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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 491 - 496 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 – 2022 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2014 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolg(t)en in der Zeit vom 17.02. bis 09.03.2015. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 über die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte beraten.
Eine Übersicht über die Änderungsvorschläge, die die Fachausschüsse betreffen, wird nachgereicht.
Es ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt am 23.03.2015 die Haushaltssatzung 2015 mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschließt. Anlage/n:
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