Vorlage - RAT/3258/2015  

 
 
Betreff: Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem pme-Familienservice zum 31.03.2016 und damit verbunden die Einstellung eines/r pädagogischen Mitarbeiters/In für dieselbe Aufgabe
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Haupt- und Personalamt
Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2015 
10. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Kooperationsvertrag mit dem pme Familienservice zum 31.03.2016 zu kündigen und die Aufgaben der pädagogischen Begleitung der Kindertagespflege ab 01.04.2016 durch eine/ndagogische/n Mitarbeiter/In wahrnehmen zu lassen.

              


Sachverhalt:

 

 

Ausgangssituation:

Ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes zur Bildung und Betreuung von Kindern bis zur Einschulung ist die Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) kommt der Kindertagespflege eine wichtige Rolle zu. In Wermelskirchen sind derzeit 24 Personen im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis und aktiv in der Betreuung von Kindern tätig. Am 01.11.2015 werden aktuell 74 Kinder aus Wermelskirchen betreut. Die Steigerungsrate analog des vergangenen Jahres lässt erwarten, dass in 2015 mit 100 oder mehr Kindern bis zum Kindergartenjahresende zu rechnen ist.

 

Die zum 01.08.2014 erfolgte Revision des KiBiz, sowie eine Vielzahl von Urteilen zur Ausgestaltung der Kindertagespflege haben landesweit einen verstärkten kommunalen  Handlungs- und Regelungsbedarf zur Folge. Die Kindertagespflege ist der Betreuung in einer Kita weitestgehend gleichgestellt.

 

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes, welche im Rahmen der pädagogischen Begleitung der Kindertagespflege im Jahr 2006 aus dem Aufgabenbereich des Jugendamtes an einen Dritten übertragen wurde. Seit dem 01.04.2006 besteht auf dieser Grundlage ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem pme Familienservice (nachfolgend pme genannt) in Köln.

 

Im Rahmen des Kooperationsvertrages gehört zu den Aufgaben des pme die Beratung, Begleitung und Betreuung, sowie die dringend notwendige Akquise und Überprüfung von Tagespflegepersonen bzw. die Vermittlung von Tagespflegekindern in geeignete Tagespflegestellen. Nach Überprüfung der persönlichen Eignung neuer Tagespflegepersonen leitet der pme den Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis mit einer sachlichen Empfehlung an das Jugendamt weiter. Zudem nimmt der Familienservice die Antragsunterlagen der Eltern mit den zugehörigen Anlagen entgegen und leitet diese nach pädagogischer Überprüfung an das Jugendamt zur weiteren Bearbeitung.

 

r diese Aufgaben werden beim pme personelle Ressourcen von 24 Wochenstunden vorgehalten. Hinzu kommen die  personellen Verwaltungsressourcen für die Abrechnung von Tagespflegepersonen und die Einziehung von Elternbeiträgen mit 21 Wochenstunden, sodass aktuell ein Gesamtwert von 45 Stunden für den Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Stadt Wermelskirchen erstattet dem pme für diese Leistung im Jahr 2015 einen Betrag in Höhe von rd. 76.000 € (2014: rd. 62.000 €).

 

 

Regelungsbedarf:

Zukünftig soll die Pflichtaufgabe des Jugendamtes im Rahmen der pädagogischen Begleitung der Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 SGB VIII nicht mehr von einem beauftragten Träger, sondern wieder eigenständig durchgeführt werden.

 


Begründung:

Es ist davon auszugehen, dass mit der Rückübertragung des Aufgabenbereiches auf das Jugendamt der Stadt Wermelskirchen Einsparungen in Höhe von rd. 20.000 €hrlich erzielt werden können.

 

Bei Einrichtung einer pädagogische Stelle (S011, Stufe 4), welche die o.g. Aufgaben mit ca. 32 Wochenstunden direkt für die Stadt Wermelskirchen erledigt, entstehen der Stadt (incl. Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit mit der VHS = 5.000 €/Jahr) hrliche Kosten von etwa 55.000. Im Vergleich zu den an den pme zu erstattenden Kosten inhe von rd. 76.000 € (2015, s. o.) ergibt sich eine Einsparung in Höhe von rd. 21.000 € pro Jahr.

 

Darüber hinaus ergeben sich kürzere Dienstwege sowie die Möglichkeit einer schnelleren und einfacheren Bearbeitung der Vorgänge und einer besseren Einflussnahme auf die Abläufe im Rahmen der Tagespflege. Auch bleibt zu berücksichtigen, dass bereits heute der überwiegende Teil der Eltern das Jugendamt als ersten Ansprechpartner wählen und die Bearbeitung über einen „Dritten“  für viele Betroffene einen Umweg darstellt.

 

Die höhere Stundenzahl wird angesetzt um die Qualität im Bereich der Kindertagespflege  weiterzuentwickeln.

Die Qualität der pädagogischen Arbeit der Kindertagespflegepersonen wird durch die Implementierung eines neuen, vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelten, kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) befördert. Das QHB bereitet die Kindertagespflegepersonen umfassend auf ihre Tätigkeit vor und bahnt Voraussetzungen für eine Anschlussfähigkeit an berufliche Ausbildungen an. Das neue QHB sieht künftig 300 (statt aktuell 160) Unterrichtseinheiten zuzüglich Praktika und Selbstlerneinheiten vor. In die Umsetzung des QHBs sind verschiedene Akteure (z.B. Kindertageseinrichtungen, Fach-/Berufsschulen (Bsp. VHS), Stadtverwaltung u.a.) eingebunden, die zu einer breiten Aufwertung der Kindertagespflege und damit zur Integration in das pädagogische Betreuungs- und Ausbildungssystem beitragen können.

Durch das neue QHB soll den Tagespflegepersonen z.B. die Möglichkeit gegeben werden ein Konzept zur Inklusion in der Kindertagespflege inkl. spezifischer Qualifizierung sowie adäquater Vergütung und beratender Begleitung zu entwickeln und umzusetzen. In Wermelskirchen gibt es bislang keine Tagesmutter, die Kinder mit Behinderung betreuen kann, oder wegen finanzieller Gleichstellung bei höherer Belastung, betreuen möchte. Dies gilt es künftig im Rahmen von Inklusion zu ändern.

Auch die Möglichkeit der Aufstiegsqualifizierung bzw. des Anerkennungsverfahren als pädagogische Fachkraft soll durch das neue QHB ermöglicht werden. Hier ist zum Beispiel denkbar dass eine Aufstiegsqualifizierung mit dem Ergebnis der staatlichen Anerkennung als pädagogische Fachkraft (Sozialpädagogische/r Assistent/in, Erzieher/in) konzipiert und umgesetzt wird. Auf dieses Weise könnten Kindertagespflegepersonen die innerhalb ihrer Tätigkeit erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen zur beruflichen Weiterentwicklung einsetzen. Es würde ein Anreiz für Interessierte bestehen, sich entsprechend qualifizieren zu lassen und es könnten so ggf. mehr dringend notwendige Tagespflegepersonen ausgebildet werden.

 

Die Implementierung des neuen QHBs mit all den qualitativ hochwertigen Ansätzen bedeutet für die pädagogische Stelle einen höheren Arbeitsaufwand. Daher soll in diesem Zusammenhang eine Aufstockung des Stundenumfangs der pädagogischen Stelle von 24 auf 32 Wochenstunden erfolgen.

 

Die Kündigung des Vertrages mit dem pme Familienservice ist per 31.03.2016glich, so dass eine Umstellung zum 01.04.2016 erfolgen kann.

 

Die erforderliche Stelle ist nicht im Stellenplan 2016 der Stadt Wermelskirchen vorgesehen.

 

Die Einrichtung der Stelle ist, wie bereits vorstehend erläutert, kostenneutral und wird darüber hinaus zu Einsparungen führen.            


Anlage/n:

               


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: