreis beläuft sich auf über 90% der
Einnahmen. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen fallen Mehrausgaben
in Höhe von ca. 230.000 € an. Diese Mehrausgaben konnten vorübergehend im
Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes 41 “Sozialhilfe
nach dem Bundessozialhilfegesetz” gedeckt werden. Da aber dort nun die
bisher übertragenen Mittel benötigt werden, ist diese überplanmäßige Mittelbereitstellung
durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
bei der H.-Stelle 1.485.245.0.5 “Ersatzleistungen von
Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen” (50.000 €) und
bei der H.-Stelle 1.900.010.0.8 “Gemeindeanteil an der Einkommensteuer”
(180.000 €). Die Ausgaben betragen
voraussichtlich in 2003 460.000
€ Hierauf werden als Erstattung vom
Land Einnahmen in Höhe von rd. 100.000
€ erwartet; die Differenz von 360.000
€ wird z.T. durch Minderausgaben bei
der Sozialhilfe (UA 410) kompensiert. Die Größenordnung ist
erst zum Jahresende 2003 zu ermitteln. Für das Haushaltsjahr 2004 wurde der
Ausgabeansatz nach den Erfahrungen des letzten Jahres auf 500.000
€ erhöht. Bereits mit der Sitzungsvorlage über die “Entwicklung
der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2003” im Haupt- und
Finanzausschuss am 13.10.2003 (DS.-Nr. Rat/236/2003) wurde darauf hingewiesen,
dass bei der Grundsicherung erhebliche Mehrausgaben anfallen werden.
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