Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen – OV öffentliche Sicherheit und Ordnung.
2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern vom 26.03.2007 zeitgleich zum Inkrafttreten der OV öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzuheben.
Sachverhalt:
Die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen (im folgenden „OV öffentliche Sicherheit und Ordnung“) ist erforderlich geworden, da diese Verordnung aus dem Jahr 1991 stammt und seitdem auch nicht mehr geändert und an die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst wurde.
Grundlage für die Überarbeitung war die vom Städte- und Gemeindebund NRW herausgegebene Mustersatzung, welche an die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse in Wermelskirchen angepasst wurde.
Neben einigen redaktionellen Änderungen wurden insbesondere die Regelungen, die sich mit den Themen Vermüllung, Vandalismus und Ruhestörung befassen angepasst.
Neu eingeführt wurde unter anderem ein Fütterungsverbot für verwilderte Tauben.
Ausführliche Erläuterungen sowie die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und eine Synopse sind der Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Anlage/n:
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