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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stimmt dem vorliegenden Entwurfstext des Gutachtens zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes inhaltlich zu. Er beschließt, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Aussagen zum „Loches-Platz“ als Grundlage für die weiteren planerischen Aktivitäten im Rahmen der Stadtplanung.Sachverhalt: Anlage/n:
Die Textfassung des Gutachtens „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes“ für die Stadt Wermelskirchen ist in ALLRIS verfügbar. Den Fraktionen wurde im Vorfeld der Einladung zu der Sitzung des StuV am 09.02.2015 jeweils ein gedrucktes Exemplar des Gutachtens zur Verfügung gestellt.
Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 01.12.2014 erstmalig über die Ergebnisse der Untersuchungen zu dem Gutachten „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes“ durch das Büro CIMA, vertreten durch Herrn Karutz, mündlich informiert worden ist, liegt nun die schriftliche Fassung des Gutachtens vor. Die Textfassung wurde den Fraktionen vor der Sitzung des StuV am 09.02.2015 zur Verfügung gestellt und gleichermaßen dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der StuV hat im Beisein des Gutachters in seiner o.g. Sitzung das Gutachten beraten.
Die Verwaltung bekommt mit dem Beschluss zum Gutachten den Auftrag, auf der Basis dieses Gutachtens künftige städtebauliche Planungen hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung am „Loches-Platz“ weiterzuführen. |
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