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Betreff: |
Änderung des Stellenplanes 2016 |
Status: | öffentlich | | |
Federführend: | Haupt- und Personalamt |
Bearbeiter/-in: | Weidner, Michael |
Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den Stellenplan 2016 aufzunehmen.
Sachverhalt: Die Verwaltung schlägt eine Erweiterung des Stellenplans 2016 um folgende neue Stellen vor: - Einrichtung einer neuen Stelle „IT-Support“ im Haupt- und Personalamt
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldung-/Entgeltgruppe | : | EG 08 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.010.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 51.500 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | Die Stadt Wermelskirchen hatte die Firma Rödl & Partner im Januar 2016 mit der Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Sachgebiet Informationstechnologie beauftragt. Neben konkreten technischen und organisatorischen Fragestellungen sollte dabei auch die personelle Ausstattung des Sachgebietes untersucht bzw. beurteilt werden. Der Gutachter kommt in seinem Abschlussbericht vom 29.04.2016 u.a. zu dem Ergebnis, dass im Anwendersupport künftig drei Stellen (bisher zwei Stellen) bereitgestellt werden sollten. |
- Einrichtung einer neuen Stelle „Kommunaler Ordnungsdienst“ im Ordnungsamt
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe | : | EG 08 TVöD | Produktzuordnung | : | 002.001.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 51.500 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | Aufgrund zunehmender Bürgerbeschwerden und Forderungen aus der Politik, u.a. wegen - Verunreinigung öffentlicher Wege und Plätze durch unerlaubte Müllablagerung, Hundekot etc.,
- Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum (Grafiti, Vandalismus),
- Lärmbelästigungen in den Abend- und Nachtstunden
- störendem Verhalten im Umfeld von Gaststätten und größeren Veranstaltungen,
- Nichtbeachten von Geboten und Verboten in städtischen Satzungen,
wurde vom Ordnungsamt ein Konzept zur Einführung des kommunalen Ordnunsgdienstes erstellt. Die Umsetzung erfordert eine personelle Verstärkung des Außendienstes im Ordnungsamt, um auch außerhalb der üblichen Verwaltungszeiten das Ortsrecht durchzusetzen.. |
- Einrichtung einer neuen Stelle „Sachgebietsleitung Flüchtlinge“ im Amt für Soziales und Inklusion
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe | : | EG 10 TVöD | Produktzuordnung | : | 005.002.004 (70 v.H.) 010.004.001 (30 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 69.500 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | Die Stadt Wermelskirchen hatte die Firma Heimann Consulting im Februar 2016 mit der Durchführung des Projektes „Organisation und Steuerung sozialer Leistungen in der Stadtverwaltung Wermelskirchen“ beauftragt. Primäres Ziel dieser Untersuchung war es, die Verwaltung in die Lage zu versetzen, die künftigen sozialpolitischen Herausforderungen im Sinne einer aktiven Sozialpolitik effizient und vorausschauend zu bewältigen. Die Empfehlungen des Gutachters in seinem Abschlussbericht vom 30.06.2016 sehen u.a. vor, das Sachgebiet Soziales aus dem Amt für Jugend, Bildung und Soziales herauszulösen bzw. organisatorisch zu verselbständigen. Die bisherige Sachgebietsleitung Soziales soll künftig die Amtsleitung des neu gebildeten Amtes für Soziales und Inklusion übernehmen. Aufgrund der drängenden Probleme im Zusammenhang mit der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen soll ein eigenständiges Sachgebiet Flüchtlinge gebildet und mit einer fachkundigen Sachgebietsleitung besetzt werden. Für die Stelle wird eine Kompensation von Bund bzw. Land erwartet. |
- Einrichtung einer neuen Stelle „Sachbearbeitung Wohnberatung, Behinderte, ASD“ im Amt für Soziales und Inklusion
Stellenumfang | : | 0,5 | Besoldungs-/Entgeltgruppe | : | S11 TVöD - SuE | Produktzuordnung | : | 005.001.001 (70 v.H.) 005.003.001 (30 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 28.000 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | Siehe Begründung unter Punkt 3. Die Empfehlungen des Gutachters in seinem Abschlussbericht vom 30.06.2016 sehen u.a. vor, künftig eine halbe Stelle zu schaffen, in der die Aufgaben Wohnberatung, Allgemeiner Sozialdienst (ASD) und Beratung behinderter Menschen zusammengefasst sind. Trotz unterschiedlicher Sachverhalte soll durch die Zusammenlegung der genannten Themenfelder die notwendige personelle Ausstattung auf ein Minimum reduziert werden. |
- Einrichtung einer neuen Stelle „Fachberatung Kitas“ im Amt für Jugend, Bildung und Sport
Stellenumfang | : | 0,56 | Besoldungs-/Entgeltgruppe | : | S12 TVöD - SuE | Produktzuordnung | : | 006.001.001. (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 34.100 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | In § 72 Abs. 3 SGB VIII werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Fortbildung und Praxisberatung der Mitarbeiter des Jugendamtes und des Landesjugendamtes verpflichtet. Dies beinhaltet auch die fachliche Beratung für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Bisher wurde die Fachberatung in Personalunion durch eine erfahrene Kitaleitung wahrgenommen. Dies führte in der Praxis jedoch häufig zu Problemen, da es zu Interessenskonflikten und Schwierigkeiten bei der Beratung des eigenen Teams kam. Unter Berufung auf Empfehlungen des Landesjugendamtes hat die Pädagogische Amtsleitung des Jugendamtes dringend angeraten, beide Aufgabenbereiche voneinander zu trennen und die Fachberatung künftig als eigenständige Stelle zu besetzen. |
- Einrichtung einer neuen Stelle „Zentrale Verwaltung“ im Gebäudemanagement
Stellenumfang | : | 0,5 | Eingruppierung | : | EG 08 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.012.001 (50 v.H.) 001.012.003 (50 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 25.800 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | Durch eine Vielzahl an Projekten im Bereich des Gebäudemanagements ist es dringend erforderlich, eine halbe Stelle zur Unterstützung der Amtsleitung sowie der beiden Sachgebietsleitungen einzurichten, um weitere Rückstände in der Projektabwicklung (u.a. in der Rechnungsab-wicklung und dem hiermit verbundenen Anweisungsgeschäft) zu verhindern. |
- Einrichtung einer neuen Stelle „Projektsteuerung Gebäudeplanung“ im Gebäudemanagement
Stellenumfang | : | 1,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe | : | EG 11 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.012.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 71.700 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 9.700 € | Begründung | : | Die Umsetzung geplanter Neu- und Umbaumaßnahmen (u.a. Neubau der Sekundarschule, Umbau der vorhandenen Feuerwache und Neubau einer zweiten Feuer- und Rettungswache, Neubau des Hallenbades) sowie die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in den Bestandsbauten (Schulen, Kitas etc.) sind ohne personelle Verstärkung nicht mehr zu bewältigen. |
- Einrichtung von zwei neuen Stellen „Projektsteuerung Gebäudetechnik“ im Gebäudemanagement
Stellenumfang | : | 2,0 | Eingruppierung | : | EG 10 TVöD | Produktzuordnung | : | 001.012.001 (100 v.H.) | Personalkosten pro Jahr | : | rd. 143.400 € | Sachkosten pro Jahr | : | rd. 19.400 € | Begründung | : | Die Umsetzung geplanter Neu- und Umbaumaßnahmen (siehe Punkt 7) sowie die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in den Bestandsbauten (Schulen, Kitas etc.) sind ohne personelle Verstäkung nicht mehr zu bewältigen. |
Im Zusammenhang mit der notwendigen Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge sollen zwei weitere Vollzeitstellen im Gebäudemanagement besetzt werden (ein Ingenieur für Gebäudeplanung und ein Ingenieur Gebäudetechnik). Aufgrund der vorgesehenen zweijährigen Befristung werden diese Stellen nicht im Stellenplan 2016 ausgewiesen. Die Personalkosten werden den Haushalt jedoch in den kommenden beiden Jahren insgesamt mit rd. 320.000 € belasten. Hierzu wird eine Kompensation durch Bund bzw. Land erwartet. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, aufrund neuer Stellenbewertungen die vorhandene Beamtenstelle der Sachgebietsleitung Kostenrechnung (Produkt 011.003.001 und 001.009.002) künftig im Stellenplan mit der Besoldungsgruppe A 13 g.D. LBesO A NRW auszuweisen (bisher A 12 LBesO A NRW) sowie die Beamtenstelle des Leiters Innendienst der Feuer- und Rettungswache (Produkt 002.008.001 und 002.00.001) mit der Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW (bisher A 10 LBesO A NRW).
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | | Nein | Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei: | | Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.) | Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest | Verpflichtungsermächtigung | rd. 730.000 EUR p.a. | EUR | EUR | Jährliche zusätzliche Folgekosten: | EUR | | Keine | Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | 2016 | X | Ja | | Nein | Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | | X | Ja | | Nein | Wenn Ja, welche: | Stellungnahme der Kämmerei: Für das Jahr 2016 ergeben sich voraussichtlich keine finanziellen Belastungen, da mit einer Besetzung der Stellen erst im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen ist. Die jährlichen Mehrkosten der Stellenbesetzungen sind im Haushaltssicherungskonzept entsprechend zu kompensieren, soweit keine Erstattung von Bund und Land erfolgt. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, kurzfristig eine weitgehende Kompensation darzulegen. | | | | | | | | | | | |
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