Vorlage - RAT/3587/2016  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Ullrich, Karla
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kalkulation Friedhöfe 2017 (Anlage 1)  
Anlagenachweis Friedhöfe PLAN 2017 (Anlage 2)  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“r das Jahr 2017 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017r die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

 

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die zu kalkulierenden Benutzungsgebühren abgegolten:

 

· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

· Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

· Durchführen von Bestattungen

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des KAG NRW in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2017 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der  Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden.

 

 

  1. Ausgleichsverpflichtung nach KAG

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Graberwerb

Bestattungen

Trauer-/

Leichenhallen

Ergebnis 2012

Ausgleich spätestens in 2016

31.613

-652

-25.216 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 31.613

652

25.216 €

verbleiben aus 2012

0 €

0

0 €

 

 

 

 

Ergebnis 2013

Ausgleich spätestens in 2017

8.467

13.417

-24.940 €

Verrechnung mit Ergebnissen

-8.467

-13.417

0 €

verbleiben aus 2013

0

0

-24.940 €

 

 

 

 

Ergebnis 2014

Ausgleich spätestens in 2018

15.723 €

-7.733 €

-41.704 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

7.733 €

0 €

verbleiben aus 2014

15.723

0

-41.704 €

 

 

 

 

Ergebnis 2015

59.702 €

-14.350 €

-56.047 €

Ausgleich bis spätestens in 2019

 

 

 

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2015

59.702 €

-14.350 €

-56.047 €

 

 

 

 

Zwischensumme

75.425

-14.350

-122.691 €

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2016

0 €

1.000

0 €

Vortrag in Kalkulation 2017

0 €

4.900

0 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

75.425

-8.450

-122.691 €

 

Die Unterdeckung des Jahres 2015 bei den Bestattungen findet zum Teil (4.900 €) in der  Kalkulation des Jahres 2017 ihre Berücksichtigung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des Defizits 2013 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 24.940 € zu verzichten. Die Berücksichtigung des Defizits würde zu einer Gebührenerhöhung führen, die den Nachfragerückgang extrem beschleunigen würde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2016 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

 

  1. Kostenentwicklung

 

Ohne die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus den Vorjahren steigt der Gebührenbedarf 2017 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 22.600 €.

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2016 bei folgenden Kosten und Erlösen:

 

- Die Personalkosten steigen um rd. 12.400 € auf 447.800 €.

 

- Die Kosten bei der Gebäudeunterhaltung reduzieren sich in 2017 um 15.300 €.

 

- Die kalkulatorischen Kosten steigen bedingt durch Neuinvestitionen (z.B. Bagger, Bokimobil, Minikipper) um rd. 26.600 €.

 

Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an den Kosten, die auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfallen.

 

 

  1. Entwicklung der Bestattungszahlen

 

Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Bestattungsart

2012

2013

2014

2015

Erdbestattungen

117 (35%)

125 (36%)

114 (32%)

117 (33%)

Urnen

217 (65%)

227 (64%)

242 (68%)

242 (67%)

Gesamt

334

352

356

359

 

Im Rahmen der Kalkulation 2017 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.

 

 

4.      Gebührenentwicklung

 

Die Gebühren für den Graberwerb bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.

 

Die Bestattungsgebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2016 ebenfalls unverändert.

 

Auf eine kostendeckende Gebühr für die Inanspruchnahme der Leichenhallen wird aufgrund der stetig sinkenden Inanspruchnahmen verzichtet, da ansonsten die Nachfrage durch die kostendeckende Gebühr noch stärker zurückgehen oder gar wegbrechen würde.

 

 


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 „Bestattungswesen“ (Anlage 1)
  • Kalkulatorischer Anlagennachweis 2017 (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Kalkulation Friedhöfe 2017 (Anlage 1) (40 KB)      
Anlage 1 2 Anlagenachweis Friedhöfe PLAN 2017 (Anlage 2) (324 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: