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Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss nimmt den von der
Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2002
(Wirtschaftsjahr 2002) zur Kenntnis. Der Werksausschuss nimmt weiterhin den
zusätzlichen/weiteren Mittelbedarf in 2003 gemäß der Anlage zum Zwischenbericht
über die Abwicklung der Maßnahmen des Vermögensplans im Wirtschaftsjahr 2002
zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt: AllgemeinesIn § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung
des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand
und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die
Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen
Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Der 1. Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2002 wurde in der Sitzung des Werksausschusses am 18.09.2002
gegeben. Inhalt des 2. Zwischenberichtes:1.
Vorbemerkungen 2.
Entwicklung
im Erfolgsplan 3.
Abschluss
der Gebührenhaushalte 4.
Entwicklung
im Vermögensplan 5.
Kreditwirtschaft 6.
Mehrausgaben 7.
Änderung des Wirtschaftsplanes 8.
Schlussbemerkung 1.
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 17.12.2001 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und
Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2002 sowie den Finanzplan beschlossen.
Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. II/050/01 verwiesen. Gem. § 13 der
Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Werkleitung aufzustellen
und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. 2.
Entwicklung im Erfolgsplan Der Erfolgsplan ist
dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2002 als Anlage beigefügt (s. Seiten 181 -
190 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2002). Grundsätzlich kann für das
Wirtschaftsjahr 2002 festgestellt werden, dass sich beim Erfolgsplan ein
normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung kann erst im Rahmen
der Aufstellung des Jahresabschlusses 2002 dargestellt werden. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich
der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust in 2002 (96.600 €)
ergibt, da wesentliche Kosten (Abschreibungen) und Erträge (Auflösung der
Beiträge und Zuschüsse) erst im Rahmen der Erstellung der Schlussbilanz
ermittelt werden. Zur Forderung der BEW ist festzustellen, dass in der Sache
noch weitere Gespräche zu führen sind. 3.
Abschluss der Gebührenhaushalte Bezüglich der Gebührenhaushalte liegen die kameralen
Abschlüsse für die Kostenrechnenden Einrichtungen “Abwasserbeseitigung
für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” vor. Die
bereinigten kameralen Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Abwasserbeseitigung
für Kanalbenutzer Defizit = 161.418,23
€ Fäkalienabfuhr Überschuss = 10.167,34
€ Das kamerale Defizit bei der
Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer wurde der Gebührenausgleichsrücklage in
voller Höhe entnommen. Während die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt
“Kanalbenutzer” noch eine Rücklagenentnahme von 320.700 €
vorsah, konnte diese im Jahr 2002 reduziert werden. Die geringere
Rücklagenentnahme ergibt sich insbesondere durch Wenigerausgaben bei den
Sanierungsmaßnahmen und der Kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals. Die
vorgesehenen Ausgaben für die Berechnung der getrennten Niederschlagswassergebühr
wurden in das Jahr 2003 verschoben.
Der Bestand der Rücklage
Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer beträgt nach der Entnahme im Rahmen des
Jahresabschlusses 2002
= 733.226,10 €. Der Überschuss bei der
Fäkalienabfuhr ist trotz erheblich gestiegener Unternehmerkosten durch
Mehreinnahmen bei den Fäkaliengebühren für Kleinkläranlagen aufgrund höherer
Abfuhrmengen bedingt. Nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes,
sind Kostenüber-/-unterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen und für
die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist nicht mehr auf das kamerale
sondern auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Um der Ausgleichsverpflichtung des KAG
nachzukommen, führt der SAW einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite
nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis. Dieser Nachweis wird zusammen mit
den Gebührenkalkulationen und im Rahmen der Berichte zur Betriebsabrechnung
vorgelegt. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2002 stellt
sich wie folgt dar: Abwasserbeseitigung
für Kanalbenutzer Defizit = 114.071,86
€ Fäkalienabfuhr Überschuss = 34.394,05
€ Die Differenzen zwischen dem kameralen und
betriebswirtschaftlichen Ergebnis sind auf die neutrale Rechnung
zurückzuführen. Der betriebswirtschaftliche Endbestand beim Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer zum 31.12.2002 beträgt 1.233.531,56 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Rücklagenbestand 31.12.1999 1.025.472,52
€ Zinsen 2000 – 2002 120.862,17 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2000 239.866,08
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2001 -
38.597,35 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2002 -114.071,86 € Endbestand 31.12.2002 1.233.531,56
€ Der Bestand dient dazu, die Erhöhung der
Kanalbenutzungsgebühren ab dem Jahr 2002 über die nächsten Jahre etwas zu
mildern. Die Verringerung des vom Städtischen Haushalt zu tragenden
Straßenentwässerungsanteils ab der Gebührenkalkulation 2002 hat zu einer
erheblichen Gebührenerhöhung geführt. Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2002 und
2001 mit den Überschüssen der Jahre 2000 und 1999 verbleibt ein Überschuss aus
dem Jahr 2000 in Höhe von 103.067,18 €, der spätestens in der Kalkulation
2003 auszugleichen wäre. Dieses ist durch die geplante Rücklagenentnahme von 524.800
€ in der Gebührenkalkulation 2003 bereits erfolgt. Der betriebswirtschaftliche Endbestand beim Gebührenhaushalt Fäkalienabfuhr zum 31.12.2002 beträgt – 60.378,78 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Rücklagenbestand 31.12.1999 15.429,13
€ Zinsen 2000 648,06
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2000 -
19.315,41 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2001 -
91.534,61 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2002 34.394,05 € Endbestand 31.12.2002 -
60.378,78 € Nach Verrechnung des Überschusses des Jahres
2002 mit den Defiziten der Jahre 1999 - 2001 und Entnahme des vollständigen
Rücklagenbestandes verbleibt ein spätestens in der Kalkulation 2004 zu
deckender Fehlbetrag von 60.378,78 €. In der Gebührenkalkulation 2003
wurde bereits ein Teilbetrag von 42.600 € berücksichtigt. Die Abschlüsse der Gebührenhaushalte und die
Betriebsabrechnungsbögen 2002 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt. Derzeit werden die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für
2002 erstellt, aus denen detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von der
Planung, zu dem Überschuss bzw. dem Defizit u.a. ersichtlich sind. Die Berichte
zur Betriebsabrechnung werden den Mitgliedern des Werksausschusses zur
Verfügung gestellt. 4. Entwicklung im Vermögensplan Beim Vermögensplan (s. S. 191 - 205
des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2002) ist davon auszugehen, dass dieser für
das Wirtschaftsjahr 2002 ohne Ausgleichsprobleme abgeschlossen werden kann. Aus der beigefügten Anlage
ist die Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes 2002 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den
Ansätzen 2002 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2003 zusätzlich benötigt
werden, die nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt sind. Beim Städtischen
Haushalt wird in solchen Fällen eine Haushaltsausgaberestebildung vorgenommen.
Eine solche belastet das Ergebnis des Jahres, in dem sie erfolgt und nicht das
neue Haushaltsjahr. Die Erledigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden
Verwaltung und wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erledigt. Da ein solches Verfahren im
Eigenbetrieb nicht möglich ist, legt die Werkleitung die o.a. beigefügte
Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2002 vor. Formal ist keine
Beschlussfassung des Werksausschusses zu den Mitteln, die 2003 zusätzlich
benötigt werden, erforderlich, da im vorjährigen Wirtschaftsplan 2002 die
Mittelbereitstellung erfolgte. Die Werkleitung schlägt dem Werksausschuss
jedoch – wie auch in den Vorjahren
- vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus
2002 (Einsparungen 2002) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen . Neben diesen zusätzlichen Mitteln
ergibt sich bei einer Maßnahme darüber hinaus ein weiterer Mittelbedarf in
2003. Hierzu wird auf die letzte Spalte der Anlage verwiesen. Es handelt sich
bei dieser Spalte entweder um Mittel, für die bereits Aufträge im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Maßnahmen des Vermögensplanes im Vorjahr
erteilt wurden bzw. um erforderliche
Restmittel. Auch hierzu wird vorgeschlagen, dass dieser Mittelbedarf zustimmend vom
Werksausschuss zur Kenntnis genommen wird. Es könnte eintreffen, dass bei
planmäßiger Abwicklung aller Maßnahmen des Vermögensplanes 2003 aufgrund der
Überhänge aus 2002 und des weiteren Mittelbedarfs unter Umständen im Laufe des
Jahres 2003 eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da
evtl. die Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich
abzuwarten und ist aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich. In den Vorjahren
ist ein solcher Fall nicht eingetreten. Bezüglich der Einnahmen ist
insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an Kanalanschlussbeiträgen
hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 2.290.000 €
berücksichtigt. Abgerechnet wurden 613.779,46 € Dies begründet sich
insbesondere in Maßnahmenverschiebungen. So sind z. B. die Maßnahmen im Bereich
Ketzberg, die Maßnahmen Wermelskirchener Straße und In der Kuhle im
Wirtschaftsplan 2003 neu veranschlagt. 5. Kreditwirtschaft Der Schuldenstand beim Städtischen
Abwasserbetrieb betrug zum Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2002 ergibt sich ein Gesamtschuldenstand zum
31.12.2002 von 23.798.795,53
€ Damit erhöhte sich dieser um 203.575,83 € Im Jahre 2002 wurden auf die im
Vermögensplan vorgesehene Kreditaufnahme von 4.607.900,00
€ lediglich Kreditaufnahmen in Höhe 1.850.000,00
€ erforderlich, denen eine Tilgung von 1.646.424,17
€ gegenüber stand. Folgende Kredite wurden in 2002
aufgenommen: - bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (zinsgünstiger Kredit
aus dem Infrastrukturprogramm) 350.000,00
€ Auf die schriftlichen Informationen
in den Sitzungen des Werksausschusses am 18.09.2002 und die separate
Sitzungsvorlage für die Sitzung am 02.04.2003 wird verwiesen. Die relativ geringe Kreditaufnahme
begründet sich vor allem dadurch, dass sich in 2002 Wenigerausgaben bei den
Abwassermaßnahmen aufgrund von Verzögerungen bzw. zeitlichen Verschiebungen ins
Haushaltsjahr 2003 ergaben und somit ein
geringerer Deckungsbedarf bestand. Desweiteren nahm der Städtische
Abwasserbetrieb unterjährig interne Kassenkredite beim Stadthaushalt in Anspruch. Im Januar 2003 wurden zinsgünstige Kredite bei der Investitionsbank
NRW in Höhe von 245.500 € abgerufen. Auf die Sitzungsvorlage für den
nichtöffentlichen Teil wird verwiesen. Die geringe Höhe der Kreditaufnahmen
hatte im Erfolgsplan Einsparungen bei der Position Zinsen und im Vermögensplan
bei der Position Tilgungen zur Folge. 6. Mehrausgaben Der Werksausschuss ist entsprechend
§ 12 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu
beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %,
mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten.
Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen”
Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies
bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 €
ebenfalls der Zustimmung des Werksausschusses bedürfen. In der Sitzung des
Werksausschusses am 18.09.2002 wurde im Rahmen des 1. Zwischenberichtes über
die bis dahin angefallenen außerplanmäßigen Ausgaben informiert. Folgende weitere außerplanmäßige
Ausgabe ist noch bekanntzugeben: Planungskosten für die Kanalisation
Wolfhagener Straße 80 - 96 8.000,00 € Es ist beabsichtigt, die Wolfhagener
Str. von Hs.-Nr. 80 – 96 auszubauen. Planungsmittel für den Straßenbau
wurden in 2002 (und in 2003) bereitgestellt. Zur Nutzung des Synergieeffektes
bei der Vermessung und gleichzeitiger Planung von Kanal- und Straßenbau wurde
die Planung für den Kanalbau in 2002 mit vergeben. 7. Änderung des Wirtschaftsplanes Eine Änderung des Wirtschaftsplanes
ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn a)
das
Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und
diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine
Änderung des Vermögensplanes bedingt oder b)
zum
Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder
höhere Kredite erforderlich werden oder c)
im
Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen
oder d)
eine
erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen
Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende
Einstellung von Aushilfskräften handelt. Da keiner der Punkte zutraf, wurde
keine Änderung des Wirtschaftsplanes in 2002 notwendig. 8. Schlussbemerkung Die Werkleitung geht zur Zeit davon
aus, dass in der für den 25.06.2003 vorgesehenen Sitzung die Sitzungsvorlage Feststellung
des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr
2002 vorgelegt werden kann. Derzeit finden die
Jahresabschlussarbeiten statt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird
voraussichtlich im März ihre Prüfungstätigkeit aufnehmen. Anlage/n: 1.
Aufstellung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2002 sowie
zusätzl. Mittelbedarf 2003 2.
Erläuterungen zu den Maßnahmen des Vermögensplanes 2002
sowie zusätzl. Mittelbedarf 3.
Abschluss Kostenrechnende Einrichtung
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” 2002 4.
Abschluss Kostenrechnende Einrichtung
“Fäkalienabfuhr” 2002 5.
Betriebsabrechnungsbogen 2002
“Abwasserbeseitigung” 6.
Betriebsabrechnungsbogen 2002
“Fäkalienabfuhr”
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