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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: Die UWG-Fraktion hat am 06.05.03 den Antrag gestellt,
schnellstmöglich Mitarbeiter der Stadtwacht beim Ordnungsamt als geringfügig
Beschäftigte einzustellen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Es ist richtig, dass die Mitarbeiter der Stadtwacht als
Beschäftigte eines Sicherheitsdienstes nicht befugt waren, Personalien von
Beschuldigten zu verlangen. Für diese Fälle wäre die Hinzuziehung der Polizei
notwendig gewesen. Da sie keine Dienstkräfte der Ordnungsbehörde waren, konnten
auch keine Verwarngelder vor Ort ausgesprochen werden. Der Vorschlag, die eingesetzten Stadtwächter ggfs. zu
”Dienstkräften der Ordnungsbehörde” zu erklären, in dem sie als geringfügig Beschäftigte eingestellt
werden, kann sich nach Auffassung der Verwaltung nicht positiv auswirken. In der Nachbarstadt Hückeswagen wird dies zwar für eine
Stunde am Tag praktiziert, damit die Kräfte im Innenstadtkern zumindest
eigenverantwortlich Platzverweise aussprechen können. Die Verhängung von Verwarngeldern vor Ort ist bisher auch in
Hückeswagen nicht praktiziert worden. Es ist derzeit nicht erkennbar, in welcher Form der Stadt
Wermelskirchen im Falle einer Nachahmung Vorteile entstünden. Darüberhinaus werden an die Anstellung (auch) von
geringfügig Beschäftigten im Ordnungsbereich ungleich höhere Anforderungen zu
stellen sein, als an Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Die Erhebung von Verwarngeldern bei Ordnungswidrigkeiten
direkt vor Ort ist nur bei Feststellung
“auf frischer Tat”
und bei Einverständnis des Betroffenen zulässig und möglich. Diese Ordnungswidrigkeiten bilden nur einen verschwindend
geringen Anteil gegenüber den schriftlich festgestellten und einzuleitenden
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Eine geringfügige Beschäftigung ist bis zur Höhe von 325,00
€ monatlich möglich. Hieraus resultiert eine wöchentliche Arbeitszeit
von rd. 6 – 8 Stunden. Da ein
täglicher Einsatz unter 4 Stunden unrealistisch ist, könnte ein Mitarbeiter an
zwei Tagen in der Woche für 4 Stunden eingesetzt werden. Für eine ganztägliche Überwachungszeit müßte in mindestens 3 Schichten gearbeitet werden. Bezüglich einer klaren Beweismittelführung sollten die
Überwachungskräfte zu zweit
eingesetzt werden. Bei einer Überwachungszeit von bis zu 12 Stunden täglich an
6 Tagen in der Woche wären daher
insgesamt 18 geringfügig
Beschäftigte notwendig; bei Verringerung der Überwachungszeit entsprechend
weniger (z.B. bei 4 Stunden täglich wären minstestens 6 Kräfte erforderlich). Angesichts des zu erwartenden geringen Verwarngeldaufkommens
und der derzeitigen Finanzsituation der Stadt Wermelskirchen schlägt die
Verwaltung vor, auf die Einstellung von zusätzlichen Aussendienstmitarbeitern
zu verzichten. Die Verwaltung prüft derzeit, die
Aufgaben der Überwachung des Verwarnungs- und Bußgeldkatalogs zusätzlichauch
den Mitarbeiterinnen der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu übertragen. Zur
Beweissicherung wäre allerdings zusätzlich der Einsatz einer Kraft im Rahmen
der geringfügigen Beschäftigung vorzunehmen. Daher soll ab 2004 eine Kraft
probeweise zusätzlich eingestellt werden.
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