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Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss nimmt den von der
Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2003
(Wirtschaftsjahr 2003) zur Kenntnis. Der Werksausschuss nimmt weiterhin den
zusätzlichen/weiteren Mittelbedarf in 2004 gemäß der Anlage zum Zwischenbericht
über die Abwicklung der Maßnahmen des Vermögensplans im Wirtschaftsjahr 2003
zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt: AllgemeinesIn § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung
des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand
und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die
Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen
Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Der 1. Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2003 wurde in der Sitzung des Werksausschusses am 26.11.2003
gegeben. Inhalt des 2. Zwischenberichtes:1.
Vorbemerkungen 2.
Entwicklung
im Erfolgsplan 3.
Abschluss
der Gebührenhaushalte 4.
Entwicklung
im Vermögensplan 5.
Kreditwirtschaft 6.
Mehrausgaben 7.
Änderung des Wirtschaftsplanes 8.
Schlussbemerkung 1.
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 16.12.2002 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und
Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 sowie den Finanzplan beschlossen.
Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr. II/036/02 verwiesen. Gem. § 13 der
Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Werkleitung aufzustellen
und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. 2.
Entwicklung im Erfolgsplan Der Erfolgsplan ist
dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2003 als Anlage beigefügt (s. Anlage im
Erläuterungsheft zum Haushalt 2003). Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr
2003 festgestellt werden, dass sich beim Erfolgsplan ein normaler Vollzug
ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Aufstellung des
Jahresabschlusses 2003 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten
Sitzungsvorlage dargestellt. Der Geschäftsbericht 2003 liegt im Entwurf vor.
Danach wird das Wirtschaftsjahr 2003 mit einem Verlust in Höhe von 166.243,25
€ abschließen. Der Verlust liegt demnach im Rahmen des im Wirtschaftsplan
2003 prognostizierten Jahresverlustes von 157.100 €. 3.
Abschluss der Gebührenhaushalte Bezüglich der Gebührenhaushalte liegen die Abschlüsse für
die Kostenrechnenden Einrichtungen “Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” vor. Die
bereinigten kameralen Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Das kamerale Defizit bei der Abwasserbeseitigung
für Kanalbenutzer wurde der Gebührenausgleichsrücklage in voller Höhe
entnommen. Während die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt
“Kanalbenutzer” noch eine Rücklagenentnahme von 524.800 €
vorsah, konnte diese im Jahr 2003 um 101.730,81 € reduziert werden. Die
geringere Rücklagenentnahme ergibt sich insbesondere durch Wenigerausgaben bei
den kalkulatorischen Kosten, bei den Ausgaben für die Einführung einer
getrennten Niederschlagswassergebühr (Kostenverschiebung auf 2004), der
Personal-/Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen, der Abwasserabgabe
sowie bei der Umlage an den Wupperverband.
Der Bestand der Rücklage
Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer beträgt nach der Entnahme im Rahmen des
Jahresabschlusses 2003
= 310.156,91 €. Das Defizit bei der Fäkalienabfuhr ist darauf zurückzuführen, dass die Unternehmerkosten um 32.418,32 € höher lagen als bei der Planung erwartet. Nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes,
sind Kostenüber-/-unterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen und für
die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist nicht mehr auf das kamerale
sondern auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Um der Ausgleichsverpflichtung des KAG
nachzukommen, führt der SAW einen Nachweis der vorzutragenden
Überschüsse/Defizite nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis. Dieser
Nachweis wird zusammen mit den Gebührenkalkulationen und im Rahmen der Berichte
zur Betriebsabrechnung vorgelegt. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2003 stellt
sich wie folgt dar: Die Differenzen zwischen
dem kameralen und betriebswirtschaftlichen Ergebnis sind auf die neutrale
Rechnung zurückzuführen. Bei der Fäkalienabfuhr ist beim bereinigten kameralen
Ergebnis ein Defizitvortrag aus Vorjahren in Höhe von 42.600 €
berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche
Endbestand beim Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer zum
31.12.2003 beträgt 883.888,85 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Rücklagenbestand 31.12.1999 1.025.472,52
€ Zinsen 2000 – 2002 139.672,31 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2000 239.866,08
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2001 -
38.597,35 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2002 -114.071,86 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2003 -368.452,85
€ Endbestand 31.12.2003 883.888,85
€ Der Bestand diente/dient dazu, die Erhöhung der
Kanalbenutzungsgebühren ab dem Jahr 2002 etwas zu mildern. Die Verringerung des
vom Städtischen Haushalt zu tragenden Straßenentwässerungsanteils ab der
Gebührenkalkulation 2002 hat zu einer erheblichen Gebührenerhöhung geführt.
Die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hatte für das Jahr 2004 eine
weitere Gebührenerhöhung (+ 6 %) zur Folge. Auch in den nächsten Jahren werden
nach Entnahme des vollständigen Rücklagenbestandes Gebührenerhöhungen
erforderlich sein. Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2001 -
2003 mit den Überschüssen der Jahre 2000 und 1999 und entsprechender
Rücklagenentnahme verbleibt kein Defizitvortrag, der in der Gebührenkalkulation
2006 auszugleichen wäre. Der betriebswirtschaftliche Endbestand beim
Gebührenhaushalt Fäkalienabfuhr zum 31.12.2003 beträgt – 37.474,62
€. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Rücklagenbestand 31.12.1999 15.429,13
€ Zinsen 2000 648,06
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2000 -
19.315,41 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2001 -
91.534,61 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2002 34.394,05 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2003 5.125,16
€ Verzicht Defizitvortrag aus 2001 17.779,00
€ Endbestand 31.12.2003 -
37.474,62 € Nach Verrechnung der Überschüsse der Jahre 2002 und 2003 mit den Defiziten der Jahre 1999 - 2001 und Entnahme des vollständigen Rücklagenbestandes verbleibt aus dem Jahr 2001 ein Defizit in Höhe von 37.474,62 €, das spätestens in der Kalkulation 2004 zu decken wäre. Da in der Kalkulation 2004 kein Defizitvortrag für die Kostenstelle “Feste Gruben” eingestellt, sondern bereits ein Verzicht auf einen Vortrag in Höhe von 17.779,00 € vorgenommen wurde, besteht keine Möglichkeit mehr, den Defizitvortrag zu berücksichtigen, da der Zeitraum von 3 Jahren, der für den Ausgleich aus 2001 zur Verfügung steht, ansonsten überschritten wird. Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2003, die die Abschlüsse der Gebührenhaushalte und die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von der Planung, zum Ergebnis u.a. enthalten, sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. 4. Entwicklung im Vermögensplan Der Vermögensplan (s. Anlage im
Erläuterungsheft zum Haushalt 2003) konnte im Wirtschaftsjahr 2003 ohne
Ausgleichsprobleme abgeschlossen werden. Aus der beigefügten Anlage
ist die Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes 2003 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den
Ansätzen 2003 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2004 zusätzlich benötigt
werden, die nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt sind. Beim Städtischen
Haushalt wird in solchen Fällen eine Haushaltsausgaberestebildung vorgenommen.
Eine solche belastet das Ergebnis des Jahres, in dem sie erfolgt und nicht das
neue Haushaltsjahr. Die Erledigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden
Verwaltung und wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erledigt. Da ein solches Verfahren im
Eigenbetrieb nicht möglich ist, legt die Werkleitung die o.a. beigefügte
Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2003 vor. Formal ist keine
Beschlussfassung des Werksausschusses zu den Mitteln, die 2004 zusätzlich
benötigt werden, erforderlich, da im vorjährigen Wirtschaftsplan 2003 die
Mittelbereitstellung erfolgte. Die Werkleitung schlägt dem Werksausschuss
jedoch – wie auch in den Vorjahren
- vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus
2003 (Einsparungen 2003) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen . Neben diesen zusätzlichen Mitteln
ergibt sich bei einer Maßnahme darüber hinaus ein weiterer Mittelbedarf in
2004. Hierzu wird auf die letzte Spalte der Anlage verwiesen. Es handelt sich
bei dieser Spalte entweder um Mittel, für die bereits Aufträge im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Maßnahmen des Vermögensplanes im Vorjahr
erteilt wurden bzw. um erforderliche
Restmittel. Auch hierzu wird vorgeschlagen, dass dieser Mittelbedarf zustimmend vom
Werksausschuss zur Kenntnis genommen wird. Es könnte eintreffen, dass bei
planmäßiger Abwicklung aller Maßnahmen des Vermögensplanes 2004 aufgrund der
Überhänge aus 2003 und des weiteren Mittelbedarfs unter Umständen im Laufe des
Jahres 2004 eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da
evtl. die Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich
abzuwarten und ist aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich. In den Vorjahren
ist ein solcher Fall nicht eingetreten. Bezüglich der Einnahmen ist
insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen
Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von
3.100.000 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 599.072,35 € Dies
begründet sich insbesondere in Maßnahmenverschiebungen. So sind z. B. Maßnahmen
im Bereich Ketzberg, Schürholz, die Maßnahmen Lüffringhausen,
Eckringhausen/Hoffnung/Vorderhufe/Hinterhufe und Eipringhausen-Süd im
Wirtschaftsplan 2004 neu veranschlagt. 5. Kreditwirtschaft Der Schuldenstand beim Städtischen
Abwasserbetrieb betrug zum Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2003 ergibt sich ein Gesamtschuldenstand zum
31.12.2003 von 26.130.630,15
€ Damit erhöhte sich dieser um 2.331.834,63
€ Im Jahre 2003 wurden auf die im
Vermögensplan vorgesehene Kreditaufnahme von 5.638.000,00
€ Kreditaufnahmen in Höhe von 4.095.500,00
€ erforderlich, denen eine Tilgung von 1.763.665,37
€ gegenüber stand. Folgende Kredite wurden in 2003
aufgenommen: - bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (zinsgünstiger Kredit
aus dem Infrastrukturprogramm) 550.000,00
€ - bei der Investitionsbank NRW aus
dem Programm
“Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW
(IW-Kommunal) 245.500,00
€ Auf die schriftlichen Informationen
in den Sitzungen des Werksausschusses am 02.04.2003 und am 26.11.2003 und die
separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 18.02.2004 wird verwiesen. Im Vorjahr betrug die
Darlehensaufnahme 1.850.000 €. Sie hat sich aufgrund der auszuführenden
Baumaßnahmen und dem entsprechenden Baufortschritt wesentlich in 2003 erhöht. Bei der Umschuldung von
Kreditmarktmitteln (Auslaufen der Zinsfestschreibung) war ein Haushaltsansatz
von 1.750.000 € gebildet. Hierauf erfolgten Umschuldungen in Höhe von
1.750.567,25 €. Darüber hinaus wurden bei der
Investitionsbank NRW Darlehen in Höhe von 2.222.452,89 € gekündigt und
umgeschuldet. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage für den Werksausschuss am
26.11.2003 (DS-RAT/0267/2003) verwiesen. Es konnte eine Zinseinsparung von rd.
100.000 € erreicht werden. 6. Mehrausgaben Der Werksausschuss ist entsprechend
§ 12 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu
beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %,
mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten.
Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen”
Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies
bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 €
ebenfalls der Zustimmung des Werksausschusses bedürfen. Über folgende außerplanmäßige
Ausgabe im II. Halbjahr 2003 ist der Werksausschuss zu informieren: Umbau Kanalisation Eifgen 4.803,92
€ Die Kanalanlagen im Bereich Eifgen
(zwischen den Sportplätzen) wurden 2001 umgebaut. Dabei wurden alte Schächte
abgebrochen und Bauwerke bis zu 9 m Tiefe neu errichtet. Es wurde eine strittige
Schlusszahlung an die bauausführende Firma in der vorgenannten Höhe
erforderlich, nachdem der Ausschuss für das Verdingungswesen eingeschaltet
worden war. 7. Änderung des Wirtschaftsplanes Eine Änderung des Wirtschaftsplanes
ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn a)
das
Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und
diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine
Änderung des Vermögensplanes bedingt oder b)
zum
Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder
höhere Kredite erforderlich werden oder c)
im
Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen
oder d)
eine
erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen
Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende
Einstellung von Aushilfskräften handelt. Da keiner der Punkte zutraf, wurde
keine Änderung des Wirtschaftsplanes in 2003 notwendig. 8. Schlussbemerkung
Der Jahresabschluss 2003 wurde
erstellt. Der Geschäftsbericht liegt im Entwurf vor. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Februar ihre Prüfungstätigkeit
aufgenommen. Die Sitzungsvorlage zur Feststellung
des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr
2003 soll dem Werksausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2004
vorgelegt werden. Anlage/n: 1.
Aufstellung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2003 sowie
zusätzl. Mittelbedarf 2004 2.
Erläuterungen zu den Maßnahmen des Vermögensplanes 2003
sowie zusätzl. Mittelbedarf 3.
Bericht zur Betriebsabrechnung 2003
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” einschl. kameralem
Abschluss und Betriebsabrechnungsbogen 4.
Bericht zur Betriebsabrechnung 2003
“Fäkalienabfuhr” einschl. kameralem Abschluss und
Betriebsabrechnungsbogen
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