Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Kattwinkelsche Fabrik” für das Wirtschaftsjahr 2004 In der Fassung des vorgelegten Entwurfs (ggf. “unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen...”). Eine Ausfertigung der Feststellungsseite des
Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift der Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen. Sachverhalt: AllgemeinesDie Kattwinkelsche Fabrik wird seit
dem 01. 01. 1999 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
-EigVO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV. NW.1988 S.
324) § 14 ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der
aus folgenden Teilen besteht: ·
Erfolgsplan ·
Vermögensplan ·
Stellenübersicht. Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan
zu erstellen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes
für das Wirtschaftsjahr 2004 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist
aufgestellt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan ist in der
endgültigen Fassung des Haushaltsplanes 2004 als Anlage aufzunehmen. Eine
Stellenübersicht entfällt, da gem. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der
Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik kein eigenes Personal beschäftigt. Zur
Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt
Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet die Kattwinkelsche
Fabrik der Stadt Wermelskirchen. Eine Aufstellung, aus der diese
Erstattungsbeträge im einzelnen ersichtlich sind, ist dem Vorbericht des
Städtischen Haushalts (grüne Seiten), beigefügt. Der Zuschuss der Stadt
Wermelskirchen wurde in Abstimmung mit der Kämmerei ermittelt. BeratungsfolgeGemäß § 4 EigVO hat der Rat der
Stadt den Wirtschaftsplan festzustellen. Die Vorberatung erfolgt durch den
Werksausschuss. Die Feststellung ist für die Sitzung
des Rates der Stadt am 15.12.2003 vorgesehen. Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2004ErfolgsplanIm Erfolgsplan wurden alle Erträge
und Aufwendungen aufgenommen. Der Erfolgsplan für das
Wirtschaftsjahr 2004 weist als Jahresergebnis einen Jahresverlust von 434.700
€ aus. Nach § 4 EigVO hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum
Jahresabschluss 2004 (in 2005) über die Gewinnverwendung bzw. über die Deckung
eines Verlustes, zu entscheiden. Der Verlust von 434.700 € wird zum
größten Teil durch den eingeplanten städtischen Zuschuss von 399.700 €
abgedeckt. VermögensplanDer Vermögensplan enthält die
vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben. Bezüglich der einzelnen Positionen
wird auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan verwiesen. Stellenübersichtentfällt FinanzplanDer Finanzplan enthält die vermögenswirksamen
Einnahmen und Ausgaben des laufenden Wirtschaftsjahres (2004), des Vorjahres und die Planungen für die Jahre
2005 bis 2007. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für
2004 deckungsgleich. Anlage/n: Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2004
mit -
Erfolgsplan, -
Vermögensplan
und -
Finanzplan
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