Vorlage - RAT/3065/2015  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kattwinkelsche Fabrik" für das Wirtschaftsjahr 2015 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Kattwinkelsche Fabrik
Bearbeiter/-in: Kurtz, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
04.03.2015 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.03.2015 
5. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den

 

Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2015

 

In der Fassung des vorgelegten Entwurfs (ggfs. „unter Berücksichgtigung der nachfolgenden Änderungen…“).

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite des Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift der Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 


Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Die Kattwinkelsche Fabrik wird seit dem 01. 01.1999 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung  -EigVO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.04.2005 § 14 ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht:

 

  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht.

 

Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan ist in der endgültigen Fassung des Haushaltsplanes 2015 als Anlage aufzunehmen. Eine Stellenübersicht entfällt, da gem. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet die Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen.

Eine Aufstellung, aus der diese Erstattungsbeträge im Einzelnen ersichtlich sind, ist dem Vorbericht des Städtischen Haushalts beigefügt. Der Zuschuss der Stadt Wermelskirchen wurde in Abstimmung mit der Kämmerei ermittelt.

 

 

 

 

 

Beratungsfolge

 

Gemäß § 4 EigVO hat der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan festzustellen.

Die Vorberatung erfolgt durch den Kultur- und Betriebsausschuss.

Die Feststellung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am  23.03.2015 vorgesehen.

 

Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2015

 

 

Erfolgsplan

 

Im Erfolgsplan wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen.

 

Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 weist als Jahresergebnis einen Jahresverlust von € 483.980,00 aus. Nach § 4 EigVO hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss über die Gewinnverwendung bzw. über die endgültige Deckung eines Verlustes, zu entscheiden. Der liquiditätswirksame Verlust (454.980 €) ist als Zuschuss im Haushaltsplanentwurf der Stadt berücksichtigt. Der nicht liquiditätswirksame Verlust (29.000 €) entsteht aufgrund des Saldos zwischen den Abschreibungen (€ 56.000,00) und der Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens (27.000 €). Der nicht liquiditätswirksame Jahresverlust ist künftig im Rahmen der Schlussbilanzerstellung durch eine Rücklagenentnahme zu decken. Diese Vorgehensweise stellt aber keinen liquiditätswirksamen Vorgang dar, so dass sie weder im Vermögens- noch im Erfolgsplan auszuweisen ist.

 

 

Vermögensplan

 

Der Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben.

 

Bezüglich der einzelnen Positionen wird auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan verwiesen.

 

 

Stellenübersicht

 

entfällt

 

 

Finanzplan

 

Der Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschafts-jahres 2014 und die Planungen für die Jahre 2015 bis 2018. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2015 deckungsgleich.

 

 


Anlage/n:

Wirtschaftsplan 2015 

Anlagen:  
  Nr. Name    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: