Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 07.05.2013 einstimmig beschlossen, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 auf einen Dritten zu übertragen. Auf die Beschlussvorlage RAT/2533/2013 wird verwiesen. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 wurde nach Durchführung eines freihändigen Vergabeverfahrens nach vorheriger Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner Sitzung am 08.07.2013 (RAT/2586/2013) die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH beauftragt.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2012 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.
Am 24.11.2014 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daraufhin jeweils einmütig (bei einer Enthaltung zu Punkt 4) folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Jahr 2012 der Stadt Wermelskirchen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 101 (3) GO NRW dem Jahresabschluss 2012 der Stadt Wermelskirchen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk entsprechend der beigefügten Anlage. Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss beizufügen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss 2012 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“
Als Anlage ist der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wird den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten. Anlage/n: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
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