Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt:
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2014 einmütig bei zwei Enthaltungen die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 sowie die Entscheidung über den Jahresfehlbetrag 2012 beschlossen. Der Teil „Entlastung des Bürgermeisters“ wurde auf Antrag von Mitglied des Rates Hans-Jürgen Klein nicht abgestimmt und in eine der nächsten Sitzungen des Rates verschoben.Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.01.2015 über den entsprechenden Sachverhalt beraten. Danach wurde dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, dem Bürgermeister für das Kalenderjahr 2012 Entlastung zu erteilen. Anlage/n:
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