![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: De Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Jahr 2016 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Sachverhalt: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen wird am 14.12.2015 in den Rat der Stadt eingebracht. Der beigefügte Stellenplanentwurf 2016 enthält die fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung der Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte.
Im Zuge notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen werden vakante Stellen weiterhin zunächst durch ein internes Kontrollgremium auf mögliche Einsparpotentiale geprüft, bevor eine Empfehlung zur Nachbesetzung erfolgt. Zudem findet bei allen Besetzungsverfahren eine enge Abstimmung mit der Kommunalaufsicht statt.
Trotz aller Bemühungen, die Personalkosten nachhaltig zu reduzieren, führen auch im Jahr 2016 notwendige Einstellungen im Rettungsdienst dazu, dass die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen moderat steigen wird. So sind beim Produkt 002.009.001 fünfzehn zusätzliche Stellen für Rettungsassistenten vorgesehen. Durch die Einstellung dieser Einsatzkräfte werden die bisher anteilig im Rettungsdienst tätigen Beamten der hauptamtlichen Wache ausschließlich für den Brandschutz zur Verfügung stehen. Dies wird sich entsprechend positiv auf die die Einhaltung der im Brandschutzbedarfsplan vorgesehenen Hilfsfristen auswirken. Der mögliche Bau einer zweiten Feuerwache ist im Stellenplan 2016 noch nicht abgebildet, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Stellenplanes noch kein politischer Beschluss hierzu vorlag und somit auch der erforderliche Personalbedarf noch nicht ermittelt werden konnte. Anlage/n: Stellenplanentwurf 2016
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |