![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt,
a) den Sportplatz Höferhof im Jahr 2017 in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln,
b) auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort für den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern.
Darüber hinaus bleibt das weitere Beratungsergebnis abzuwarten.Sachverhalt:
1. Grundlage:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus hat in seiner Sitzung am 19.10.2015 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag (Leistungsphasen 1 – 3 HOAI) für die Errichtung einer Kunstrasenanlage auf den Sportplatzstandorten
Dabringhausen und Eifgen (großer Tennenplatz)
zu vergeben und die Ergebnisse dieser Planung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus vorzustellen.
Die Verwaltung hat die Vergabe des Auftrages auf der Grundlage der VOL vorgenommen und das Ingenieurbüro Vennegeerts aus Herdecke als wirtschaftlichsten Bieter ausgewählt.
Das Büro Vennegeerts hat nach erfolgter Ortsbesichtigung
a) die erforderlichen Planung und darüber hinaus b) eine Kostengegenüberstellung (Neubaukosten, Kosten Belagserneuerung, Pflegekosten und Nutzungsstunden)
in Abstimmung mit der Verwaltung vorgenommen und die Ergebnisse am 06.01.2016 vorgelegt. Diese Ergebnisse wurden Vertretern der beteiligten Sportvereine (SV 09/35 und Dabringhauser Turnverein) und einem Vertreter des Stadtsportverbandes in einer Unterredung am 14.01.2016 vorgestellt.
2. Planungsergebnis (Leistungsphasen 1. - 3. HOAI):
Das Planungsbüro hat u. a. folgende Eckdaten für die Errichtung von Großspielfeldern in Kunstrasen im Eifgen und in Dabringhausen in folgender Höhe ermittelt:
2.1 Investitionskosten (Umbau in Kunstrasen):
2.2 Folgekosten (Durchschnittswerte):
2.3 Nutzungsstunden:
Darüber hinausgehende Details können den als Anlage beigefügten Unterlagen entnommen werden. Die Vorstellung der Planungsergebnisse erfolgt während der Sitzung im Rahmen einer Präsentation.
3. Standortauswahl:
Da eine Standortentscheidung für den erforderlichen Bau eines neuen Hallenbades noch nicht getroffen worden ist, bestehen berechtigte Interessen, den oberen Tennenplatz im Eifgen für den Bau eines neuen Hallenbades vorzuhalten. Auf die Errichtung einer Kunstrasenanlage auf dieser Fläche sollte demnach verzichtet werden, bis über einen neuen Standort für einen Hallenbadneubau entschieden ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Sportplatz Höferhof in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln.
4. Zeitschiene:
Für eine Umsetzung der Maßnahme noch im Jahr 2016 müsste folgender Zeitablauf eingehalten werden:
Lt. Einschätzung der Kämmerei ist nicht davon auszugehen ist, dass die Kommunalaufsicht einer nicht abgestimmten Maßnahme im Rahmen der Bewilligung des Haushaltes 2016 zustimmen wird, was zu einer Verschiebung der vor genannten Zeitschiene führen wird. Mit einer Baufertigstellung ist in diesem Fall vor dem Jahr 2017 daher nicht zu rechnen.
5. Finanzierung:
In Abstimmung mit der Kämmerei sind mit Blick auf die Finanzierung entscheidende Fragen bisher noch nicht geklärt worden, die eine Fertigstellung der Maßnahme in 2016 - selbst bei einer Veranschlagung in 2016 - in Frage stellen.
So bedarf insbesondere die Frage nach einer Kosteneinsparung zur Refinanzierung dieser Maßnahme und der von den Vereinen angekündigten Investitionskostenbeteiligung von 100.000 € in Dabringhausen der weiteren Klärung.
Weiter ist festzulegen, welche anderen Vereinbarungen getroffen werden müssen, die dann auch nachfolgend für andere Vereine gelten. Auch muss geklärt werden, dass Sportstätten für diese Umwandlung aufgegeben werden müssen. In einem weiteren Schritt muss in diesem Zusammenhang dann festgelegt werden, welche Sportstätten hiervon betroffen sind.
Auch könnten sich in z. B. in Dabringhausen weitergehende Vorteile durch eine umsatzsteuerrechtliche Optimierung ergeben, um auch diese als anteilige Finanzierungsmöglichkeit nutzen zu können. Deren Voraussetzungen müssen allerdings extern durch ein Steuerberatungsbüro erarbeitet werden.
Darüber hinaus müsste geklärt werden, ob die Veranschlagung eines Kunstrasenplatzes durch eine Nutzung der anteiligen Kreisförderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz im Jahr 2017 finanziert werden kann, was einem Betrag von etwa 330.000 € entsprechen dürfte.
6. Weitere Vorgehensweise:
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zu beschließen,
- den Sportplatz Höferhof in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln, - auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort für den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern und - das weitere Beratungsergebnis abzuwarten.
Beratungsergebnis des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 03.02.2016 – TOP 3.:
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung hat der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus mit 11 Ja-Stimmen (5 x CDU, 3 x SPD, 2 x WNK UWG Freie Wähler) und 4 Nein-Stimmen (1 x FDP, 1 x BürgerForum, 1 x Bündnis 90 /Die Grünen, 1 x Linke) in seiner Sitzung am 03.02.2016 beschlossen, dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu empfehlen:
Der Rat der Stadt beschließt
a) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gem. der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 04.01.2016 in dem Zeitraum von 2016 bis 2018.
b) der Sportplatz Höferhof wird ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 676.643,52 € sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage bzw. Sacheinlage in Höhe von 100.000 € eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltungsaufwendungen mit einer Summe von bis zu 20.000 € p. a. in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit einer Summe von 150.000 €, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit 99.071,45 € eingebracht werden.
c) der große Tennenplatz Eifgen wird ab 2017, spätestens 2018, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 596.011,50 € sind in den Haushalt 2017(2018 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie z. B. Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltungsaufwendungen mit einer Summe von bis zu 10.000 € in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gem. Kostenaufstellung Sportplätze 2013 mit 46.546,13 € eingebracht werden. Ferner soll möglichst die hälftige Sportpauschale zur Finanzierung eingebracht werden.
d) die Sportstätte Tente wird aufgegeben.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Finanzierung von insgesamt zwei Kunstrasenplätzen gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 03.02.2016 ist so in der zeitlichen Reihenfolge nicht möglich. Dieses wurde von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek auch ausdrücklich im Sportausschuss dargelegt.
Ein Grund für diese Beurteilung sind die engen Rahmenbedingungen, die sich aus den Vorgaben der Haushaltssicherung und dem bereits ausgeschöpftem Kreditdeckel ergeben. Die Einhaltung des Kreditdeckels wird dabei von der Kommunalaufsicht nach den Vorgaben des Innenministeriums und der Bezirksregierung Köln überprüft. Das ist auch grundsätzlich so richtig, wenn man sich die immensen Schuldenberge ansieht, die noch in den nächsten Jahren weiter ansteigen.
Die Ausschöpfung des Kreditdeckels ergibt sich u. a. aus notwendigen Investitionen im Bildungsbereich, insbesondere Schuldorf Realschule und Waldschule. Der Neubau eines Hallenbades oder der Bau eines Kunstrasenplatzes sind bei dem bereits jetzt schon ausgeschöpftem Kreditdeckel noch gar nicht berücksichtigt.
Ein Überschreiten des Kreditdeckels ist nur mit Genehmigung der Kommunalaufsicht möglich, wenn der Rat der Stadt eine Konsolidierungsmaßnahme im Haushaltssicherungskonzept beschließt, aus dem sich die Wirtschaftlichkeit der Kreditaufnahme darstellt.
Der Bau des Kunstrasenplatzes Höferhof stellt sich über die Nutzungszeit wirtschaftlich dar, soweit der DTV den angekündigten Zuschuss von 100 T€ leistet, die Pflege des Platzes im zugesagten Rahmen übernimmt und zumindest der hälftige Zuschuss (rd. 165 T€) des Kreises nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (insgesamt rd. 330 T€) für den Bau verwendet wird. Unter diesen Prämissen ist der Bau zunächst eines Kunstrasenplatzes (Planung und Abstimmung vertraglicher Regelungen etc. in 2016, Bau in 2017) darstellbar.
Ein weiterer Kunstrasenplatz in Wermelskirchen lässt sich zurzeit wirtschaftlich nicht darstellen und darf daher nicht in den Haushaltsplan 2016 bzw. mit in die Finanzplanung aufgenommen werden.
Hinsichtlich der Sportpauschale von rd. 96 T€ bleibt zu berücksichtigen, dass die Stadt für den Bereich Sporthallen und Sportplätze bisher schon rd. 1,5 Mio. € jährlich ausgibt. In 2016 kommen hier einmalig alleine 0,8 Mio. € für die Deckensanierungen hinzu. Daneben ist die neu gebaute Turnhalle in der Waldschule zu erwähnen, die ebenfalls für den Vereinssport genutzt werden kann. Hier erkennt man schon auf den ersten Blick, dass die Sportpauschale des Landes hier nur "ein Tropfen auf dem heißen Stein" ist, um den Sport in Wermelskirchen zu fördern. Hiervon bleibt kein Geld übrig, um daraus Kunstrasen zu finanzieren.
Die Investition in einen Kunstrasen geht nur, wenn dieser verlässlich wirtschaftlich darstellbar ist.
Anlage/n:
- Kostengegenüberstellung Kunstrasen- Erläuterungen Kunstrasen - Lageplan Kunstrasen Höferhof - Lageplan Kunstrasen Eifgen - Kostenermittlung Kunstrasen Höferhof - Kostenermittlung Kunstrasen Eifgen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |