Vorlage - RAT/3066/2015  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2013
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Kattwinkelsche Fabrik
Bearbeiter/-in: Kurtz, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
04.03.2015 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.03.2015 
5. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage Jahresabschluss 2013 katt. korrekt  

Beschlussvorschlag:

1.              Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2013 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 2.964.211,68 € ab.

 

2.              Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 476.699,87 € in Höhe von 453.545,83 € aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag in Höhe von 23.154,04 € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.              Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2012 in Höhe von 24.084,30 € durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

 

4.              Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik

erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner GmbH, Remscheid, vom 27. November 2014 vorbehaltlose Entlastung.

 

5.              Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.   

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 


Sachverhalt:

Gliederung:

 

              1.              Allgemeines

              2.              Jahresergebnis 2013

              3.              Prüfung

              4.              Beschlussfassung

 

 

Zu 1. Allgemeines

 

Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2010 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen.

 

Eine Ausfertigung des Prüfberichtes 2013 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und des Lageberichtes zum 31.12.2013 erhalten die Ratsmitglieder und die Mitglieder des Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik

.

 

 

Zu 2. Jahresergebnis 2013

 

Der Wirtschaftsplan 2013 wies in der Planung als Jahresverlust € 387.310,00 aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2013 ermittelte Jahresverlust beträgt 476.699,87 €. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von 453.545,83 €liquiditätswirksam. In dieser Höhe soll ein Ausgleich aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen erfolgen. Der Restbetrag in Höhe von 24.084,30 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

              €  476.699,87               Verlust

              -              €  453.545,83               Zuschuss der Stadt Wermelskirchen

              €    24.084,30               Vortrag auf neue Rechnung

 

Die hohe Abweichung zwischen Plan und Ergebnis ist auf die ergebniswirksame Verbuchung des Erschließungsbeitrages für die Berufsschulstraße zurückzuführen (79.691,02 €), die im Plan 2012 berücksichtigt war.

 

Zu 3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal  & Partner, Remscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2013 vorgeschlagen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab zu Beanstandungen keinen Anlass.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Mitgliedern des „Ausschusses für Schule,Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik“  zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei der Sitzung des Ausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung am 04.03.2015 wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen.

 

 

Zu 4. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2013 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

 

              A)              zum Jahresabschluss

              B)              zur Verlustabdeckung

              C)              zur Abwicklung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr

              D)              zur Entlastung der Betriebsleitung.

 

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 

 

 


Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Jahresabschluss 2013 katt. korrekt (6203 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: