Vorlage - RAT/0030/2004  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Textbebauungsplanes Nr. 30 "Bauhof Hoffnung" in Teilbereichen
Hier: Aufstellungsbeschluß zur Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
01.04.2004 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Textbebauungsplanes Nr. 30 “Bauhof Hoffnung” in Teilbereichen gem. § 2 BauGB mit dem Planungsziel hier eine Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

Der seit dem 12.04.1983 rechtskräftige Textbebauungsplan Nr. 30 “Bauhof Hoffnung” ist seinerzeit beschlossen worden um den Standort eines neuen zentralen Bauhofes für die Stadt Wermelskirchen planungsrechtlich zu sichern.

 

Zwischenzeitlich ist der Bauhof im Bereich Belten eingerichtet worden und der Bedarf für eine Sicherung des Standortes an der Vorderhufe ist nicht mehr gegeben.

Da aber bislang auch keine weiteren Ansprüche für diese Fläche bestanden, hat man den Textbebauungsplan bestehen lassen und keine Änderung oder Aufhebung des Planes angestrengt.

 

Inzwischen ist im Bereich der Vorderhufe aber eine Veränderung hinsichtlich der baulichen Entwicklung und der planungsrechtlichen Einstufung erfolgt.

Die Vorderhufe hat sich weiter baulich verdichtet und der Flächennutzungsplan (FNP) weist in seinem nordöstlichem Randbereich eine zusätzliche kleine Wohnbaufläche aus.

(sh. Anlage) Aus diesem Grunde ist bereits beschlossen worden die Ortslagen Vorder- und Hinterhufe insgesamt in Form einer Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB als Innenbereich festzulegen. (sh. Drucksache Nr. Rat/0229/2003)

 

Die FNP Darstellung belegt Teile des Planbereiches des alten Textbebauungsplanes und steht mit seinen Entwicklungszielen im Widerspruch zu den damals getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes. (FNP jetzt: Wohnbaufläche / B-Plan: nicht überbaubare Fläche)

 

Der Versuch, diese Fläche im Rahmen einer Satzungsergänzung nach § 34 BauGB einzubeziehen und so zu entwickeln war nach Prüfung rechtlich nicht tragfähig.

 

Allein der rechtskräftige Bebauungsplan steht mit seinen Festsetzungen dagegen und die Genehmigung zur  Einbeziehung als Abrundungsgrundstück in Form der Ergänzungssatzung wurde von der Bez. Reg. Köln nicht in Aussicht gestellt.

 

Von daher ist die Änderung des Textbebauungsplanes in diesem Bereich die rechtlich korrekte und schnellste Lösung um die städtebaulichen Ziele an dieser Stelle umzusetzen und um in dem Maße, wie im FNP dargestellt, die Ortslage Vorderhufe weiter zu entwickeln.

 

In der Anlage sind ergänzende Lagepläne zur geplanten B-Plan Änderung beigefügt. Die Unterlagen zeigen die geplante Bebauung an dieser Stelle auf.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

 

Übersichtplan              FNP Ausschnitt

B-Plan Bereich            alter Textbebauungsplan Nr. 30 “Bauhof Hoffnung”

Änderungsbereich       Textbebauugnsplan 1. Änd.

Ergänzungsplan          überbaubare Flächen im Änderungsbereich als künftige Anlage 1 zum Textbebauungsplan