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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Jahrmärkte" (Produkt 002.002.003) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bildet das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ohne eine Veränderung der Gebühren erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Die Unterdeckung aus 2013 konnte teilweise mit den Vorjahresergebnissen ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Defizit von 523 €, welches in die Kalkulation 2017 eingestellt wird. Das Ergebnis 2014 schloss mit einer Unterdeckung von 12.792 €, dieses kann ebenfalls teilweise mit Ergebnissen aus Vorjahren gedeckt werden, es verbleibt hier noch ein Rest von 9.406 €, welcher bis 2018 auszugleichen ist. Das Defizit aus 2015 ist bis spätestens 2019 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2017 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2016 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Die Gebührensätze können unverändert bleiben, da sich der Gebührenbedarf in Summe gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert hat, obwohl es Verschiebungen innerhalb der Ansätze gab. So haben sich aufgrund der aktuellen Entwicklung Ansätze erhöht und andere konnten dafür gesenkt werden (z.B. Inanspruchnahme eines professionellen nächtlichen Wachdienstes anstatt der freiwilligen Tätigkeiten).
Die Veranlagungsmeter sind gegenüber der Kalkulation 2016 unverändert.
Anlage/n: Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 „Jahrmärkte“ (Anlage 1)
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