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Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des
Textbebauungsplanes Nr. 30 “Bauhof Hoffnung” in Teilbereichen gem.
§ 2 BauGB mit dem Planungsziel hier eine Wohnbebauung planungsrechtlich zu
sichern. Sachverhalt: Der seit dem 12.04.1983 rechtskräftige Textbebauungsplan Nr. 30 “Bauhof Hoffnung” ist seinerzeit beschlossen worden um den Standort eines neuen zentralen Bauhofes für die Stadt Wermelskirchen planungsrechtlich zu sichern. Zwischenzeitlich
ist der Bauhof im Bereich Belten eingerichtet worden und der Bedarf für eine
Sicherung des Standortes an der Vorderhufe ist nicht mehr gegeben. Da aber
bislang auch keine weiteren Ansprüche für diese Fläche bestanden, hat man den
Textbebauungsplan bestehen lassen und keine Änderung oder Aufhebung des Planes
angestrengt. Inzwischen ist
im Bereich der Vorderhufe aber eine Veränderung hinsichtlich der baulichen
Entwicklung und der planungsrechtlichen Einstufung erfolgt. Die Vorderhufe
hat sich weiter baulich verdichtet und der Flächennutzungsplan (FNP) weist in
seinem nordöstlichem Randbereich eine zusätzliche kleine Wohnbaufläche aus. (sh. Anlage)
Aus diesem Grunde ist bereits beschlossen worden die Ortslagen Vorder- und
Hinterhufe insgesamt in Form einer Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB als
Innenbereich festzulegen. (sh. Drucksache Nr. Rat/0229/2003) Die FNP
Darstellung belegt Teile des Planbereiches des alten Textbebauungsplanes und
steht mit seinen Entwicklungszielen im Widerspruch zu den damals getroffenen
Festsetzungen des Bebauungsplanes. (FNP jetzt: Wohnbaufläche / B-Plan: nicht
überbaubare Fläche) Der Versuch,
diese Fläche im Rahmen einer Satzungsergänzung nach § 34 BauGB einzubeziehen
und so zu entwickeln war nach Prüfung rechtlich nicht tragfähig. Allein der
rechtskräftige Bebauungsplan steht mit seinen Festsetzungen dagegen und die
Genehmigung zur Einbeziehung als
Abrundungsgrundstück in Form der Ergänzungssatzung wurde von der Bez. Reg. Köln
nicht in Aussicht gestellt. Von daher ist
die Änderung des Textbebauungsplanes in diesem Bereich die rechtlich korrekte
und schnellste Lösung um die städtebaulichen Ziele an dieser Stelle umzusetzen
und um in dem Maße, wie im FNP dargestellt, die Ortslage Vorderhufe weiter zu
entwickeln. In der Anlage
sind ergänzende Lagepläne zur geplanten B-Plan Änderung beigefügt. Die
Unterlagen zeigen die geplante Bebauung an dieser Stelle auf. Anlage/n: Übersichtplan FNP Ausschnitt B-Plan Bereich alter Textbebauungsplan Nr. 30 “Bauhof
Hoffnung” Änderungsbereich Textbebauugnsplan 1. Änd. Ergänzungsplan
überbaubare Flächen im
Änderungsbereich als künftige Anlage 1 zum Textbebauungsplan |
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