Vorlage - RAT/0282/2003  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlamentes in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Kinder- und Jugendparlament Vorberatung
12.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kinder- Jugendparlamentes empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Rat, dass zweite Kinder- und Jugendparlament mit der veränderten Satzung Geschäfts- und Wahlordnung zu wählen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2001 und der Rat der Stadt am 17.12.2001 die Einrichtung des Kinder- und Jugendparlaments beschlossen. In der Woche vom 25.02.200201.03.2002 wurde an den Schulen das erste Kinder- und Jugendparlament gewählt, welches mit 23 Mitgliedern in der ersten konstituierenden Sitzung am 21.03.2002 seine Arbeit aufnahm.

Von den 23 gewählten Mitgliedern sind im Laufe der letzten 19 Monate 10 Parlamentarier ausgeschieden und neue Parlamentarier nachgerückt. Aufgrund der Erfahrungen der Parlamentarier des ersten Kinder- und Jugendparlaments und im Hinblick auf die bevorstehende zweite Wahl schlägt eine Arbeitsgruppe des Kinder- und Jugendparlaments folgende Änderungen der Satzung Geschäfts- und Wahlordnung vor.

 

 

 

Änderungen der Satzung

Zu Punkt 2

Für die Dauer von 3 Jahren werden 23 Mitglieder nach den demokratischen Grundsätzen gewählt. Wählbar sind Kinder und Jugendliche zwischen 9  und 16 Jahren, die ihren Wohnsitz in Wermelskirchen haben.

 

Begründung:

Die Veränderungen für die Dauer der Wahl von 2 auf 3 Jahre begründet sich darin, dass sich die Parlamentarier erst kennenlernen müssen um eine effektive Arbeitsform zu finden und die parlamentarischen Grundregeln zu verinnerlichen.

Die Parlamentarier sehen bei einer Wahlperiode von 3 Jahren realistischere Möglichkeiten vorgenommene Projekte abzuschließen und für die Kinder und Jugendlichen in Wermelskirchen somit in einer Wahlperiode sichtbare Erfolge zu erzielen.

Das aufwändige und kostenintensive Wahlverfahren ergibt sich somit nur alle 3 Jahre.

 

 

Zu Punkt 3

Wiederwahl ist möglich aber nicht mehr als drei Mal – solange die Altersgrenze nicht überschritten ist.

 

Begründung:

Die Wiederwahl soll von 2 auf 3 Mal erhöht werden, da die Parlamentarier sich erhoffen durch die langjährigen Erfahrungen weitgehend selbständig jüngere Parlamentarier anleiten und begleiten zu können.

 

 

Zu Punkt 10 neu

Ein Parlamentarier scheidet mit 18 Jahren aus dem Kinder- und Jugendparlament aus, da er zu diesem Zeitpunkt kein Jugendlicher mehr ist.

 

Begründung:

Dieser Punkt ergibt sich wenn die Dauer der Wahl auf drei Jahre erhöht wird, sodass Jugendliche wenn sie mit 16 Jahren in das Parlament gewählt werden nach zwei Jahren ausscheiden müssen.

 

 

 

 

Änderung derGeschäftsordnung

 

1.      Zu der Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments wird schriftlich mindestens 7 Tage vor Sitzungstermin mit Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen.

 

Begründung:

In der 5. Sitzung des Kinder- und Jugendparlamentes am 29.01.2003 wurde beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass zu der Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments mindestens 7 Tage vor Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen wird. Die Ladefrist von 14 Tagen war zu lang, da die Parlamentarier den Termin zwischenzeitlich vergessen hatten.

 

 

 

2.      Für die Abstimmung im Plenum müssen mindestens 13 gewählte Parlamentarier anwesend sein und es gilt die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit ist der Antrag abzulehnen.

 

Begründung:

Die Anzahl der anwesenden Parlamentarier wurde von 15 auf 13 verändert, da mehrmals das Kinder- und Jugendparlament nicht beschlussfähig war.

Der Punkt wurde auch in der Sitzung vom 29.01.2003 auf Antrag geändert.

 

 

 

 

Wahlordnung

3.      Für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder rücken Delegierte mit der nächsthöheren Stimmenzahl und der entsprechenden Altersgruppe des ausscheidenden Mitgliedes nach.

Wird kein Delegierter der Altersgruppe mehr vorhanden sein, rückt das Mitglied der nächst jüngeren Altersgruppe nach.

 

Begründung:

Es hat sich in der Praxis des Kinder- und Jugendparlamentes herausgestellt, dass die Altersstruktur durch Nachrücker, nur nach der nächsthöheren Stimmenzahl, die einzelnen Arbeitsgruppen sehr beeinträchtigt. So ist gewünscht, dass der neue Parlamentarier die Stellung des vorherigen Mitgliedes einnimmt und die Arbeit in der Arbeitsgruppe übernimmt. Darüber hinaus soll die gesamte Altersstruktur des Kinder- und Jugendparlamentes nicht jeweils durch ausscheidende Mitglieder verändert werden.

 

 

 

 

Zeit- und Maßnahmenplan zur Durchführung der zweiten Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes

 

In der Zeit vom 05. – 17.01.2004 werden Frau Matenar und Frau Ludwig-Schieffers alle Schulen in Wermelskirchen aufsuchen und Gespräche mit den Schulleitungen über die bevorstehende Wahl führen. Diese Gelegenheit soll auch genutzt werden um die Auswirkungen des Kinder- und Jugendparlaments mit den Schulleitern zu reflektieren und die Formalien für die kommende Wahl abzustimmen.

 

In der sechsten Kalenderwoche vom 02. – 07.02.2004 wird der Wahlaufruf an alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 9 – 17 Jahren verschickt. Die Rückmeldungen der Kandidaten an das Jugendamt erfolgt dann in der siebenten und achten Kalenderwoche (09. – 20.02.2004).

In der dreizehnten Kalenderwoche 22. – 26.02.2004 werden  die Wahlen in den einzelnen Schulen durchgeführt. Die Vorbereitungen und Durchführung der Wahl werden dieses Mal von den Parlamentariern des jetzigen Kinder- und Jugendparlaments unterstützt und vorbereitet.

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja/Einspar.

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift