Vorlage - RAT/0035/2003  

 
 
Betreff: 2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2002
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
02.04.2003 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
zusätzl. Mittelbedarf Vermögensplan2003 PDF-Dokument
Übertragung von 2002 - Erläuterungen Korrektur 20.01.03 PDF-Dokument
Abschluss Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" 2002 PDF-Dokument
Abschluss Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" 2002 PDF-Dokument
Betriebsabrechnungsbogen 2002 "Abwasserbeseitigung" PDF-Dokument
Betriebsabrechnungsbogen 2002 "Fäkalienabfuhr" PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2002 (Wirtschaftsjahr 2002) zur Kenntnis.

 

Der Werksausschuss nimmt weiterhin den zusätzlichen/weiteren Mittelbedarf in 2003 gemäß der Anlage zum Zwischenbericht über die Abwicklung der Maßnahmen des Vermögensplans im Wirtschaftsjahr 2002 zustimmend zur Kenntnis. 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt,  dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor.

Der 1. Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2002 wurde in der Sitzung des Werksausschusses am 18.09.2002 gegeben.

 

Inhalt des 2. Zwischenberichtes:

 

1.                  Vorbemerkungen

 

2.                  Entwicklung im Erfolgsplan

 

3.                  Abschluss der Gebührenhaushalte

 

4.                  Entwicklung im Vermögensplan

 

5.                  Kreditwirtschaft

 

6.                  Mehrausgaben

 

7.                  Änderung des Wirtschaftsplanes

 

8.                  Schlussbemerkung

 


 

1.       Vorbemerkungen         

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.12.2001 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2002 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage  Drucksachen-Nr.   II/050/01 verwiesen.

 

Gem. § 13 der Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Werkleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen.

 

 

2.      Entwicklung im Erfolgsplan

 

Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2002 als Anlage beigefügt (s. Seiten 181 - 190 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2002). Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr 2002 festgestellt werden, dass sich beim Erfolgsplan ein normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung kann erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2002 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden,  ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust in 2002 (96.600 €) ergibt, da wesentliche Kosten (Abschreibungen) und Erträge (Auflösung der Beiträge und Zuschüsse) erst im Rahmen der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden. Zur Forderung der BEW ist festzustellen, dass in der Sache noch  weitere Gespräche zu führen sind.

 

 

3.      Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Bezüglich der Gebührenhaushalte liegen die kameralen Abschlüsse für die Kostenrechnenden Einrichtungen “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” vor. Die bereinigten kameralen Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer       Defizit             =            161.418,23 €

Fäkalienabfuhr                                               Überschuss    =              10.167,34 €

 

Das kamerale Defizit bei der Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer wurde der Gebührenausgleichsrücklage in voller Höhe entnommen. Während die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt “Kanalbenutzer” noch eine Rücklagenentnahme von 320.700 € vorsah, konnte diese im Jahr 2002 reduziert werden. Die geringere Rücklagenentnahme ergibt sich insbesondere durch Wenigerausgaben bei den Sanierungsmaßnahmen und der Kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals. Die vorgesehenen Ausgaben für die Berechnung der getrennten Niederschlagswassergebühr wurden in das Jahr 2003 verschoben.

 

Der Bestand der Rücklage Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer beträgt nach der Entnahme im Rahmen des Jahresabschlusses 2002 = 733.226,10 €.

 

Der Überschuss bei der Fäkalienabfuhr ist trotz erheblich gestiegener Unternehmerkosten durch Mehreinnahmen bei den Fäkaliengebühren für Kleinkläranlagen aufgrund höherer Abfuhrmengen bedingt.

 

Nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes, sind Kostenüber-/-unterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen und für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist nicht mehr auf das kamerale sondern auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen.

 

Um der Ausgleichsverpflichtung des KAG nachzukommen, führt der SAW einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis. Dieser Nachweis wird zusammen mit den Gebührenkalkulationen und im Rahmen der Berichte zur Betriebsabrechnung vorgelegt.


 

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2002 stellt sich wie folgt dar:

 

Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer       Defizit             =            114.071,86 €

Fäkalienabfuhr                                               Überschuss    =              34.394,05 €

 

Die Differenzen zwischen dem kameralen und betriebswirtschaftlichen Ergebnis sind auf die neutrale Rechnung zurückzuführen.

 

Der betriebswirtschaftliche Endbestand beim Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer zum 31.12.2002 beträgt 1.233.531,56 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

            Rücklagenbestand 31.12.1999                                                         1.025.472,52 €

            Zinsen 2000 – 2002                                                                             120.862,17 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2000                                              239.866,08 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2001                                              - 38.597,35 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2002                                             -114.071,86 €

                                                                                                                                             

            Endbestand 31.12.2002                                                                    1.233.531,56 €

                         

Der Bestand dient dazu, die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren ab dem Jahr 2002 über die nächsten Jahre etwas zu mildern. Die Verringerung des vom Städtischen Haushalt zu tragenden Straßenentwässerungsanteils ab der Gebühren­kalkulation 2002 hat zu einer erheblichen Gebührenerhöhung geführt.

 

Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2002 und 2001 mit den Überschüssen der Jahre 2000 und 1999 verbleibt ein Überschuss aus dem Jahr 2000 in Höhe von 103.067,18 €, der spätestens in der Kalkulation 2003 auszugleichen wäre. Dieses ist durch die geplante Rücklagenentnahme von 524.800 € in der Gebührenkalkulation 2003 bereits erfolgt.

 

Der betriebswirtschaftliche Endbestand beim Gebührenhaushalt Fäkalienabfuhr zum 31.12.2002 beträgt – 60.378,78 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

            Rücklagenbestand 31.12.1999                                                              15.429,13 €

            Zinsen 2000                                                                                                648,06 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2000                                              - 19.315,41 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2001                                              - 91.534,61 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2002                                                34.394,05 €

 

            Endbestand 31.12.2002                                                                      - 60.378,78 €

 

Nach Verrechnung des Überschusses des Jahres 2002 mit den Defiziten der Jahre 1999 - 2001 und Entnahme des vollständigen Rücklagenbestandes verbleibt ein spätestens in der Kalkulation 2004 zu deckender Fehlbetrag von 60.378,78 €. In der Gebührenkalkulation 2003 wurde bereits ein Teilbetrag von 42.600 € berücksichtigt.

 

Die Abschlüsse der Gebührenhaushalte und die Betriebsabrechnungsbögen 2002 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Derzeit werden die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2002 erstellt, aus denen detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von der Planung, zu dem Überschuss bzw. dem Defizit u.a. ersichtlich sind. Die Berichte zur Betriebsabrechnung werden den Mitgliedern des Werksausschusses zur Verfügung gestellt.

 


 

4.       Entwicklung im Vermögensplan

 

Beim Vermögensplan (s. S. 191 - 205 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2002) ist davon auszugehen, dass dieser für das Wirtschaftsjahr 2002 ohne Ausgleichsprobleme abge­schlossen werden kann.

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes 2002 ersichtlich.

 

Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2002 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2003 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt sind. Beim Städtischen Haushalt wird in solchen Fällen eine Haushaltsausgaberestebildung vorgenommen. Eine solche belastet das Ergebnis des Jahres, in dem sie erfolgt und nicht das neue Haushaltsjahr. Die Erledigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erledigt.

 

Da ein solches Verfahren im Eigenbetrieb nicht möglich ist, legt die Werkleitung die o.a. beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2002 vor. Formal ist keine Beschlussfassung des Werksausschusses zu den Mitteln, die 2003 zusätzlich benötigt werden, erforderlich, da im vorjährigen Wirtschaftsplan 2002 die Mittelbereitstellung erfolgte. Die Werkleitung schlägt dem Werksausschuss jedoch – wie auch  in den Vorjahren - vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2002 (Einsparungen 2002) zustim­mend zur Kenntnis zu nehmen .

 

Neben diesen zusätzlichen Mitteln ergibt sich bei einer Maßnahme darüber hinaus ein weiterer Mittelbedarf in 2003. Hierzu wird auf die letzte Spalte der Anlage verwiesen. Es handelt sich bei dieser Spalte entweder um Mittel, für die bereits Aufträge im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Maßnahmen des Vermögensplanes im Vorjahr erteilt  wurden bzw. um erforderliche Restmittel. Auch hierzu wird vorgeschlagen, dass  dieser Mittelbedarf zustimmend vom Werksausschuss zur Kenntnis genommen wird.

 

Es könnte eintreffen, dass bei planmäßiger Abwicklung aller Maßnahmen des Vermögensplanes 2003 aufgrund der Überhänge aus 2002 und des weiteren Mittelbedarfs unter Umständen im Laufe des Jahres 2003 eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich. In den Vorjahren ist ein solcher Fall nicht eingetreten.

 

Bezüglich der Einnahmen ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 2.290.000 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 613.779,46 € Dies begründet sich insbesondere in Maßnahmenverschiebungen. So sind z. B. die Maßnahmen im Bereich Ketzberg, die Maßnahmen Wermelskirchener Straße und In der Kuhle im Wirtschaftsplan 2003 neu veranschlagt.  

 

5.    Kreditwirtschaft

 

Der Schuldenstand beim Städtischen Abwasserbetrieb betrug zum

31.12.2001 =                                                                                                        23.595.219,70 €

Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2002 ergibt sich

ein Gesamtschuldenstand zum 31.12.2002 von                                                 23.798.795,53 €

Damit erhöhte sich dieser um                                                                                  203.575,83 €

 

Im Jahre 2002 wurden auf die im Vermögensplan vorgesehene

Kreditaufnahme von                                                                                               4.607.900,00 €

lediglich Kreditaufnahmen in Höhe                                                                        1.850.000,00 €

erforderlich, denen eine Tilgung von                                                                      1.646.424,17 €   

gegenüber stand.

 

Folgende Kredite wurden in 2002 aufgenommen:

 

- Kommunaldarlehen auf dem Kreditmarkt:                                                          1.500.000,00 €

 

- bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (zinsgünstiger Kredit

  aus dem Infrastrukturprogramm)                                                                            350.000,00 €

 

Auf die schriftlichen Informationen in den Sitzungen des Werksausschusses am 18.09.2002 und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 02.04.2003 wird verwiesen. 

 

Die relativ geringe Kreditaufnahme begründet sich vor allem dadurch, dass sich in 2002 Wenigerausgaben bei den Abwassermaßnahmen aufgrund von Verzögerungen bzw. zeitlichen Verschiebungen ins Haushaltsjahr 2003  ergaben und somit ein geringerer Deckungsbedarf bestand. Desweiteren nahm der Städtische Abwasserbetrieb unterjährig interne Kassenkredite beim Stadthaushalt  in Anspruch.

Im Januar 2003 wurden  zinsgünstige Kredite bei der Investitionsbank NRW in Höhe von 245.500 € abgerufen. Auf die Sitzungsvorlage für den nichtöffentlichen Teil wird verwiesen.

 

Die geringe Höhe der Kreditaufnahmen hatte im Erfolgsplan Einsparungen bei der Position Zinsen und im Vermögensplan bei der Position Tilgungen zur Folge.

 

 

6.      Mehrausgaben

 

Der Werksausschuss ist entsprechend § 12 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Werksausschusses bedürfen. In der Sitzung des Werksausschusses am 18.09.2002 wurde im Rahmen des 1. Zwischenberichtes über die bis dahin angefallenen außerplanmäßigen Ausgaben informiert.

Folgende weitere außerplanmäßige Ausgabe ist noch  bekanntzugeben:

 

Planungskosten für die Kanalisation Wolfhagener Straße 80 -  96                     8.000,00 €

 

Es ist beabsichtigt, die Wolfhagener Str. von Hs.-Nr. 80 – 96 auszubauen. Planungsmittel für den Straßenbau wurden in 2002 (und in 2003) bereitgestellt. Zur Nutzung des Synergieeffektes bei der Vermessung und gleichzeitiger Planung von Kanal- und Straßenbau wurde die Planung für den Kanalbau in 2002 mit vergeben.

 

 

7.      Änderung des Wirtschaftsplanes

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

a)                 das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder

b)                 zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

c)                 im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

d)                 eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Da keiner der Punkte zutraf, wurde keine Änderung des Wirtschaftsplanes in 2002 notwendig.

 

 

8.    Schlussbemerkung 

 

Die Werkleitung geht zur Zeit davon aus, dass in der für den 25.06.2003 vorgesehenen Sitzung die Sitzungs­vorlage Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr  2002 vorgelegt werden kann.

 

Derzeit finden die Jahresabschlussarbeiten statt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird voraussichtlich im März ihre Prüfungstätigkeit aufnehmen.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.      Aufstellung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2002 sowie zusätzl. Mittelbedarf 2003

2.      Erläuterungen zu den Maßnahmen des Vermögensplanes 2002 sowie zusätzl. Mittelbedarf

3.      Abschluss Kostenrechnende Einrichtung “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” 2002

4.      Abschluss Kostenrechnende Einrichtung “Fäkalienabfuhr” 2002

5.      Betriebsabrechnungsbogen 2002 “Abwasserbeseitigung”

6.      Betriebsabrechnungsbogen 2002 “Fäkalienabfuhr”

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zusätzl. Mittelbedarf Vermögensplan2003 (47 KB) PDF-Dokument (37 KB)    
Anlage 2 2 Übertragung von 2002 - Erläuterungen Korrektur 20.01.03 (41 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Anlage 3 3 Abschluss Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" 2002 (28 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 4 4 Abschluss Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" 2002 (24 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 5 5 Betriebsabrechnungsbogen 2002 "Abwasserbeseitigung" (27 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 6 6 Betriebsabrechnungsbogen 2002 "Fäkalienabfuhr" (27 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0035/2003   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2002   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0002/2004   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2003   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb