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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt,
(städtische Trägerschaft)
b1Neubau eines dreigruppigen Kindergartens mit Erweiterungsoption einer 4. Gruppe - an der Eichholzer Straße (Träger-/Investorensuche) und b2 Neubau eines dreigruppigen Kindergartens – mit Erweiterungsoption einer 4. Gruppe – an der Hilfringhauser Straße (Träger-/Investorensuche)
(städtische Trägerschaft)
(städtische Trägerschaft) durchzuführen.
Sachverhalt:
Entgegen des ursprünglich formulierten Beschlussvorschlages ist es aus baurechtlichen Gründen im Bereich des zur Verfügung stehenden Grundstückes an der Eichholzer Straße nicht möglich, eine fünfgruppige Kindertagesstätte sowie eine weitere Waldgruppe zu errichten. Der Bau einer dreigruppigen Einrichtung mit der Erweiterungsoption für eine vierte Gruppe ist hier allerdings umsetzbar.
Um dennoch die Errichtung der geplanten 6 Kindergartengruppen sicherstellen zu können, war es im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2018 unter Einbeziehung eines weiteren Grundstückes an der Hilfringhauser Straße erforderlich, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2. b) entsprechend zu ändern.
Auf dieser Grundlage können sowohl auf dem Grundstück an der Eichholzer Straße wie auch auf dem Grundstück an der Hilfringhauser Straße jeweils drei Kindergartengruppen errichtet werden. An beiden Standorten besteht dann darüber hinaus die Möglichkeit, die jeweilige Einrichtung im Bedarfsfalle um eine weitere 4. Gruppe zu erweitern.
Ziffer 2., Buchstabe b) des ursprünglichen Beschlussvorschlages ist daher wie folgt geändert worden:
b. Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen b1Neubau eines dreigruppigen Kindergartens - mit Erweiterungsoption einer 4. Gruppe - an der Eichholzer Straße (Träger-/Investorensuche) b2Neubau eines dreigruppigen Kindergartens - mit Erweiterungsoption einer 4. Gruppe - an der Hilfringhauser Straße (Träger-/Investorensuche)
Entgegen der ursprünglichen Sachverhaltsdarstellung ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
Investive Kosten:
Die Maßnahme 1.) könnte über die laufende Bauunterhaltung abgedeckt werden.
Konsumtive Kosten:
Dies hätte folgende Auswirkungen auf den aktuellen Haushaltsplan:
Die Kindergartenbedarfsplanung wurde entsprechend überarbeitet und liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Unabhängig von der im Jugendhilfeausschuss am 13.03.2018 beratenen Beschlussempfehlung ist es darüber hinaus im Rahmen der Vorbereitung der Grundstücke „Eichholzer Straße“ und „Hilfringhauser Straße“ für einen Investor erforderlich, zusätzlich 20.000 € für Planungs- und Gutachterkosten bereitzustellen.
Ursprüngliche Sachverhaltsdarstellung:
Die aktuelle Kindertagesstättenbedarfsplanung ist im Frühjahr 2017 vom Jugendhilfeausschuss und Rat der Stadt beschlossen worden. Der seinerzeit festgestellte Fehlbedarf an Kindergartenplätzen hat sich Ende 2017 bestätigt. Die beschlossenen Maßnahmen befinden sich teilweise noch in der Umsetzungsphase.
Da die weitere Entwicklung der Bedarfszahlen (z.B. unerwartet viele Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren, Flüchtlingsfamilien, verändertes Nachfrageverhalten) jedoch gezeigt hat, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um in Zukunft den Betreuungsbedarf der Eltern abdecken zu können, ist eine neue Bewertung der Kindergartenplatzsituation zum 01.08.2018 auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Anmeldungen vorgenommen worden.
Seit Anfang Januar 2018 kann zudem erstmalig das Onlineanmeldesystem Little Bird für diesen Zweck ausgewertet werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass voraussichtlich stadtweit rd. 110 U3 Plätze und rd. 160 Ü3 Plätze in der Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2021 fehlen werden. Die zu erwartende Entwicklung ab 01.08.2021 kann nur mit Einrechnung der IT-NRW Prognosewerte betrachtet werden. Hiernach können die Bedarfszahlen nach 01.08.2021 sinken, eine andere Entwicklung kann derzeit jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bei der Maßnahmenplanung wird diese mögliche Entwicklung berücksichtigt. Eine Kombination aus Baumaßnahmen z.T. temporärer, dauerhafter Lösungen und dem weiteren Ausbau der Tagespflege (Großtagespflege, verbesserte Rahmenbedingungen der Tagespflege) ist daher erforderlich.
Diese Entwicklung zeigt jedoch deutlich, dass auch zukünftig die Kita-Bedarfssituation jährlich neu betrachtet werden muss und zu weiteren Maßnahmen führen kann, welche heute allerdings noch nicht absehbar sind.
Um den Mehrbedarf abfangen und den Rechtsanspruch für die Betreuung ab dem 1. Lebensjahr sicherstellen zu können, werden in Wermelskirchen weitere Kindergartenplätze durch die beschriebenen Maßnahmen (insgesamt 221 Plätze davon 66 U3 Plätze und 155 Ü3 Plätze, aufgeteilt auf die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020), geschaffen. Der darüber hinausgehende Bedarf wird für den Bereich der U3 Plätze im Rahmen der Tagespflege sichergestellt (s. hierzu auch Vorlage 0018/2018).
Für die geplanten Maßnahmen ergeben sich aus heutiger Sicht folgende investive Kosten:
Die Maßnahme 1.) könnte über die laufende Bauunterhaltung abgedeckt werden.
Für die geplanten Maßnahmen ergeben sich aus heutiger Sicht folgende konsumtive Kosten:
Dies hätte folgende Auswirkungen auf den aktuellen Haushaltsplan:
Die Vorlagen 60 / 2018 sowie 27 / 2018 sind von den finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang zu betrachten.
Mit Reaktivierung des Kindergartens in der Jörgensgasse entsteht in 2018 zunächst lediglich ein zusätzliches Defizit gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung in Höhe von rd. 128 T€ an Betreuungskosten. Die Renovierung für die temporäre Reaktivierung kann dabei voraussichtlich noch aus der lfd. Bauunterhaltung finanziert werden.
Zur Umsetzung der weiteren Maßnahmen werden nach aktueller Einschätzung Investitionen von rd. 5,8 Mio. € erforderlich, falls keine weiteren Betreuungsangebote durch andere Träger geschaffen werden können. Soweit sich das Land NRW nicht umfassend mit Baukostenzuschüssen beteiligt, werden weitere Kreditaufnahmen erforderlich, die nicht mit den Vorgaben zur Haushaltssicherung in Einklang stehen.
Mit fortschreitender Umsetzung der Maßnahmen erhöht sich das Defizit aus der Bereitstellung von Betreuungsplätzen zum Ende des HSK-Zeitraums um jährlich rd. 1,193 Mio. €. Soweit auch hier keine Kostenübernahme durch das Land erfolgen sollte, wäre eine erneute Diskussion über die Angemessenheit der Elternbeiträge und Steuererhöhungen erforderlich. Anlage/n: Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 - Aktualisierung 13.03.2018
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