![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Siehe Seiten 3 und 4! Sachverhalt: Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und
Finanzausschuss soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2003 die
Verabschiedung des Haushaltes 2004 etc. sowie des Stellenplanes
erfolgen. Bezüglich der Punkte a), b)
und c) wird auf die Sitzungsvorlage – Drucks.-Nr. RAT/0304/2003
– verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am
01.12.2003 über die vorliegenden Änderungsvorschläge der Fraktionen und über
die Änderungsvorschläge der Verwaltung beschlossen. Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der beschlossenen
Änderungsanträge der Fraktionen (Stand: jeweils nach Beratung und
Beschlussempfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2003) Anlage III: Saldierung
Anlagen I + II mit Ausgleichsvorschlägen Zum Punkt d) – Stellenplan – wird auf die
Vorlage zu TOP 12 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2003
(RAT/0286/2003) verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2004 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste. Das Volumen ändert sich dadurch: Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 gegenüber dem Entwurf: § 1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2004, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden
voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird auf 2.550.000 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und
Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 3.460.300 € festgesetzt. § 4 unverändert § 5 unverändert § 6 unverändert b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 – 2007 in der Fassung des
vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der der
Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind in das Investitionsprogramm
einzuarbeiten; c)
die Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2004 in den mit dem Produktheft
vorgelegten Fassungen unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch die
Beschlussfassung zu Haushaltsansätzen bei den Produkten ergeben; d)
den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes; e)
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für die
Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2004) auf 100
v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2004 kein Fehlbetrag entsteht.
Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten. Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre
2003 bis 2007 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates
zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu
berücksichtigen. Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht
der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 123 - 126 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2004 und Anlagen”)
zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Anlage/n: Siehe Seite 2.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |