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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit Haushaltsplan (inklusive Erläuterungen) und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2016 - 2022 werden in der Ratssitzung am 14.12.2015 eingebracht.
Der Städtische Haushalt ist als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) erstellt.
Den Ratsmitgliedern werden der Haushaltsplan und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes am Tag der Sitzung in digitaler Form bzw. teilweise in gedruckter Form in der Sitzung des Rates am 14.12.2015 zur Verfügung gestellt. Eine frühere Zustellung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Der Stadtkämmerer wird in der Sitzung ausführliche Erläuterungen geben, im Übrigen wird auf den Vorbericht bzw. die schriftlichen Erläuterungen zum Haushalt 2016 verwiesen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie über das Haushaltssicherungskonzept soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.03.2016 erfolgen. Vorher werden die Teilbudgets in den einzelnen Fachausschüssen beraten.
Anlage/n:
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