Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
1.) die Aktualisierung zur derzeitigen Kindertagesstättenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 in der vorgelegten Fassung zu beschließen und
2.) die erforderlichen Maßnahmen
(städtische Trägerschaft)
(Träger-/Investorensuche)
(städtische Trägerschaft)
(städtische Trägerschaft) durchzuführen.
Sachverhalt:
Die aktuelle Kindertagesstättenbedarfsplanung ist im Frühjahr 2017 vom Jugendhilfeausschuss und Rat der Stadt beschlossen worden. Der seinerzeit festgestellte Fehlbedarf an Kindergartenplätzen hat sich Ende 2017 bestätigt. Die beschlossenen Maßnahmen befinden sich teilweise noch in der Umsetzungsphase.
Da die weitere Entwicklung der Bedarfszahlen (z.B. unerwartet viele Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren, Flüchtlingsfamilien, verändertes Nachfrageverhalten) jedoch gezeigt hat, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um in Zukunft den Betreuungsbedarf der Eltern abdecken zu können, ist eine neue Bewertung der Kindergartenplatzsituation zum 01.08.2018 auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Anmeldungen vorgenommen worden.
Seit Anfang Januar 2018 kann zudem erstmalig das Onlineanmeldesystem Little Bird für diesen Zweck ausgewertet werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass voraussichtlich stadtweit rd. 110 U3 Plätze und rd. 160 Ü3 Plätze in der Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2021 fehlen werden. Die zu erwartende Entwicklung ab 01.08.2021 kann nur mit Einrechnung der IT-NRW Prognosewerte betrachtet werden. Hiernach können die Bedarfszahlen nach 01.08.2021 sinken, eine andere Entwicklung kann derzeit jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Bei der Maßnahmenplanung wird diese mögliche Entwicklung berücksichtigt. Eine Kombination aus Baumaßnahmen z.T. temporärer, dauerhafter Lösungen und dem weiteren Ausbau der Tagespflege (Großtagespflege, verbesserte Rahmenbedingungen der Tagespflege) ist daher erforderlich.
Diese Entwicklung zeigt jedoch deutlich, dass auch zukünftig die Kita-Bedarfssituation jährlich neu betrachtet werden muss und zu weiteren Maßnahmen führen kann, welche heute allerdings noch nicht absehbar sind.
Um den Mehrbedarf abfangen und den Rechtsanspruch für die Betreuung ab dem 1. Lebensjahr sicherstellen zu können, werden in Wermelskirchen weitere Kindergartenplätze durch die beschriebenen Maßnahmen (insgesamt 221 Plätze davon 66 U3 Plätze und 155 Ü3 Plätze, aufgeteilt auf die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020), geschaffen. Der darüber hinausgehende Bedarf wird für den Bereich der U3 Plätze im Rahmen der Tagespflege sichergestellt (s. hierzu auch Vorlage 0018/2018).
Für die geplanten Maßnahmen ergeben sich aus heutiger Sicht folgende investive Kosten:
Die Maßnahme 1.) könnte über die laufende Bauunterhaltung abgedeckt werden.
Für die geplanten Maßnahmen ergeben sich aus heutiger Sicht folgende konsumtive Kosten:
Dies hätte folgende Auswirkungen auf den aktuellen Haushaltsplan:
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Vorlagen 60 / 2018 sowie 27 / 2018 sind von den finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang zu betrachten.
Mit Reaktivierung des Kindergartens in der Jörgensgasse entsteht in 2018 zunächst lediglich ein zusätzliches Defizit gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung in Höhe von rd. 128 T€ an Betreuungskosten. Die Renovierung für die temporäre Reaktivierung kann dabei voraussichtlich noch aus der lfd. Bauunterhaltung finanziert werden.
Zur Umsetzung der weiteren Maßnahmen werden nach aktueller Einschätzung Investitionen von rd. 5,8 Mio. € erforderlich, falls keine weiteren Betreuungsangebote durch andere Träger geschaffen werden können. Soweit sich das Land NRW nicht umfassend mit Baukostenzuschüssen beteiligt, werden weitere Kreditaufnahmen erforderlich, die nicht mit den Vorgaben zur Haushaltssicherung in Einklang stehen.
Mit fortschreitender Umsetzung der Maßnahmen erhöht sich das Defizit aus der Bereitstellung von Betreuungsplätzen zum Ende des HSK-Zeitraums um jährlich rd. 1,193 Mio. €. Soweit auch hier keine Kostenübernahme durch das Land erfolgen sollte, wäre eine erneute Diskussion über die Angemessenheit der Elternbeiträge und Steuererhöhungen erforderlich.
Anlage/n: Kindertagesstättenbedarfsplan – Aktualisierung ab dem Kindergartenjahr (KGJ) 2018/2019
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