Vorlage - RAT/0002/2004  

 
 
Betreff: 2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2003
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
  Bezüglich:
RAT/0035/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
28.04.2004 
18. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Aufstellung der Maßnahmen PDF-Dokument
Erläuterungen zu den Maßnahmen PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2003 (Wirtschaftsjahr 2003) zur Kenntnis.

 

Der Werksausschuss nimmt weiterhin den zusätzlichen/weiteren Mittelbedarf in 2004 gemäß der Anlage zum Zwischenbericht über die Abwicklung der Maßnahmen des Vermögensplans im Wirtschaftsjahr 2003 zustimmend zur Kenntnis. 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt,  dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor.

Der 1. Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2003 wurde in der Sitzung des Werksausschusses am 26.11.2003 gegeben.

 

Inhalt des 2. Zwischenberichtes:

 

1.                  Vorbemerkungen

 

2.                  Entwicklung im Erfolgsplan

 

3.                  Abschluss der Gebührenhaushalte

 

4.                  Entwicklung im Vermögensplan

 

5.                  Kreditwirtschaft

 

6.                  Mehrausgaben

 

7.                  Änderung des Wirtschaftsplanes

 

8.                  Schlussbemerkung

 


 

1.       Vorbemerkungen         

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2002 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. II/036/02 ver­wiesen.

 

Gem. § 13 der Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Werkleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen.

 

 

2.      Entwicklung im Erfolgsplan

 

Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2003 als Anlage beigefügt (s. Anlage im Erläuterungsheft zum Haushalt 2003). Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr 2003 festgestellt werden, dass sich beim Erfolgsplan ein normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2003 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt. Der Geschäftsbericht 2003 liegt im Entwurf vor. Danach wird das Wirtschaftsjahr 2003 mit einem Verlust in Höhe von 166.243,25 € abschließen. Der Verlust liegt demnach im Rahmen des im Wirtschaftsplan 2003 prognostizierten Jahresverlustes von 157.100 €.

 

 

3.      Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Bezüglich der Gebührenhaushalte liegen die Abschlüsse für die Kostenrechnenden Einrich­tungen “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” vor. Die bereinigten kameralen Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer                                         - 423.069,19 €

            Fäkalienabfuhr (nach Deckung Fehlbetrag aus Vorjahren von 42.600,00 €)                -  32.207,93 €

 

Das kamerale Defizit bei der Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer wurde der Gebührenausgleichsrücklage in voller Höhe entnommen. Während die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt “Kanalbenutzer” noch eine Rücklagenentnahme von 524.800 € vorsah, konnte diese im Jahr 2003 um 101.730,81 € reduziert werden. Die geringere Rücklagen­entnahme ergibt sich insbesondere durch Wenigerausgaben bei den kalkulatorischen Kosten, bei den Ausgaben für die Einführung einer getrennten Niederschlags­wassergebühr (Kosten­verschiebung auf 2004), der Personal-/Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen, der Abwasserabgabe sowie bei der Umlage an den Wupperverband.

Der Bestand der Rücklage Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer beträgt nach der Entnahme im Rahmen des Jahresabschlusses 2003 = 310.156,91 €.

 

Das Defizit bei der Fäkalienabfuhr ist darauf zurückzuführen, dass die Unternehmerkosten um 32.418,32 € höher lagen als bei der Planung erwartet.

 

Nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes, sind Kostenüber-/-unterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen und für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist nicht mehr auf das kamerale sondern auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen.

 

Um der Ausgleichsverpflichtung des KAG nachzukommen, führt der SAW einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis. Dieser Nachweis wird zusammen mit den Gebührenkalkulationen und im Rahmen der Berichte zur Betriebsabrechnung vorgelegt.

 

 

 

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2003 stellt sich wie folgt dar:

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer                                         - 368.452,85 €

            Fäkalienabfuhr                                                                                         5.125,16 €

 

Die Differenzen zwischen dem kameralen und betriebswirtschaftlichen Ergebnis sind auf die neutrale Rechnung zurückzuführen. Bei der Fäkalienabfuhr ist beim bereinigten kameralen Ergebnis ein Defizitvortrag aus Vorjahren in Höhe von 42.600 € berücksichtigt.

 

Der betriebswirtschaftliche Endbestand beim Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer zum 31.12.2003 beträgt 883.888,85 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

            Rücklagenbestand 31.12.1999                                                         1.025.472,52 €

            Zinsen 2000 – 2002                                                                             139.672,31 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2000                                              239.866,08 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2001                                              - 38.597,35 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2002                                             -114.071,86 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2003                                             -368.452,85 €

                                                                                                                                             

            Endbestand 31.12.2003                                                                       883.888,85 €

                                                 

Der Bestand diente/dient dazu, die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren ab dem Jahr 2002 etwas zu mildern. Die Verringerung des vom Städtischen Haushalt zu tragenden Straßen­ent­wässerungsanteils ab der Gebühren­kalkulation 2002 hat zu einer erheblichen Gebühren­erhöhung geführt. Die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hatte für das Jahr 2004 eine weitere Gebührenerhöhung (+ 6 %) zur Folge. Auch in den nächsten Jahren werden nach Entnahme des vollständigen Rücklagenbestandes Gebührenerhöhungen erforderlich sein.

 

Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2001 - 2003 mit den Überschüssen der Jahre 2000 und 1999 und entsprechender Rücklagenentnahme verbleibt kein Defizitvortrag, der in der Gebührenkalkulation 2006 auszugleichen wäre.

 

Der betriebswirtschaftliche Endbestand beim Gebührenhaushalt Fäkalienabfuhr zum 31.12.2003 beträgt – 37.474,62 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

            Rücklagenbestand 31.12.1999                                                              15.429,13 €

            Zinsen 2000                                                                                                648,06 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2000                                              - 19.315,41 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2001                                              - 91.534,61 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2002                                                34.394,05 € 

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2003                                                  5.125,16 €

            Verzicht Defizitvortrag aus 2001                                                           17.779,00 €

 

            Endbestand 31.12.2003                                                                      - 37.474,62 €

 

Nach Verrechnung der Überschüsse der Jahre 2002 und 2003 mit den Defiziten der Jahre 1999 - 2001 und Entnahme des vollständigen Rücklagenbestandes verbleibt aus dem Jahr 2001 ein Defizit in Höhe von 37.474,62 €, das spätestens in der Kalkulation 2004 zu decken wäre. Da in der Kalkulation 2004 kein Defizitvortrag für die Kostenstelle “Feste Gruben” eingestellt, sondern bereits ein Verzicht auf einen Vortrag in Höhe von 17.779,00 € vorgenommen wurde, besteht keine Möglichkeit mehr, den Defizitvortrag zu berücksichtigen, da der Zeitraum von 3 Jahren, der für den Ausgleich aus 2001 zur Verfügung steht, ansonsten überschritten wird.

 

Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2003, die die Abschlüsse der Gebührenhaushalte und die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von der Planung, zum Ergebnis u.a. enthalten, sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

4.       Entwicklung im Vermögensplan

 

Der Vermögensplan (s. Anlage im Erläuterungsheft zum Haushalt 2003) konnte im Wirtschafts­jahr 2003 ohne Ausgleichsprobleme abge­schlossen werden.

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes 2003 ersichtlich.

 

Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2003 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2004 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt sind. Beim Städtischen Haushalt wird in solchen Fällen eine Haushaltsausgaberestebildung vorgenommen. Eine solche belastet das Ergebnis des Jahres, in dem sie erfolgt und nicht das neue Haushaltsjahr. Die Erledigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erledigt.

 

Da ein solches Verfahren im Eigenbetrieb nicht möglich ist, legt die Werkleitung die o.a. beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2003 vor. Formal ist keine Beschlussfassung des Werksausschusses zu den Mitteln, die 2004 zusätzlich benötigt werden, erforderlich, da im vorjährigen Wirtschaftsplan 2003 die Mittelbereitstellung erfolgte. Die Werkleitung schlägt dem Werksausschuss jedoch – wie auch  in den Vorjahren - vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2003 (Einsparungen 2003) zustim­mend zur Kenntnis zu nehmen .

 

Neben diesen zusätzlichen Mitteln ergibt sich bei einer Maßnahme darüber hinaus ein weiterer Mittelbedarf in 2004. Hierzu wird auf die letzte Spalte der Anlage verwiesen. Es handelt sich bei dieser Spalte entweder um Mittel, für die bereits Aufträge im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Maßnahmen des Vermögensplanes im Vorjahr erteilt  wurden bzw. um erforderliche Restmittel. Auch hierzu wird vorgeschlagen, dass  dieser Mittelbedarf zustimmend vom Werksausschuss zur Kenntnis genommen wird.

 

Es könnte eintreffen, dass bei planmäßiger Abwicklung aller Maßnahmen des Vermögensplanes 2004 aufgrund der Überhänge aus 2003 und des weiteren Mittelbedarfs unter Umständen im Laufe des Jahres 2004 eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich. In den Vorjahren ist ein solcher Fall nicht eingetreten.

 

Bezüglich der Einnahmen ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 3.100.000 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 599.072,35 € Dies begründet sich insbesondere in Maßnahmenverschiebungen. So sind z. B. Maßnahmen im Bereich Ketzberg, Schürholz, die Maßnahmen Lüffringhausen, Eckringhausen/Hoffnung/Vorderhufe/Hinterhufe und Eipring­hausen-Süd im Wirtschaftsplan 2004 neu veranschlagt.  

 

 

5.    Kreditwirtschaft

 

Der Schuldenstand beim Städtischen Abwasserbetrieb betrug zum

31.12.2002 =                                                                                                        23.798.795,52 €

Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2003 ergibt sich

ein Gesamtschuldenstand zum 31.12.2003 von                                                 26.130.630,15 €

Damit erhöhte sich dieser um                                                                               2.331.834,63 €

 

 

 

 

 

 

Im Jahre 2003 wurden auf die im Vermögensplan vorgesehene

Kreditaufnahme von                                                                                               5.638.000,00 €

Kreditaufnahmen in Höhe von                                                                                4.095.500,00 €

erforderlich, denen eine Tilgung von                                                                      1.763.665,37 €   

gegenüber stand.

 

Folgende Kredite wurden in 2003 aufgenommen:

 

- Kommunaldarlehen auf dem Kreditmarkt:                                                          3.300.000,00 €

 

- bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (zinsgünstiger Kredit

  aus dem Infrastrukturprogramm)                                                                            550.000,00 €

 

- bei der Investitionsbank NRW aus dem Programm

   “Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW

   (IW-Kommunal)                                                                                                     245.500,00 €

 

 

Auf die schriftlichen Informationen in den Sitzungen des Werksausschusses am 02.04.2003 und am 26.11.2003 und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 18.02.2004 wird verwiesen. 

 

Im Vorjahr betrug die Darlehensaufnahme 1.850.000 €. Sie hat sich aufgrund der auszuführenden Baumaßnahmen und dem entsprechenden Baufortschritt wesentlich in 2003 erhöht.

 

Bei der Umschuldung von Kreditmarktmitteln (Auslaufen der Zinsfestschreibung) war ein Haushaltsansatz von 1.750.000 € gebildet. Hierauf erfolgten Umschuldungen in Höhe von 1.750.567,25 €.

Darüber hinaus wurden bei der Investitionsbank NRW Darlehen in Höhe von 2.222.452,89 € gekündigt und umgeschuldet. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage für den Werksausschuss am 26.11.2003 (DS-RAT/0267/2003) verwiesen. Es konnte eine Zinseinsparung von rd. 100.000 € erreicht werden.

 

 

6.      Mehrausgaben

 

Der Werksausschuss ist entsprechend § 12 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Werksausschusses bedürfen.

 

 

Über folgende außerplanmäßige Ausgabe im II. Halbjahr 2003 ist der Werksausschuss zu informieren:

 

Umbau Kanalisation Eifgen                                                                                       4.803,92 €

 

Die Kanalanlagen im Bereich Eifgen (zwischen den Sportplätzen) wurden 2001 umgebaut. Dabei wurden alte Schächte abgebrochen und Bauwerke bis zu 9 m Tiefe neu errichtet.

Es wurde eine strittige Schlusszahlung an die bauausführende Firma in der vorgenannten Höhe erforderlich, nachdem der Ausschuss für das Verdingungswesen eingeschaltet worden war. 

 

 

 

 

7.      Änderung des Wirtschaftsplanes

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

a)                 das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder

b)                 zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

c)                 im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

d)                 eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Da keiner der Punkte zutraf, wurde keine Änderung des Wirtschaftsplanes in 2003 notwendig.

 

 

8.    Schlussbemerkung 

 


Der Jahresabschluss 2003 wurde erstellt. Der Geschäftsbericht liegt im Entwurf vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Februar ihre Prüfungstätigkeit aufgenommen.

 

Die Sitzungs­vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr  2003 soll dem Werksausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2004 vorgelegt werden.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.      Aufstellung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2003 sowie zusätzl. Mittelbedarf 2004

2.      Erläuterungen zu den Maßnahmen des Vermögensplanes 2003 sowie zusätzl. Mittelbedarf

3.      Bericht zur Betriebsabrechnung 2003 “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” einschl. kameralem Abschluss und Betriebsabrechnungsbogen

4.        Bericht zur Betriebsabrechnung 2003 “Fäkalienabfuhr” einschl. kameralem Abschluss und Betriebsabrechnungsbogen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellung der Maßnahmen (27 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Anlage 2 2 Erläuterungen zu den Maßnahmen (44 KB) PDF-Dokument (27 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0035/2003   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2002   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0002/2004   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2003   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb