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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen schließt sich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses an, auf die Feststellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 – 2014 zu verzichten. Sachverhalt: Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wird das Ziel verfolgt, einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu erlangen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ab dem Jahr 2010 auch jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen. Im gemeindlichen Gesamtabschluss werden die Jahresabschlüsse der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Betriebe der Gemeinde mit dem Jahresabschluss der gemeindlichen Kernverwaltung zusammengefasst um ein Bild über die wirtschaftliche Gesamtlage der Gemeinde zu schaffen.
Gem. § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses unterliegt gem. § 116 (6) GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung. Gem. § 103 (5) GO NRW kann sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 30.11.2010 dem Vorschlag der örtlichen Rechnungsprüfung zugestimmt, die Prüfung des Gesamtabschlusses auf einen Dritten (Wirtschaftsprüfer) zu übertragen.
Die Prüfung der Gesamtabschlüsse steht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit deren Erstellung. Da hinsichtlich der Erstellung der Jahresabschlüsse der Stadt erheblicher Nachholbedarf bestand, konnten wie auch in vielen anderen Kommunen auch die Gesamtabschlüsse nicht zeitnah aufgestellt werden.
Aufgrund dieser Problematik hat das Land das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung der kommunalen Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dieses sieht folgende Regelung hinsichtlich der Anzeige der Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2015 und der Vorjahre vor: „Der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2015 sind die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung … , der Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind. Der Anzeige können die Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2014 und der drei Vorjahre in der vom Bürgermeister nach § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.“ Zur Anwendung der Beschleunigungsmöglichkeit sieht der Gesetzesentwurf einen engen zeitlichen Rahmen vor: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2017 außer Kraft.“
Mit dem Gesetz ist die Möglichkeit eröffnet, auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 – 2014 und damit einhergehend die Feststellung durch den Rat der Stadt zu verzichten. In diese Regelung wird der erste Gesamtabschluss 2010 nicht einbezogen, da dieser die Ausgangsbasis für die „Gesamtwirtschaft“ der Gemeinde darstellt.
Die Kämmerei hat in den letzten Monaten die Jahresabschlüsse 2008 – 2013 erstellt, so dass jetzt auch die Gesamtabschlüsse aufgestellt werden können. Die Kämmerei bedient sich dabei eines Wirtschaftsprüfers. Die Erstellung der fehlenden Gesamtabschlüsse kann im Jahr 2016 begonnen werden. Die Vergabeentscheidung für die Prüfung der Gesamtabschlüsse wird dem Rechnungsprüfungsausschuss nach Einholung von Angeboten in der ersten Sitzung im Jahr 2016 vorgelegt. Prüfung und Erstellung werden dabei an unterschiedliche Büros vergeben.
In der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.11.2015 hat der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig beschlossen, auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 – 2014 zu verzichten (Vorlage RAT/3183/2015). Ebenfalls hat der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Rat der Stadt empfohlen, auf die Feststellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 – 2014 zu verzichten.
Die Anwendung der Beschleunigungsregelung stellt eine Ermessensentscheidung dar, über die bezüglich der Prüfung der Gesamtabschlüsse der Rechnungsprüfungsausschuss und hinsichtlich der Feststellung der Rat der Stadt zu entscheiden hat.
Anlage/n:
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