Vorlage - 0027/2018-1  

 
 
Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplan - Aktualisierung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 bis 2024/2025
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0027/2018
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
19.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
_Kindertagesstättenbedarfsplanung Aktualisierung 13.03.18 neu  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

  1. die Aktualisierung zur derzeitigen Kindertagesstättenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 in der vorgelegten Fassung unter Einbeziehung der Änderung zur Maßnahme 2 b) zu beschließen und

 

  1. die erforderlichen Maßnahmen

 

  1. (temporäre) Reaktivierung des Kindergartens Jörgensgasse

(städtische Trägerschaft)

  1. Neubau von 2 Kindertageseinrichtungen

b1Neubau eines dreigruppigen Kindergartens mit Erweiterungsoption einer 4. Gruppe - an der Eichholzer Straße

(Träger-/Investorensuche)

und

b2 Neubau eines dreigruppigen Kindergartens – mit Erweiterungsoption einer 4. Gruppe – an der Hilfringhauser Straße (Träger-/Investorensuche)

  1. Anbau von zwei Gruppen am Städt. Kindergarten Am Ecker

(städtische Trägerschaft)

  1. Anbau einer Gruppe am Städt. Kindergarten Forstring

(städtische Trägerschaft)

durchzuführen.

 

  1. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt im Rahmen der Vorbereitung der Grundstücke Eichholzer Straße und Hilfringhauser Straße für einen Investor, zusätzlich 20.000 € für Planungs- und Gutachterkosten bereitzustellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Entgegen des ursprünglich formulierten Beschlussvorschlages ist es aus baurechtlichen Gründen im Bereich des zur Verfügung stehenden Grundstückes an der Eichholzer Straße nicht möglich, eine fünfgruppige Kindertagesstätte sowie eine weitere Waldgruppe zu errichten. Der Bau einer dreigruppigen Einrichtung mit der Erweiterungsoption für eine vierte Gruppe ist hier allerdings umsetzbar.

 

Um dennoch die Errichtung der geplanten 6 Kindergartengruppen sicherstellen zu können, war es im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2018 unter Einbeziehung eines weiteren Grundstückes an der Hilfringhauser Straße erforderlich, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2. b) entsprechend zu ändern.

 

Auf dieser Grundlage können sowohl auf dem Grundstück an der Eichholzer Straße wie auch auf dem Grundstück an der Hilfringhauser Straße jeweils drei Kindergartengruppen errichtet werden. An beiden Standorten besteht dann darüber hinaus die Möglichkeit, die jeweilige Einrichtung im Bedarfsfalle um eine weitere 4. Gruppe zu erweitern.

 

Ziffer 2., Buchstabe b) des ursprünglichen Beschlussvorschlages ist daher wie folgt geändert worden:

 

b. Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen

b1Neubau eines dreigruppigen Kindergartens - mit               Erweiterungsoption einer 4. Gruppe - an der Eichholzer Straße

(Träger-/Investorensuche)

b2Neubau eines dreigruppigen Kindergartens - mit               Erweiterungsoption einer 4. Gruppe - an der Hilfringhauser Straße

(Träger-/Investorensuche)

 

Entgegen der ursprünglichen Sachverhaltsdarstellung ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Investive Kosten:

 

Nr.

Kindertageseinrichtung

Maßnahmen

Kosten ca.

1.)

Kindertageseinrichtung Jörgensgasse

Renovierung für eine (temporäre) Reaktivierung

25.000 €

2.a)

Kindertageseinrichtung Eichholzer Straße*

Neubau in Modulbauweise

dreigruppige Einrichtung  (Erweiterungsoption 4. Gruppe)

2.160.000 €

2.b)

Kindertageseinrichtung Hilfringhauser Straße*

Neubau in Modulbauweise

dreigruppige Einrichtung (Erweiterungsoption 4. Gruppe)

2.160.000 €

3.)

Kindertageseinrichtung Am Ecker

Anbau von zwei Gruppen

in Modulbauweise

1.500.000 €

4.)

Kindertageseinrichtung Forstring

Anbau einer Gruppe in konventioneller Bauweise

770.000 €

 

Die Maßnahme 1.) könnte über die laufende Bauunterhaltung abgedeckt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsumtive Kosten:

 

Maßnahmen

2018

2019

 

Jörgens-gasse
/ 5 M

Jörgens-gasse
/ 12 M

Neubau Eichholzer / 12 M

Neubau Hilfringhauser / 12 M

Anbau
Am Ecker

/ 5 M

Anbau Forstring
/ 5 M

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen

55.281

134.986

159.672

159.672

35.554

18.406

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

22.000

49.867

45.760

45.760

8.800

2.933

Summe Erträge

77.281

184.853

205.432

205.432

44.354

21.340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15 - Transferaufwendungen

205.103

499.954

443.533

443.533

139.348

82.188

Summe Aufwendungen

205.103

499.954

443.533

443.533

139.348

82.188

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen

2020

ab 2021

 

Jörgens-gasse
/ 12 M

Neubau Eichholzer / 12 M

Neubau Hilfringhauser / 12 M

Anbau
Am Ecker

/ 12 M

Anbau Forstring
/ 12 M

Maßnahmen in Summe ab 2021

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen

139.087

162.067

162.067

85.864

44.452

593.536

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

45.760

45.760

45.760

21.120

7.040

165.440

Summe Erträge

184.847

207.827

207.827

106.984

51.492

758.976

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15 - Transferaufwendungen

513.623

450.186

450.186

336.212

198.172

1.948.378

Summe Aufwendungen

513.623

450.186

450.186

336.212

198.172

1.948.378

 

Dies hätte folgende Auswirkungen auf den aktuellen Haushaltsplan:

 

 

Planung
2018

neu
Planung
2018

Planung
2019

neu
Planung
2019

Planung
2020

neu
Planung
2020

Maßnahmen in Summe ab 2021

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen

3.582.577

3.637.858

3.692.450

4.200.741

3.748.223

4.341.759

593.536

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

790.000

812.000

790.000

943.120

790.000

955.440

165.440

Summe Erträge

4.372.577

4.449.858

4.482.450

5.143.861

4.538.223

5.297.199

758.976

Mehrerträge

 

77.281

 

661.411

 

758.976

758.976

 

 

 

 

 

 

 

 

15 - Transferaufwendungen

3.709.747

3.914.850

3.821.342

5.429.898

3.877.990

5.826.368

1.948.378

Summe Aufwendungen

3.709.747

3.914.850

3.821.342

5.429.898

3.877.990

5.826.368

1.948.378

Mehraufwendungen

 

205.103

 

1.608.556

 

1.948.378

1.948.378

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis Mehraufwendungen zur Deckung des Rechtsanspruches

 

127.822

 

947.145

 

1.189.402

1.189.402

 

Die Kindergartenbedarfsplanung wurde entsprechend überarbeitet und liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

 

Unabhängig von der im Jugendhilfeausschuss am 13.03.2018 beratenen Beschlussempfehlung ist es darüber hinaus im Rahmen der Vorbereitung der Grundstücke Eichholzer Straße und Hilfringhauser Straße“ für einen Investor erforderlich, zusätzlich 20.000 € für Planungs- und Gutachterkosten bereitzustellen.

 

Ursprüngliche Sachverhaltsdarstellung:

 

Die aktuelle Kindertagesstättenbedarfsplanung ist im Frühjahr 2017 vom Jugendhilfeausschuss und Rat der Stadt beschlossen worden. Der seinerzeit festgestellte Fehlbedarf an Kindergartenplätzen hat sich Ende 2017 bestätigt. Die beschlossenen Maßnahmen befinden sich teilweise noch in der Umsetzungsphase.

 

Da die weitere Entwicklung der Bedarfszahlen (z.B. unerwartet viele Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren, Flüchtlingsfamilien, verändertes Nachfrageverhalten) jedoch gezeigt hat, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um in Zukunft den Betreuungsbedarf der Eltern abdecken zu können, ist eine neue Bewertung der Kindergartenplatzsituation zum 01.08.2018 auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Anmeldungen vorgenommen worden.

 

Seit Anfang Januar 2018 kann zudem erstmalig das Onlineanmeldesystem Little Bird für diesen Zweck ausgewertet werden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass voraussichtlich stadtweit rd. 110 U3 Plätze und rd. 160 Ü3 Plätze in der Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2021 fehlen werden. Die zu erwartende Entwicklung ab 01.08.2021 kann nur mit Einrechnung der IT-NRW Prognosewerte betrachtet werden. Hiernach können die Bedarfszahlen nach 01.08.2021 sinken, eine andere Entwicklung kann derzeit jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 Bei der Maßnahmenplanung wird diese mögliche Entwicklung berücksichtigt. Eine Kombination aus Baumaßnahmen z.T. temporärer, dauerhafter Lösungen und dem weiteren Ausbau der Tagespflege (Großtagespflege, verbesserte Rahmenbedingungen der Tagespflege) ist daher erforderlich.

 

Diese Entwicklung zeigt jedoch deutlich, dass auch zukünftig die Kita-Bedarfssituation jährlich neu betrachtet werden muss und zu weiteren Maßnahmen führen kann, welche heute allerdings noch nicht absehbar sind.

 

Um den Mehrbedarf abfangen und den Rechtsanspruch für die Betreuung ab dem 1. Lebensjahr sicherstellen zu können, werden in Wermelskirchen weitere Kindergartenplätze durch die beschriebenen Maßnahmen (insgesamt 221 Plätze davon 66 U3 Plätze und 155 Ü3 Plätze, aufgeteilt auf die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020), geschaffen. Der darüber hinausgehende Bedarf wird für den Bereich der U3 Plätze im Rahmen der Tagespflege sichergestellt (s. hierzu auch Vorlage 0018/2018).

 

Für die geplanten Maßnahmen ergeben sich aus heutiger Sicht folgende investive Kosten:

 

Nr.

Kindertageseinrichtung

Maßnahmen

Kosten ca.

1.)

Kindertageseinrichtung Jörgensgasse

Renovierung für eine (temporäre) Reaktivierung

25.000 €

2.)

Kindertageseinrichtung Eichholzer Straße

Neubau in Modulbauweise

fünfgruppige Einrichtung

+ Waldgruppe

 

3.500.000 €

20.000 €

3.)

Kindertageseinrichtung Am Ecker

Anbau von zwei Gruppen

in Modulbauweise

1.500.000 €

4.)

Kindertageseinrichtung Forstring

Anbau einer Gruppe in konventioneller Bauweise

770.000 €

Die Maßnahme 1.) könnte über die laufende Bauunterhaltung abgedeckt werden.

 

 

 

 

Für die geplanten Maßnahmen ergeben sich aus heutiger Sicht folgende konsumtive Kosten:

 

Maßnahmen

2018

2019

 

Jörgens-gasse
/ 5 M

Jörgens-gasse
/ 12 M

Neubau Eichholzer / 12 M

Anbau
Am Ecker / 5 M

Anbau Forstring
/ 5 M

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen

55.281

134.986

315.952

35.554

18.406

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

22.000

49.867

81.664

8.800

2.933

Summe Erträge

77.281

184.853

397.616

44.354

21.340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15 - Transferaufwendungen

205.103

499.954

877.645

139.348

82.188

Summe Aufwendungen

205.103

499.954

877.645

139.348

82.188

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen

2020

ab 2021

 

Jörgens-gasse
/ 12 M

Neubau Eichholzer / 12 M

Anbau
Am Ecker / 12 M

Anbau Forstring
/ 12 M

Maßnahmen in Summe ab 2021

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen

139.087

320.691

85.864

44.452

590.093

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

45.760

81.664

21.120

7.040

155.584

Summe Erträge

184.847

402.355

106.984

51.492

745.677

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15 - Transferaufwendungen

513.623

890.810

336.212

198.172

1.938.816

Summe Aufwendungen

513.623

890.810

336.212

198.172

1.938.816

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies hätte folgende Auswirkungen auf den aktuellen Haushaltsplan:

 

 

Planung
2018

neu
Planung
2018

Planung
2019

neu
Planung
2019

Planung
2020

neu
Planung
2020

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen

3.582.577

3.637.858

3.692.450

4.197.349

3.748.223

4.338.316

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

790.000

812.000

790.000

933.264

790.000

945.584

Summe Erträge

4.372.577

4.449.858

4.482.450

5.130.613

4.538.223

5.283.900

Mehrerträge

 

77.281

 

648.163

 

745.677

 

 

 

 

 

 

 

15 - Transferaufwendungen

3.709.747

3.914.850

3.821.342

5.420.477

3.877.990

5.816.806

Summe Aufwendungen

3.709.747

3.914.850

3.821.342

5.420.477

3.877.990

5.816.806

Mehraufwendungen

 

205.103

 

1.599.135

 

1.938.816

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis Mehraufwendungen zur Deckung des Rechtsanspruches

 

127.822

 

950.972

 

1.193.139


 Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Vorlagen 60 / 2018 sowie 27 / 2018 sind von den finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang zu betrachten.

 

Mit Reaktivierung des Kindergartens in der Jörgensgasse entsteht in 2018 zunächst lediglich ein zusätzliches Defizit gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung in Höhe von rd. 128 T€ an Betreuungskosten. Die Renovierung für die temporäre Reaktivierung kann dabei voraussichtlich noch aus der lfd. Bauunterhaltung finanziert werden.

 

 Zur Umsetzung der weiteren Maßnahmen werden nach aktueller Einschätzung Investitionen von rd. 5,8 Mio. € erforderlich, falls keine weiteren Betreuungsangebote durch andere Träger geschaffen werden können. Soweit sich das Land NRW nicht umfassend mit Baukostenzuschüssen beteiligt, werden weitere Kreditaufnahmen erforderlich, die nicht mit den Vorgaben zur Haushaltssicherung in Einklang stehen.

 

 Mit fortschreitender Umsetzung der Maßnahmen erhöht sich das Defizit aus der Bereitstellung von Betreuungsplätzen zum Ende des HSK-Zeitraums um jährlich rd. 1,193 Mio. €. Soweit auch hier keine Kostenübernahme durch das Land erfolgen sollte, wäre eine erneute Diskussion über die Angemessenheit der Elternbeiträge und Steuererhöhungen erforderlich.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 - Aktualisierung 13.03.2018
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Kindertagesstättenbedarfsplanung Aktualisierung 13.03.18 neu (3146 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR s. Sachverhalt

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0027/2018   Kindertagesstättenbedarfsplan - Aktualisierung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 bis 2024/2025   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
0027/2018-1   Kindertagesstättenbedarfsplan - Aktualisierung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 bis 2024/2025   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich