Vorlage - RAT/0281/2003  

 
 
Betreff: Stillegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Ortsausschuss Wermelskirchen-Dhünn Vorberatung
18.11.2003 
Öffentlichen Sitzung des Ortsausschusses Wermelskirchen-Dhünn zur Kenntnis genommen   
Ortsausschuss Wermelskirchen-Dabringhausen Vorberatung
27.11.2003 
Öffentlichen Sitzung des Ortsausschusses Wermelskirchen-Dabringhausen (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gem. Spielplatzrahmenplanung besteht im gesamten Stadtgebiet eine rechnerische Überversorgung mit Spielflächen in folgender Höhe:

 

 

A-Bereich 14 – 17 J.

B-Bereich 8 – 13 J.

C-Bereich 1 – 7 J.

Bedarf

18.282 qm

18.282 qm

9.141 qm

Bestand

19.687 qm

25.664 qm

12.786 qm

Überversorgung

+ 1.405 qm

+ 7.382 qm

+ 3.645 qm

Quelle: Spielplatzrahmenplanung (Stand 2004) zzgl. bis 2004 umgesetzte Maßnahmen (Grüne Mitte Tente, Rollsporthalle)

 

Vordiesem Hintergrund sind in den Monaten Juni und Juli 2003 alle 49 in Betrieb befindlichen öffentlichen Spielflächen (ohne die in Planung befindlichen Flächen) von Mitarbeitern des Jugendamtes an bis zu 6 Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten und bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen aufgesucht worden, um die Auslastung dieser Flächen durch Kinder und Jugendliche zu ermitteln und den Flächenbedarf insgesamt neu zu bewerden.

 

Die Auswertung hat gezeigt, dass die großen Spielflächen im Stadtgebiet, wie z. B. Stadtpark, Grüne Mitte Tente, Dorfplatz Dabringhausen und Hüpptal immer von einer großen Anzahl von Besuchern unterschiedlicher Altersgruppen frequentiert  wurden.

Dagegen zeigte sich, dass auf einigen kleineren Spielplätzen gar keine Besucher anzutreffen waren. Gleichzeitig hat der Leiter der zuständigen “Spielplatzkolonne” mitgeteilt, welche Flächen im Rahmen der Spielflächenpflege eine geringe oder gar keine Nutzung erkennen lassen. Ziel dieser Maßnahme war es,

 

a)                 nicht oder nicht mehr frequentierte bzw. nicht mehr genutzte Flächen zu ermitteln, um

            diese zum Abbau der Überversorgung b. a. w. zu demontieren/stillzulegen bzw. in Ausnahmefällen als Bauland zu veräußern und

b)                 gleichzeitig auf diesem Wege Mehreinnahmen bzw. Einsparungen erzielen.

 

Die Flächenneubewertung hat ergeben, dass folgende Spielflächen nicht mehr bzw. derzeit nicht mehr benötigt werden (es handelt sich um reine Spielflächen und nicht um Bolzplätze):

 

Spielbezirk

Nr.

Bezeichnung

Eigentümer

A

B

C

Überversorgung

 

 

 

+ 1.405 qm

+ 7.382 qm

+ 3.645 qm

 

Ost

 

9

 

Schumannstr.

 

Stadt

 

0 qm

 

0 qm

 

- 300 qm

 

Neuenweg

 

32

 

Neuenweg

 

Stadt

 

0 qm

 

- 340 qm

 

- 339 qm

 

Dabringhausen

 

19

 

Kirchpark

 

Ev. Kirche

 

- 1.000 qm

 

0 qm

 

0 qm

 

Dabringhausen

 

21

 

Gartenfeld 1

 

Stadt

 

0 qm

 

- 504 qm

 

- 504 qm

 

Dabringhausen

 

53

 

Dorfanger

 

Stadt

 

- 210 qm

 

0 qm

 

0 qm

 

Hilfringhausen

 

1

 

Akazienweg

 

Stadt

 

0 qm

 

0 qm

 

- 275 qm

 

Hilfringhausen

 

10

 

Neuschäferhöhe 2

 

Privat

 

0 qm

 

- 200 qm

 

- 200 qm

Überversorgung

 

 

 

+ 195 qm

+ 6.338 qm

+ 2.027 qm

Angaben zum QM-Bestand ergeben sich aus der Anzahl der im Spielplatzbezirk lebenden Kinder der Altersgruppe. Angaben über die Nutzungshäufigkeit von einzelnen Flächen lassen sich hieraus nicht ableiten, sondern ergeben sich aus der direkten Kontrolle des Jugendamtes/der Spielplatzkolonne.

 

Unter Beachtung des v. g. Sachverhaltes ist folgender Maßnahmenkatalog denkbar:

 

Bezeichnung

Maßnahmen

Einsparungen (ohne eigene Kontrollen)

Anmerkungen

 

Schumannstraße

 

 

demontieren und

b. a. w. stillegen

 

1.600 € p. J.*

 

-          B-Plan weist Spielfläche aus

-          Fläche Robert-Stolz-Straße befindet sich in 150 m Entfernung

-          keine Verpflichtung über Baugenehmigung

 

Neuenweg

 

demontieren und

b. a. w. stillegen

 

 

2.400 € p. J.*

 

-          B-Plan weist Spielfläche aus

-          keine Verpflichtung über Baugenehmigung

 

Kirchpark

 

demontieren und

b. a. w. stillegen

 

4.100 € p. J.*

 

-          keine

 

 

 

 

Gartenfeld 1

 

 

 

demontieren und verkaufen

 

 

2.600 € p. J.*

zzgl.

786 qm x

210 €**

= 160.000 €

Verkaufserlös

 

-          B-Plan weist Spielfläche aus

-          B-Plan Änderung und Verkauf herbeiführen

-          Fläche Gartenfeld 2 befindet sich in 200 m Entfernung

-          keine Verpflichtung über Baugenehmigung

 

 

Dorfanger (Höferhof)

 

 

 

demontieren und verkaufen

 

1.000 € p. J.*

zzgl.

210 qm x

210 €**

= 45.000 €

Verkaufserlös

 

-          Innenbereichssatzung

-          Vertrag mit Investor beachten

-          Verkauf herbeiführen

-          Schulhoffläche befindet sich in 100 m Entfernung

 

 

Akazienweg

 

demontieren und

b. a. w. stillegen

 

3.800 € p. J.*

 

-          Verpflichtung verschiedener Bauträger über Baugenehmigung liegt vor

 

Neuschäferhöhe 2

 

demontieren und

b. a. w. stillegen

 

5.200 € p. J.*

 

-          B-Plan weist Spielfläche aus

-          Verpflichtung verschiedener Bauträger über Baugenehmigung liegt vor

 

 

Gesamtersparnis

 

20.700 € p. J.

zzgl.

205.000 €

Verkaufserlöse

 

* Angaben lt. 66 (Herr Raczkowski)

** Angaben lt. 23 (Herr Röntgen / Bodenrichtwertkarte)

 

Mit den v. g. Maßnahmen kann die bestehende Überversorgung stadtweit z. T. abgebaut werden. Zu beachten ist allerdings, dass sich die v. g. Restüberversorgung unterschiedlich auf das Stadtgebiet verteilt. In manchen Spielplatzbereichen ergibt sich eine geringe “rechnerische” Unterversorgung, die aber durch eine Überversorgung in anderen Spielplatzbereichen wieder ausgeglichen wird.

 

Alternativmaßnahmen

 

Im Vorfeld wird mit den entsprechenden Anwohnern und dem jeweiligen VVV gesprochen, um klären zu können, ob hier eine Bereitschaft besteht, die Unterhaltung einzelner Spielflächen mit dem Ziel zu übernehmen, eine Stillegung zu verhindern. Die Haftung und Sicherheitsgewährung mit Blick auf die Spielgeräte liegt in solchen Fällen allerdings weiterhin bei der Stadt.

 

Im Bereich Akazienweg und Neuschäferhöhe sind die einzelnen Bauträger seinerzeit im Rahmen der erteilten Baugenehmigungen verpflichtet worden, Spielflächen gem. Spielplatzsatzung zu errichten. Scheinbar sind diese ursprünglich “privaten” Einzelspielflächen im Rahmen der damaligen Baumaßnahmen zusammengefasst worden und werden heute durch die Stadt Wermelskirchen als “öffentliche” Spielflächen bewirtschaftet. Darüber hinaus existieren in den Bauakten ausgewiesene und in Lageplänen eingezeichnete Spielflächen heute z. T. nicht mehr. Auch haben sich die Eigentumsverhältnisse in einigen Fällen maßgeblich verändert. Ursprünglich von einem Bauträger errichtete Objekte haben heute mehrere Einzeleigentümer oder sind in Eigentumswohnungen umgewandelt worden.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung im Vorfeld Gespräche mit den derzeitigen Eigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften führen, um klären zu können, ob eine Rückübertragung dieser Spielflächen (der Spielflächenverpflichtung) möglich ist.

 

Weitere Handlungsschritte:

 

Nach erfolgter fachlicher Meinungsbildung im Jugendhilfeausschuß wird das Ergebnis den Ortsausschüssen Dhünn und Dabringhausen zur weiteren Beratung vorgelegt.


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0281/2003   Stillegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen   Jugendamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0281/2003/1   Stilllegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen   Jugendamt   Beschlussvorlage öffentlich