Vorlage - RAT/0059/2003/1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße"
2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße"

A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
B) Beschluss des städtebaulichen Entwurfes, als Grundlage zur Erarbeitung des B'Planentwurfes
C) Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme der städtebaulichen Leistungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
01.04.2004 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge.

 

Zu B)

 

Der Rat beschließt die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird.

 

Zu C)

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren:

 

Beide Bauleitpläne haben seit 1992 eine längere, sehr wechselhafte Planungsgeschichte hinter sich. Mitte 2002 wurde seitens des bislang sehr aktiven Bauträgers die Fortführung des Planverfahrens angeregt. Eine neue Entwurfsvariante wurde vorgestellt. Aufgrund der optionalen Grundstücksvereinbarungen in diesem Bereich, möchte er eine baldige Durchführung der erforderlichen Bauleitplanverfahren erreichen.

 

Der Rat hat am 31.03.03 die Aufstellungsbeschlüsse der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (sh. Anlage I) und des Bebauungsplanes Nr. 50 “Unterstraße” (sh. Anlage II) erneuert und auf der Grundlage des neuen städtebaulichen Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung beschlossen.

 

Vom 11.04.03 bis zum 16.05.03 erfolgte die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die landesplanerische Abstimmung zur. 2. Änderung des FNP wurde herbeigeführt.

 

 

Zu A)

 

Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB

 

Träger öffentlicher Belange

 

Von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden.

 

Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert:

 

1.1       Amt für Agrarordnung, Siegburg (siehe Anlage III /1)

           

1.2       PLEdoc GmbH, Essen (siehe Anlage III /2)

           

1.3       BEW, Wipperfürth (siehe Anlage III /3)

           

1.4       ish GmbH, Hagen (siehe Anlage III /4)

           

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.1 bis 1.4 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

 

1.5                   Die Deutsche Telekom hat gegen die Planung keine Einwände. Sie verweist in ihrem Schreiben darauf, dass für die Versorgung des Gebietes ihr Leitungsnetz erweitert werden muss, da die erforderlichen Leitungen nicht zur Verfügung stehen. Einen kostengünstigen oberirdischen Linienausbau im Zuge der Erschließung behält sie sich vor. (siehe Anlage III /5)

 

 

            Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Der Vorhabenträger ist unterrichtet und wird die Deutsche Telekom zur weiteren Erschließungsplanung beteiligen. Aus städtischer Sicht kommen Oberleitungen in diesem Plangebiet nicht in Frage. Der Erschließungsplaner wird mit der Deutschen Telekom eine unterirdische Lösung finden und dies bei seiner Planung darlegen. Darüber hinaus werden die eigentlichen Planinhalte des Entwurfes nicht berührt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt, dass aus städtebaulicher Sicht Oberleitungen nicht in Frage kommen.

 

 

1.6       Das Staatliche Umweltamt Köln trägt keine Anregungen vor, kann jedoch eine abschließende Beurteilung zur Niederschlagswasserbeseitigung erst nach Vorlage des hydrologischen Gutachtens abgeben. (siehe Anlage III /6)

 

                        Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

            Das geohydrologische Gutachten und das Entwässerungskonzept für den Bereich des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt und der Planbegründung zur öffentlichen Auslegung beigefügt. Zur Offenlage wird das Staatliche Umweltamt erneut beteiligt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes zur Kenntnis. Das geohydrologische Gutachten und das Entwässerungskonzept sind Bestandteil der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

 

 

1.7       Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege bringt keine Bedenken vor, möchte jedoch, dass im Bebauungsplan auf die Bestimmungen des §§ 15 und 16 Denkmalpflegegesetz NW hingewiesen wird:

            “ Beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden und Befunden ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.” (siehe Anlage III /7)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Dieser Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

            Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis. Der Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

1.8       Die RWE Net AG weist darauf hin, dass die bestehende Trafostation “Unterstraße” die Versorgung des geplanten Wohnbaugebietes übernehmen wird und bittet gemäß § 9 Abs.1 Ziffer 12 BauGB, diese als Versorgungsfläche auszuweisen. Ansonsten bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. (siehe Anlage III /8)

 

 

            Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Die bestehende Trafostation wird im Bebauungsplan als Versorgungsfläche ausgewiesen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der RWE Net AG zur Kenntnis. Die bestehende Trafostation wird im Bebauungsplan als Versorgungsfläche ausgewiesen.

 

 

1.9       Die Stadt Burscheid regt an, mit ihr gemeinsam eine verbesserte ÖPNV- Bedienung auf der Linie 260 zu erreichen. (siehe Anlage III /9)

 

            Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Die nächstliegenden Bushaltestellen in beide Fahrtrichtungen der L 260, liegen im Ortsteil Löh, ca. 300 m vom Plangebiet entfernt. Ob eine Optimierung der Anbindungen zu erreichen ist, sollte im Rahmen des Ausbaus der B 51 mit Straßen NRW gesamthaft verhandelt werden.

 

            Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Stadt Burscheid zur Kenntnis.

 

 

1.10     Straßen NRW / Niederlassung Gummersbach, macht darauf aufmerksam, dass bei einer Verkehrsbelastung von DTV 11408 Kfz /24 /h die Anordnung einer Linksabbiegespur im Verlauf der B51 für die neue Erschließung vorzusehen ist. Prüffähige Unterlagen zur Ausgestaltung des neuen Knotenpunktes sind vorzulegen.

(siehe Anlage III /10)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

Im Rahmen der Erschließungsplanung wird der neue Einmündungsbereich und eine erforderliche Linksabbiegespur auf der B 51 vom Fachplaner erarbeitet. Dieser Entwurf ist mit der Niederlassung Gummersbach abzustimmen. Die abgestimmte Lösung wird in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme von Straßen NRW / Niederlassung Gummersbach zur Kenntnis und beschließt, dass der abgestimmte Entwurf zum neuen Einmündungsbereich in den Bebauungsplan eingearbeitet wird.

 

 

1.11     Der Wupperverband möchte die Quellgebiete, die in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegen, nach erfolgter Rücksprache bewertet wissen. (siehe Anlage III /11)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Eine Einschätzung der Quellgebiete im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Aufgabe des Landschaftsplaners sein. Hierzu gibt es bereits Fachkontakte zum Wupperverband. Die Ergebnisse werden Ihren Niederschlag in den Fachbeiträgen  und dem Bebauungsplanentwurf finden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme vom Wupperverband zur Kenntnis und beschließt, dass eine fachliche Abstimmung mit ihm erfolgt.

 

 

1.12     Der Rheinisch Bergische Kreis verweist aus seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange. (siehe Anlage III /12)

 

1.12.1  Die Untere Landschaftsbehörde und der Landschaftsbeirat (nach erfolgter Ortsbesichtigung am 04.06.03) haben folgende Bedenken:

           

            Zwischen den Gebäuderückfronten der südöstlichen Gebäudezeile und dem Gehölzbestand des geschützten Landschaftsbestandteiles (ehemalige Bahntrasse) ist ein Mindestabstand in Größe der zu erwartenden endgültigen Baumhöhe (mind. 25 bis 30 m) einzuhalten.

-          Verzicht auf das südliche Wohnhaus auf dem Grundstück Wartmann

-          Verschwenken des südlichen Wendehammers zur Schaffung eines größeren Abstandes zum Gehölzbestand

-          Verzicht auf das vierte Reihenhaus und Drehung der Zeile

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Schon zur Ortsbesichtigung des Landschaftsbeirates wurde seitens des Vorhabenträgers die Planänderung zu den o.g. Punkten zugesagt. Auch mit Herrn Wartmann wurde eine Lösung gefunden, die mit seinem Wohnhaus den gewünschten Abstand respektiert. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird der Fachplaner die o.g. Verschiebungen vollziehen. Die Stellung der Gebäude wird im Bebauungsplanentwurf entsprechend verändert und gesamhaft auf den geforderten Abstand hin überprüft.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Untere Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und beschließt, dass die vorgetragenen Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden.

 

 

1.12.2  Die Untere Landschaftsbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken zur Aufstellung der Bauleitplanung “Unterstraße”, möchte jedoch folgende Aspekte bei der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt wissen:

 

-          Der bereits seit 1996 vorliegende landschaftspflegerische Fachbeitrag ist gemäß des heutigen Standes der Planung zu überarbeiten bzw. zu erneuern.

-          Die Erweiterungsflächen des Bebauungsplanes in südwestlicher Richtung sind bei der Überarbeitung des LBP zu beachten (dienen zum Teil bereits zur Durchführung einer privaten Kompensationsmaßnahme).

-          Dem Plangebiet ist eine mindestens durchschnittliche ökologische Wertigkeit zuzusprechen. Es werden erhebliche und nachhaltige Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die durch geeignete Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches kompensiert werden müssen.

-          Möglichkeiten zur vollständigen Eingriffskompensation innerhalb des Plangebietes sollten ausgeschöpft werden.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Der Vorhabenträger wird zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes einen Landschaftsplaner zur Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsprüfung und zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag beauftragen. Die Auftragserteilung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Planungsamt. Die o.g. Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde werden aufgegriffen und es erfolgt im weiteren Verfahren zur Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes eine Abgestimmung mit ihr.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt, dass die vorgetragenen Anregungen in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen sind und die weitere landschaftspflegerische Fachplanung mit ihr abgestimmt wird.

 

 

1.12.3  Aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Es wird jedoch angeregt das geohydrologische Gutachten vorzulegen und das daraus entwickelte Entwässerungskonzept für die Niederschlagswasser-bewirtschaftung abzustimmen.

 

            Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Der Vorhabenträger wird das geohydrologische Gutachten und das Entwässerungskonzept beauftragen. Der o.g. Anregung zur Vorlage und Abstimmung der beiden Fachbeiträge wird aufgegriffen und im weiteren Verfahren zur Bearbeitung des Bebauungsplanes erfolgt die gewünschte Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft zur Kenntnis und beschließt, dass die weitere Fachplanung zur Regenwasserbewirtschaftung mit ihr abgestimmt wird.

 

 

1.12.4    Aus verkehrlicher und polizeilicher Sicht, bestehen zur 2. Änderung des FNP keine Bedenken. Zur vorliegenden Vorentwurfsplanung des Bebauungsplanes ist noch keine Stellungnahme möglich. Es wird auf folgendes hingewiesen:

 

-          Die Fußgängerführung ist am geplanten Kreisverkehr abhängig von seiner Größe.

-          Fuß- und Radwegeführung sollte im Einmündungsbereich der Haupterschließung im Detail geprüft werden.

-          Wendeflächen für die Müllabfuhr müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

-          Verkehrsberuhigte Bereiche müssen den Vorgaben der StVO entsprechen. Erst nach Fertigstellung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Der Vorhabenträger wird die Erschließungsplanung beauftragen. Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung sind die o.g. Anregungen zu prüfen und aufzugreifen. Die Entwurfsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Stadt und wird nach Fertigstellung des Entwurfes mit dem Kreis abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus verkehrlicher und polizeilicher Sicht zur Kenntnis und beschließt, dass die weitere Fachplanung zur Erschließung mit ihr abgestimmt wird.

 

 

 

2.   Landesplanerische Abstimmung

 

Die erneute landesplanerische Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln für eine Wohnbaufläche wurde am 01.04.03 eingeleitet.

 

Mit Schreiben vom 08.07.03 wurde die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt. (siehe Anlage III /13)

 

 

3. Bürger

 

Von den Bürgern sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden

 

3.1       Eheleute Steinberg, Unterstraße 21, möchten sichergestellt wissen, dass die bestehende Erschließung zu ihrem Wohnhaus, zumindest als Fußweg zur B 51, erhalten bleibt, da ihr behinderter Sohn unmittelbar im heutigen Einmündungsbereich täglich vom Bus zur Behindertenwerkstatt abgeholt wird. (siehe Anlage IV /1)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Die neue interne Erschließung des Neubaugebietes Unterstraße soll an zentraler Stelle in das Plangebiet geführt werden und über abzweigende Erschließungsäste das Gebiet erschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die alte südwestliche Ortslage langfristig mit über das neue Erschließungssystem an die B 51 angebunden wird. Hierzu hat es im Vorfeld Abstimmungen mit Straßen NRW gegeben, die vermeiden sollen, dass in kurzer Abfolge Erschließungsstraßen auf die B 51 einmünden. Man hatte sich darüber verständigt der neuen Erschließung den Vorrang zu geben. Die alte Straßentrasse als Fußwegeverbindung aufrecht zu erhalten ist in jedem Fall wichtig, da sie das Wanderwegesystem verknüpft. Die Erschließungsplanung wird hierzu im Rahmen der Entwurfsbearbeitung detaillierte Aussagen treffen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung der Eheleute Steinberg, Unterstraße 21, zur Kenntnis und beschließt, dass die weitere Fachplanung zur Erschließung, eine Fußwegeverbindung auf der bestehenden Erschließungsstraße der südwestlichen Ortslage, berücksichtigen soll.

 

 

3.2       Herr Dirk Lang, Tente 20, möchte im südwestlichen Teil des Plangebietes ein Holzhaus neu errichten. Er regt an, dass die zukünftigen Ausweisungen des Bebauungsplanes dies ermöglichen. (siehe Anlage IV /2)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Der Vorhabenträger ist nach Abschluss der Bearbeitung durch die Fachplaner in der Pflicht, den Bebauungsplan für das gesamte Plangebiet zu erstellen. Dies wird in enger Abstimmung mit der Stadt erfolgen. Die gestalterischen und planungsrechtlichen Festsetzungen sind dann Inhalt des Bebauungsplanentwurfes der zur öffentlichen Auslegung kommt. Die Anregung von Herrn Lang wird in die weitere Bearbeitung zur Bauleitplanung aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Dirk Lang, Tente 20, zur Kenntnis und beschließt, dass sie in die weitere Bearbeitung zum Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

 

3.3       Herr J. Wilhelm Pfeiffer, Neuenhaus 100, möchte sichergestellt wissen, dass die Wegeparzelle vom geplanten Wendehammer bis zum Brückenbauwerk über die ehemalige Bahntrasse öffentlich gesichert bleibt und in einer Breite von ca. 4 m als Fußweg und für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge weiterhin zur Verfügung steht. Diese Wegeparzelle dient der Erschießung umfangreicher Grünland- und Waldparzellen jenseits der ehemaligen Bahntrasse. (siehe Anlage IV /3)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Der Bebauungsplan Nr.50 “Unterstraße” wird die bestehende öffentlich gesicherte Wegetrasse, in dem o.g. Abschnitt, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung als Fußweg und befahrbar für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausweisen. Im Entwurf zur Erschließungsplanung, müssen die Breiten und Einbiegeradien vom Wendehammer der neuen internen Erschließung aus, für die oben benannte Befahrbarkeit ausgelegt werden. Abstimmungen sind hierfür erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn J. Wilhelm Pfeiffer, Neuenhaus 100, zur Kenntnis und beschließt, dass der Bebauungsplan die bestehende öffentlich gesicherte Wegetrasse, vom geplanten Wendehammer bis zum Brückenbauwerk, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung als Fußweg und befahrbar für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, ausweist.

 

 

3.4              Herr Wartmann, Mühlenstraße 74, hat am 08.04.03 Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragen. Diese haben sich jedoch auf Grund von Abstimmungsterminen überholt, da ein einvernehmliches Ergebnis erzielt wurde.

(siehe Anlage IV /4)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Im Rahmen einiger Abstimmungstermine im Planungsamt wurden die planungsrechtlichen Ausweisungen auf dem Grundstück Wartmann im Südwesten des Bebauungsplangebietes konkretisiert. Entsprechend der Bedenken des Landschaftsbeirates und der Unteren Landschaftsbehörde wurde ein Abstand von 25m zwischen dem Wohngebäude und dem landschaftsgeschützten Bestandteil der ehemaligen Bahntrasse, eingehalten. Die konkrete Planung eines Wohnhauses durch seinen Architekten ermöglichte die genaue Vermaßung der Baugrenze mit den

vorgelagerten Stellplätzen und Garagen. Die Erschließung erfolgt über den geplanten Wendehammer des neuen südlichen Erschließungsarmes des neuen Wohngebietes Unterstraße. Sowie die Erschließungsplanung vorliegt, wird sie in diesem Punkt mit Herrn Wartmann abgestimmt.

Die Anordnung eines zweiten Wohngebäudes auf seinem Grundstück ist optional. Muss jedoch noch weiter unter den o.g. Rahmenbedingungen konkretisiert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Wartmann, Mühlenstraße 74, zur Kenntnis und beschließt, dass der Bebauungsplanentwurf die mit ihm bereits abgestimmten Ausweisungen beinhaltet.

 

 

3.5       Die Grundstückseigentümer des nördlichen Planbereiches sind nach der frühzeitigen Beteiligung noch einmal persönlich angeschrieben worden. Sie sind an einer Entwicklung des Bebauungsplanes nicht interessiert. (siehe Anlage IV /5)

 

Stellungnahme des Bürgermeisers:

 

Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 50 “Unterstraße” hat diesen Bereich seit 1993 mit erfasst, um eine gesamthafte städtebauliche Lösung zwischen der Ortslage Unterstraße und dem Lehner Weg zu entwickeln. Auch der Einmündungsbereich Flora Weg / Lehner Weg bedarf einer Neuplanung. Es sollte daher bei der gesamthaften Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 50 bleiben, um ein für dieses Gebiet geschlossenes Planungsrecht zu schaffen, auch wenn die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zeitnah erfolgt.

Der Vorhabenträger hat sich mit dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet auch für diesen Bereich die Planungsleistungen zu übernehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass das Plangebiet der 2. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 50 “Unterstraße” in seiner bisherigen Abgrenzung verbleibt.

 

 

 

Zu B)

 

Die erforderlichen Änderungen des Vorentwurfes

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der TÖB konnte festgestellt werden, dass die Grundzüge des städtebaulichen Vorentwurfes nicht in Frage gestellt wurden.

 

Den Anregungen des Landschaftsbeirates und der Unteren Landschaftsbehörde einen größeren Abstand der Wohngebäude zur ehemaligen Bahntrasse zu erreichen wird entsprochen. (siehe Anlage V)

 

Wichtig für die weitere Fachplanung ist es, dass auf der Grundlage des Vorentwurfes weiter gearbeitet werden kann. Die eigentliche Konkretisierung der Erschließung und der ökologischen Belange beginnt erst jetzt und wird aufzeigen welche Veränderungen noch erforderlich werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird.

 

 

 

 

 

 

Zu C)

 

Der städtebauliche Vertrag

 

Zu den städtebaulichen Leistungen die für die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich werden, möchte die Stadt mit dem Vorhabenträger Ch. Runkel einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Dem Vertragsinhalt hat der Vorhabenträger zugestimmt. (siehe Anlage VI)

 

Folgende Leistungen übernimmt der Vorhabenträger für das gesamte Plangebiet:

·         Landschaftpflegerischer Fachbeitrag und Umweltverträglichkeitsprüfung

·         Erschließungsplanung, Bodengutachten und Entwässerungsplanung

·         Zeichnerische Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes

 

Folgende Leistungen übernimmt die Stadt für das gesamte Plangebiet:

·         Erschließungsplanung für den Bereich Lehner Weg / Flora Weg

·         Zeichnerische Darstellung der 2. Änderung des FNP

·         Unterstützung und Abstimmung bei der Fachplanung

·         Durchführung des Verfahrens beider Bauleitpläne

 

Die fachliche Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes soll in enger Zusammenarbeit und Abstimmung erfolgen und mit den TÖB abgestimmt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird.

 

 

 

 

Weiteres Planverfahren:

 

Der vorliegende städtebauliche Vorentwurf wird durch die o.g. Fachplanungen weiter konkretisiert. Das Bodengutachten muss zeigen, welche Möglichkeiten zur Regenversickerung in Frage kommen. Diese, die Erschließungsplanung und der ökologische Fachbeitrag sind aufeinander abzustimmen. Hier ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachplanern, dem Vorhabenträger und der Stadt vereinbart. Die Ergebnisse müssen mit den Fachbehörden aus der Trägerbeteiligung abgestimmt werden, um dann die Bearbeitung des Bebauungplanentwurfes anzuschließen.

 

Nach Fertigstellung des Bebauungsplanentwurfes wird dieser mit den textlichen und gestalterischen Festsetzungen, einschließlich der Planbegründung dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt und von ihm zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Das gleiche trifft für die 2. Änderung des FNP zu, da beide Bauleitpläne im Parallelverfahren betrieben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I           Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes “Unterstraße”

 

Anlage II          Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr.50 “Unterstraße”

 

Anlage III         Schreiben der Träger öffentlicher Belange und der Bezirksregierung Köln

 

Anlage IV         Schreiben der Bürger

 

Anlage V          Verkleinerung des städtebaulichen Vorentwurfes mit Bearbeitungshinweisen

 

Anlage VI         Der städtebauliche Vertrag zu den städtebaulichen Leistungen

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift