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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen.
Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die zu kalkulierenden Benutzungsgebühren abgegolten:
· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen
Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des KAG NRW in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2017 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Unterdeckung des Jahres 2015 bei den Bestattungen findet zum Teil (4.900 €) in der Kalkulation des Jahres 2017 ihre Berücksichtigung.
Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des Defizits 2013 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 24.940 € zu verzichten. Die Berücksichtigung des Defizits würde zu einer Gebührenerhöhung führen, die den Nachfragerückgang extrem beschleunigen würde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2016 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Ohne die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus den Vorjahren steigt der Gebührenbedarf 2017 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 22.600 €.
Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2016 bei folgenden Kosten und Erlösen:
- Die Personalkosten steigen um rd. 12.400 € auf 447.800 €.
- Die Kosten bei der Gebäudeunterhaltung reduzieren sich in 2017 um 15.300 €.
- Die kalkulatorischen Kosten steigen bedingt durch Neuinvestitionen (z.B. Bagger, Bokimobil, Minikipper) um rd. 26.600 €.
Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an den Kosten, die auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfallen.
Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Im Rahmen der Kalkulation 2017 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.
4. Gebührenentwicklung
Die Gebühren für den Graberwerb bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.
Die Bestattungsgebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2016 ebenfalls unverändert.
Auf eine kostendeckende Gebühr für die Inanspruchnahme der Leichenhallen wird aufgrund der stetig sinkenden Inanspruchnahmen verzichtet, da ansonsten die Nachfrage durch die kostendeckende Gebühr noch stärker zurückgehen oder gar wegbrechen würde.
Anlage/n:
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