Vorlage - RAT/0281/2003/1  

 
 
Betreff: Stilllegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr VoßBezüglich:
RAT/0281/2003
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.02.2004 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuß nimmt die Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, die Spielflächen Schumannstraße, Akazienweg, Neuschäferhöhe 2 und Kirchpark b. a. w. stillzulegen.

 

Bezüglich einer Stillegung der Spielflächen Dorfanger, Gartenfeld 1 (beide Dabringhausen) und Neuenweg (Dhünn) bleibt das Beratungsergebnis bzw. die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 18.11.2003 hat sich der Jugendhilfeausschuß unter Tagesordnungspunkt 3 letztmalig mit dem Thema “Stilllegung von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen” befasst.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung vorgeschlagen, die folgenden 7 Spielflächen b. a. w. stillzulegen:

 

Schumannstraße, Akazienweg, Neuschäferhöhe (Stadtgebiet Wermelskirchen) sowie Neuenweg (Ortsteil Dhünn) und Gartenfeld 1, Dorfanger und Kirchpark (alle Ortsteil Dabringhausen).

 

Nachdem die Vertreter des Kinder- und Jugendparlamentes in der JHA-Sitzung am 18.11.2003 empfohlen haben, der Stilllegung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Spielflächen bis auf die Spielfläche in Dhünn zuzustimmen, hat der JHA beschlossen, die Beratungsergebnisse der Ortsausschüsse Dhünn und Dabringhausen abzuwarten und diese im Rahmen der endgültigen Beschlußfassung in der nächsten JHA-Sitzung zu berücksichtigen.

 

In diesem Zusammenhang hat der Ortsausschuß Dhünn in seiner Sitzung am 18.11.2003 die Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen, wonach sich die Verwaltung um eine ausgegliederte Instandhaltung und Pflege der Spielfläche Neuenweg durch den VVV Dhünn bemühen wird.

 

In gleicher Angelegenheit hat der Ortsausschuß Dabringhausen am 27.11.2003 beschlossen, eine Abstimmung mit den Dorfbewohnern und dem VVV Dabringhausen im Rahmen der Pflege der Spielflächen Dorfanger und Gartenfeld herbeizuführen. Darüber hinaus wird angeregt eine Kontaktaufnahme zur Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen hinsichtlich der Stilllegung der Spielfläche Kirchpark vorzunehmen.

 

In Ausführung der v. g. Beschlüsse erfolgte am 17.12.2003 eine schriftliche Anfrage der Verwaltung bei den Verkehrs- und Verschönerungsvereinen (VVV) Dhünn und Dabringhausen mit der Bitte, zu prüfen, ob eine Übernahme der jährlichen Pflegeleistungen für den Spielplatz “Neuenweg” durch den VVV Dhünn und der Spielflächen “Dorfanger” und “Gartenfeld 1” durch den VVV Dabringhausen aus Sicht der Vereine möglich ist.

 

Zeitgleich sind die Anwohner, die sich schriftlich zu den geplanten Stilllegungen der Spielflächen in Dhünn und Dabringhausen geäußert haben, durch das Schreiben vom 17.12.2003 über den vorstehenden Sachverhalt mit dem Hinweis auf ein erneutes Gespräch zwischen Verwaltung und Anwohnern in Kenntnis gesetzt worden, sofern eine Übernahme der Pflegeleistungen durch den jeweiligen VVV nicht möglich ist.

 

Eine Information der Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen als Eigentümerin des Spielflächengeländes Kirchpark über die geplante Stilllegung ist mit Schreiben vom 26.01.2004 erfolgt.

 

Stellungnahmen der Verkehrs- und Verschönerungsvereine Dhünn und Dabringhausen liegen der Verwaltung im Rahmen der Anfrage bisher noch nicht vor.

 

Die von der Verwaltung im Rahmen der Beratungen über die Spielflächenstilllegungen vorgetragene Möglichkeit, einer Rückübertragung der Flächen Schumannstraße und Neuschäferhöhe auf die jeweiligen Bauträger bzw. Eigentümer vor Ort wird derzeit geprüft.  Stellungnahmen liegen der Verwaltung in diesem Zusammenhang jedoch noch nicht vor.

 

Über aktuelle Entwicklungen in dieser Angelegenheit wird die Verwaltung während der Sitzung informieren.


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0281/2003   Stillegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen   Jugendamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0281/2003/1   Stilllegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen   Jugendamt   Beschlussvorlage öffentlich