Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Rat der Stadt der Vereinbarung zuzustimmen. Sachverhalt:
Die Gemeinde Odenthal hat bei der Stadt Wermelskirchen angefragt, ob diese die Aufgaben gem. § 94 SGB XII für sie wahrnehmen kann. § 94 SGB XII beinhaltet die unterhaltsrechtliche Abwicklung der Fälle die Leistungen die Leistungen nach dem SGB XII beziehen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, etc.). Seitens der Gemeinde Odenthal ist kein qualifiziertes Personal für die Bearbeitung der wenigen dort unterhaltsrechtlich zu bearbeitenden Fälle vorhanden.
Die Stadt Wermelskirchen erledigt bereits seit Jahren, neben der eigenen Fallbearbeitung, die Unterhaltsheranziehung auch für die Städte Burscheid und Overath und für die Gemeinde Kürten. Die Personal- und Sachkosten werden nach KGSt. erstattet, so dass eine vollständige Refinanzierung gesichert ist und der Stadt Wermelskirchen keinerlei Kosten entstehen.
Der beigefügte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Anlage/n: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Odenthal und der Stadt Wermelskirchen über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 94 SGB XII
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