Vorlage - RAT/3247/2015  

 
 
Betreff: Festlegung des Wahltermins für die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Inklusion Vorberatung
22.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2015 
10. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
TERMINPL 2016 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gem. §2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.12.1995, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2016 auf den

 

05.07.2016

 

festzulegen.

   


Sachverhalt:

 

Nach § 3 Abs. 2 der Wahlordnung sind für den Seniorenbeirat alle EinwohnerInnen wahlberechtigt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben.

 

Der Wahltermin wird nach § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat durch den Rat der Stadt festgelegt.

 

Die 5jährige Wahlzeit des derzeitigen Seniorenbeirates endet mit Ablauf des 09.08.2016.

 

Der Terminplan für die Neuwahl ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Danach ergibt sich als Wahltermin der 05.07.2016.

 

Nach Ablauf der Wahlzeit bleibt der derzeitige Seniorenbeirat so lange im Amt, bis der neue Seniorenbeirat zusammentritt (§ 2 Ziff. 1 der Wahlordnung).

 

   


Anlage/n:

   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TERMINPL 2016 (22 KB) PDF-Dokument (45 KB)    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

15.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: