Vorlage - RAT/0277/2003  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Mittelbereitstellung H.-Stelle 1.485.781.0.9 "Leistungen der Grundsicherung"
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Höhne, Brigitte
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
13.11.2003 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, bei der H.-Stelle 1.485.781.0.9 “Leistungen der Grundsicherung” 230.000 € überplanmäßige Mittel bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.485.245.0.5 “Ersatzleistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen” (50.000,00 €) und bei der H.-Stelle 1.900.010.0.8 “Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer” (180.000 €).

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2003 wurden bei der H.-Stelle 1.485.781.0.9 “Leistungen der Grundsicherung” Mittel in Höhe von 230.000 € veranschlagt. Der Ansatz wurde anhand der Sozialhilfeausgaben für die infrage kommenden Sozialhilfeempfänger zuzüglich 30% Steigerung für Personen, die bislang keine Sozialhilfe bezogen haben, gebildet.

 

Die Berechnung erfolgte Anfang des Jahres 2002. Dabei wurden alle Empfänger von Sozialhilfe, die das 65. Lebensjahr vollendet hatten oder im Laufe der Jahre 2002 und 2003 vollendeten, sowie eine Schätzung der Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind, zugrundegelegt.

 

Tatsächlich sind jedoch mehr Fälle aus der Sozialhilfe in die Grundsicherung gewechselt, als ursprünglich erwartet. Dies liegt daran, dass nach Berechnung noch Neuzugänge bei den über 65-jährigen und auch bei dem  Personenkreis der voll erwerbsgeminderten Personen mehr leistungsberechtigte Hilfeempfänger zu verzeichnen waren.

 

Bei der Berechnung der Steigerungsquote durch die Dunkelziffer (= der anspruchsberechtigten Personen, die bisher keine Leistungen in Anspruch genommen haben) ist ebenfalls festzustellen, dass diese nicht, wie durch die Kreisverwaltung geschätzt und von der Stadt Wermelskirchen übernommen, 30 % beträgt, sondern bei 50% liegt.

 

Desweiteren konnte für alle ehemaligen Sozialhilfefälle das Wohngeld nicht mehr pauschaliert werden, sondern musste bei der Wohngeldstelle beantragt werden. Bis zur Bewilligung waren Leistungen der Grundsicherung auszuzahlen, die bei der H.-Stelle 1.485.245.0.5 “Ersatzleistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen” erstattet wurden. Der Anteil der Einnahmen für v. g. Personenkreis beläuft sich auf über 90% der Einnahmen.

 

Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen fallen Mehrausgaben in Höhe von ca. 230.000 € an. Diese Mehrausgaben konnten vorübergehend im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes 41 “Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz” gedeckt werden. Da aber dort nun die bisher übertragenen Mittel benötigt werden, ist diese überplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.485.245.0.5 “Ersatzleistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen” (50.000 €) und bei der H.-Stelle 1.900.010.0.8 “Gemeindeanteil an der Einkommensteuer” (180.000 €).

 

Die Ausgaben betragen voraussichtlich in 2003                                                        460.000 €

 

Hierauf werden als Erstattung vom Land Einnahmen in Höhe von rd.                      100.000 €

erwartet; die Differenz von                                                                                          360.000 €

wird z.T. durch Minderausgaben bei der Sozialhilfe (UA 410)

kompensiert. Die Größenordnung ist erst zum Jahresende 2003

zu ermitteln.

 

Für das Haushaltsjahr 2004 wurde der Ausgabeansatz nach den

Erfahrungen des letzten Jahres auf                                                                           500.000 €

erhöht.

 

Bereits mit der Sitzungsvorlage über die “Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2003” im Haupt- und Finanzausschuss am 13.10.2003 (DS.-Nr. Rat/236/2003) wurde darauf hingewiesen, dass bei der Grundsicherung erhebliche Mehrausgaben anfallen werden.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

siehe Textvorlage

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift