Vorlage - RAT/0330/2003  

 
 
Betreff: Haushaltsplanung 2004
a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
b) Investitionsprogramm 2003 bis 2007
c) Produktbeschreibungen
d) Stellenplan (siehe Vorlage für die Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am
17.11.2003, Tagesordnungspunkt 12 - Drucks.-Nr.RAT/0286/2003)
e) Beschluss zur Mittelübertragung bei Budgets
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage I für Rat am 15-12-2003 PDF-Dokument
Anlage II für Rat am 15-12-2003 PDF-Dokument
Ausgleichsvorschlag 15.12.03 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Siehe Seiten 3 und 4!

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2003 die Verabschiedung des Haushaltes 2004 etc. sowie des Stellenplanes erfolgen.

 

Bezüglich der Punkte a), b)  und c) wird auf die Sitzungsvorlage – Drucks.-Nr. RAT/0304/2003 – verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2003 über die vorliegenden Änderungsvorschläge der Fraktionen und über die Änderungsvorschläge der Verwaltung beschlossen.

 

 

Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt:

 

Anlage I:         Zusammenstellung der Änderungsvorschläge der Verwaltung

 

Anlage II:        Zusammenstellung der beschlossenen Änderungsanträge der Fraktionen

 

(Stand: jeweils nach Beratung und Beschlussempfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2003)

 

Anlage III:       Saldierung Anlagen I + II mit Ausgleichsvorschlägen

 

 

Zum Punkt d) – Stellenplan – wird auf die Vorlage zu TOP 12 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2003 (RAT/0286/2003) verwiesen.


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

a)                  die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2004 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen:

 

aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste.

 

Das Volumen ändert sich dadurch:

 

-      im Verwaltungshaushalt um                                                                     281.430 €

-      im Vermögenshaushalt um                                                                      324.280 €

 

Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 gegenüber dem Entwurf:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                                                                                    70.638.410 €

in der Ausgabe auf                                                                                      70.638.410 €

 

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf                                                                                    14.222.610 €

in der Ausgabe auf                                                                                      14.222.610 €

    

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 2.550.000 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.460.300 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

unverändert

 


 

§ 5

 

unverändert

 

 

§ 6

 

unverändert

 

 

 

b)                  das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 – 2007 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung  der Änderungen, die sich aus der der Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind in das Investitionsprogramm einzuarbeiten;

 

c)                  die Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2004 in den mit dem Produktheft vorgelegten Fassungen unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die Beschlussfassung zu Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben;

 

d)                  den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes;

 

e)                  den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2004) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2004 kein Fehlbetrag entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu berücksichtigen.

 

Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2004 und Anlagen”) zur Kenntnis.

 

Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Siehe Seite 2.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I für Rat am 15-12-2003 (56 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 2 2 Anlage II für Rat am 15-12-2003 (53 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Anlage 3 3 Ausgleichsvorschlag 15.12.03 (32 KB) PDF-Dokument (13 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift