Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gem. §2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.12.1995, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2016 auf den
festzulegen.
Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 2 der Wahlordnung sind für den Seniorenbeirat alle EinwohnerInnen wahlberechtigt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Der Wahltermin wird nach § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat durch den Rat der Stadt festgelegt.
Die 5jährige Wahlzeit des derzeitigen Seniorenbeirates endet mit Ablauf des 09.08.2016.
Der Terminplan für die Neuwahl ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Danach ergibt sich als Wahltermin der 05.07.2016.
Nach Ablauf der Wahlzeit bleibt der derzeitige Seniorenbeirat so lange im Amt, bis der neue Seniorenbeirat zusammentritt (§ 2 Ziff. 1 der Wahlordnung).
Anlage/n:
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