Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt: Gem.
Spielplatzrahmenplanung besteht im gesamten Stadtgebiet eine rechnerische Überversorgung
mit Spielflächen in folgender Höhe:
Quelle:
Spielplatzrahmenplanung (Stand 2004) zzgl. bis 2004 umgesetzte Maßnahmen (Grüne
Mitte Tente, Rollsporthalle) Vordiesem
Hintergrund sind in den Monaten Juni und Juli 2003 alle 49 in Betrieb
befindlichen öffentlichen Spielflächen (ohne die in Planung befindlichen
Flächen) von Mitarbeitern des Jugendamtes an bis zu 6 Tagen zu verschiedenen
Uhrzeiten und bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen aufgesucht worden,
um die Auslastung dieser Flächen durch Kinder und Jugendliche zu ermitteln und
den Flächenbedarf insgesamt neu zu bewerden. Die Auswertung hat
gezeigt, dass die großen Spielflächen im Stadtgebiet, wie z. B. Stadtpark,
Grüne Mitte Tente, Dorfplatz Dabringhausen und Hüpptal immer von einer großen
Anzahl von Besuchern unterschiedlicher Altersgruppen frequentiert wurden. Dagegen zeigte
sich, dass auf einigen kleineren Spielplätzen gar keine Besucher anzutreffen
waren. Gleichzeitig hat der Leiter der zuständigen
“Spielplatzkolonne” mitgeteilt, welche Flächen im Rahmen der
Spielflächenpflege eine geringe oder gar keine Nutzung erkennen lassen. Ziel
dieser Maßnahme war es, a)
nicht oder
nicht mehr frequentierte bzw. nicht mehr genutzte Flächen zu ermitteln, um diese zum Abbau der
Überversorgung b. a. w. zu demontieren/stillzulegen bzw. in Ausnahmefällen als
Bauland zu veräußern und b)
gleichzeitig
auf diesem Wege Mehreinnahmen bzw. Einsparungen erzielen. Die
Flächenneubewertung hat ergeben, dass folgende Spielflächen nicht mehr bzw.
derzeit nicht mehr benötigt werden (es handelt sich um reine Spielflächen und
nicht um Bolzplätze):
Angaben zum QM-Bestand ergeben sich aus der Anzahl der im
Spielplatzbezirk lebenden Kinder der Altersgruppe. Angaben über die
Nutzungshäufigkeit von einzelnen Flächen lassen sich hieraus nicht ableiten,
sondern ergeben sich aus der direkten Kontrolle des Jugendamtes/der
Spielplatzkolonne. Unter Beachtung des v. g. Sachverhaltes ist folgender
Maßnahmenkatalog denkbar:
* Angaben lt. 66 (Herr Raczkowski) ** Angaben lt. 23 (Herr Röntgen / Bodenrichtwertkarte) Mit den v. g. Maßnahmen kann die bestehende Überversorgung
stadtweit z. T. abgebaut werden. Zu beachten ist allerdings, dass sich
die v. g. Restüberversorgung unterschiedlich auf das Stadtgebiet verteilt. In
manchen Spielplatzbereichen ergibt sich eine geringe “rechnerische”
Unterversorgung, die aber durch eine Überversorgung in anderen
Spielplatzbereichen wieder ausgeglichen wird. Alternativmaßnahmen Im Vorfeld wird mit
den entsprechenden Anwohnern und dem jeweiligen VVV gesprochen, um klären zu
können, ob hier eine Bereitschaft besteht, die Unterhaltung einzelner
Spielflächen mit dem Ziel zu übernehmen, eine Stillegung zu verhindern. Die
Haftung und Sicherheitsgewährung mit Blick auf die Spielgeräte liegt in solchen
Fällen allerdings weiterhin bei der Stadt. Im Bereich
Akazienweg und Neuschäferhöhe sind die einzelnen Bauträger seinerzeit im Rahmen
der erteilten Baugenehmigungen verpflichtet worden, Spielflächen gem.
Spielplatzsatzung zu errichten. Scheinbar sind diese ursprünglich
“privaten” Einzelspielflächen im Rahmen der damaligen Baumaßnahmen
zusammengefasst worden und werden heute durch die Stadt Wermelskirchen als
“öffentliche” Spielflächen bewirtschaftet. Darüber hinaus
existieren in den Bauakten ausgewiesene und in Lageplänen eingezeichnete
Spielflächen heute z. T. nicht mehr. Auch haben sich die Eigentumsverhältnisse
in einigen Fällen maßgeblich verändert. Ursprünglich von einem Bauträger
errichtete Objekte haben heute mehrere Einzeleigentümer oder sind in
Eigentumswohnungen umgewandelt worden. In diesem
Zusammenhang wird die Verwaltung im Vorfeld Gespräche mit den derzeitigen
Eigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften führen, um klären zu können, ob eine
Rückübertragung dieser Spielflächen (der Spielflächenverpflichtung) möglich
ist. Weitere Handlungsschritte: Nach erfolgter fachlicher Meinungsbildung im
Jugendhilfeausschuß wird das Ergebnis den Ortsausschüssen Dhünn und
Dabringhausen zur weiteren Beratung vorgelegt.
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