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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Jahr 2015 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 mit Haushaltsplan wurde am 15.12.2014 in den Rat der Stadt eingebracht. Der beigefügte Stellenplan 2015 enthält als Anlage zur Haushaltssatzung die fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung der Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte.
Im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung werden seit 2011 frei werdende Stellen von einer internen Stellenbesetzungskommission auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Nachbesetzung überprüft. Sofern es sich um freiwillige Angebote handelt, wird der Stellenumfang aufgabenkritisch beleuchtet und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht auf mögliche Einsparpotentiale untersucht. Dies gilt auch im Hinblick auf denkbare Aufgabenverlagerung an Dritte (z.B. im Bereich des Stadtforstes).
Durch den Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen konnten zudem absehbare Einsparpotentiale vorzeitig realisiert werden.
Trotz der hiermit verbundenen Stellenreduzierungen haben wirtschaftliche Überlegungen in einzelnen Aufgabenbereichen dazu geführt, Stellenanteile aufzustocken, um für den Gesamthaushalt Einsparungen zu erzielen. Dies gilt insbesondere für folgende Fachämter:
Durch die Einstellung eines Justiziars (0,5 Stellen im Beamtenbereich) kann der Umfang der externen Rechtsberatung für alle Fachämter künftig reduziert werden.
Durch die personelle Aufstockung (1,5 Stellen im Tarifbereich) soll eine nachhaltige Reduzierung von Sachausgaben in der Jugendhilfe erreicht werden.
Durch die Einstellung eines Elektrikers (1,0 Stellen im Tarifbereich) kann die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel kostengünstiger erledigt werden, als durch die bisherige Fremdvergabe.
Weitere Stellenanpassungen waren im Bereich des Rettungsdienstes erforderlich (3,0 zusätzliche Stellen im Tarifbereich), um das vom Rheinisch-Bergischen Kreis im Rettungsbedarfsplan vorgesehene zweite Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) betreiben zu können. Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt über den Gebührenhaushalt.
Durch die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle (1,0 Stellen im Beamtenbereich) wurde den Forderungen des hiesigen Rechnungsprüfungsamtes und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Rechnung getragen, um eine rechtskonforme Umsetzung des immer komplexer werden Vergaberechtes zu gewährleisten und möglichen Rechtsstreitigkeiten bzw. Schadensersatzforderungen entgegenzuwirken.
Insgesamt ergibt sich damit folgendes Gesamtbild:
Anlage/n: Stellenplan 2015
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