Vorlage - RAT/0316/2003  

 
 
Betreff: Einstellung von Stadtwachtmitarbeitern als geringfügig Beschäftigte beim Ordnungsamt
Antrag der UWG-Fraktion vom 06.05.03
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:32
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
01.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die UWG-Fraktion hat am 06.05.03 den Antrag gestellt, schnellstmöglich Mitarbeiter der Stadtwacht beim Ordnungsamt als geringfügig Beschäftigte einzustellen.

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Es ist richtig, dass die Mitarbeiter der Stadtwacht als Beschäftigte eines Sicherheitsdienstes nicht befugt waren, Personalien von Beschuldigten zu verlangen. Für diese Fälle wäre die Hinzuziehung der Polizei notwendig gewesen.

Da sie keine Dienstkräfte der Ordnungsbehörde waren, konnten auch keine Verwarngelder vor Ort ausgesprochen werden.

 

Der Vorschlag, die eingesetzten Stadtwächter ggfs. zu ”Dienstkräften der Ordnungsbehörde” zu erklären, in dem sie  als geringfügig Beschäftigte eingestellt werden, kann sich nach Auffassung der Verwaltung nicht positiv auswirken.

 

In der Nachbarstadt Hückeswagen wird dies zwar für eine Stunde am Tag praktiziert, damit die Kräfte im Innenstadtkern zumindest eigenverantwortlich Platzverweise aussprechen können.

Die Verhängung von Verwarngeldern vor Ort ist bisher auch in Hückeswagen nicht praktiziert worden.

 

Es ist derzeit nicht erkennbar, in welcher Form der Stadt Wermelskirchen im Falle einer Nachahmung Vorteile entstünden.

Darüberhinaus werden an die Anstellung (auch) von geringfügig Beschäftigten im Ordnungsbereich ungleich höhere Anforderungen zu stellen sein, als an Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes.

 

Die Erhebung von Verwarngeldern bei Ordnungswidrigkeiten direkt vor Ort ist nur bei Feststellung  “auf frischer Tat”  und bei Einverständnis des Betroffenen zulässig und möglich.

Diese Ordnungswidrigkeiten bilden nur einen verschwindend geringen Anteil gegenüber den schriftlich festgestellten und einzuleitenden Ordnungswidrigkeitenverfahren.

 

Eine geringfügige Beschäftigung ist bis zur Höhe von 325,00 € monatlich möglich. Hieraus resultiert eine wöchentliche Arbeitszeit von rd. 6 – 8 Stunden.  Da ein täglicher Einsatz unter 4 Stunden unrealistisch ist, könnte ein Mitarbeiter an zwei Tagen in der Woche für 4 Stunden eingesetzt werden.

 

Für eine ganztägliche Überwachungszeit  müßte in mindestens 3 Schichten gearbeitet werden.

Bezüglich einer klaren Beweismittelführung sollten die Überwachungskräfte zu zweit  eingesetzt werden.

Bei einer Überwachungszeit von bis zu 12 Stunden täglich an 6 Tagen in der Woche  wären daher insgesamt  18 geringfügig Beschäftigte notwendig; bei Verringerung der Überwachungszeit entsprechend weniger (z.B. bei 4 Stunden täglich wären minstestens 6 Kräfte erforderlich).

 

Angesichts des zu erwartenden geringen Verwarngeldaufkommens und der derzeitigen Finanzsituation der Stadt Wermelskirchen schlägt die Verwaltung vor, auf die Einstellung von zusätzlichen Aussendienstmitarbeitern zu verzichten.

 

Die Verwaltung prüft derzeit, die Aufgaben der Überwachung des Verwarnungs- und Bußgeldkatalogs zusätzlichauch den Mitarbeiterinnen der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu übertragen. Zur Beweissicherung wäre allerdings zusätzlich der Einsatz einer Kraft im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung vorzunehmen. Daher soll ab 2004 eine Kraft probeweise zusätzlich eingestellt werden.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift