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Beschlussvorschlag: Zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme,
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage
dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge. Zu B) Der Rat beschließt die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage
dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf
dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf
erarbeitet wird. Zu C) Der Rat der Stadt beschließt, dass zwischen der Stadt
Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche
Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird. Sachverhalt: Bisheriges Verfahren: Beide Bauleitpläne haben seit 1992 eine längere, sehr
wechselhafte Planungsgeschichte hinter sich. Mitte 2002 wurde seitens des
bislang sehr aktiven Bauträgers die Fortführung des Planverfahrens angeregt.
Eine neue Entwurfsvariante wurde vorgestellt. Aufgrund der optionalen
Grundstücksvereinbarungen in diesem Bereich, möchte er eine baldige
Durchführung der erforderlichen Bauleitplanverfahren erreichen. Der Rat hat am 31.03.03 die Aufstellungsbeschlüsse der 2.
Änderung des Flächennutzungsplanes (sh. Anlage I) und des Bebauungsplanes Nr.
50 “Unterstraße” (sh. Anlage II) erneuert und auf der Grundlage des
neuen städtebaulichen Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Vom 11.04.03 bis zum 16.05.03 erfolgte die öffentliche
Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und gleichzeitig
wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die landesplanerische Abstimmung zur. 2. Änderung des FNP
wurde herbeigeführt. Zu A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGBTräger öffentlicher Belange Von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene
Anregungen vorgetragen worden. Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert: 1.1 Amt für
Agrarordnung, Siegburg (siehe Anlage III /1) 1.2 PLEdoc GmbH,
Essen (siehe Anlage III /2) 1.3 BEW,
Wipperfürth (siehe Anlage III /3) 1.4 ish GmbH,
Hagen (siehe Anlage III /4) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.1 bis 1.4
eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. 1.5 Die Deutsche Telekom
hat gegen die Planung keine Einwände. Sie verweist in ihrem Schreiben darauf,
dass für die Versorgung des Gebietes ihr Leitungsnetz erweitert werden muss, da
die erforderlichen Leitungen nicht zur Verfügung stehen. Einen kostengünstigen
oberirdischen Linienausbau im Zuge der Erschließung behält sie sich vor. (siehe
Anlage III /5) Stellungnahme
des Bürgermeisters: Der Vorhabenträger ist unterrichtet und wird die Deutsche Telekom zur weiteren Erschließungsplanung beteiligen. Aus städtischer Sicht kommen Oberleitungen in diesem Plangebiet nicht in Frage. Der Erschließungsplaner wird mit der Deutschen Telekom eine unterirdische Lösung finden und dies bei seiner Planung darlegen. Darüber hinaus werden die eigentlichen Planinhalte des Entwurfes nicht berührt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der
Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt, dass aus städtebaulicher Sicht
Oberleitungen nicht in Frage kommen. 1.6 Das Staatliche Umweltamt Köln
trägt keine Anregungen vor, kann jedoch eine abschließende Beurteilung zur
Niederschlagswasserbeseitigung erst nach Vorlage des hydrologischen Gutachtens
abgeben. (siehe Anlage III /6) Stellungnahme des
Bürgermeisters: Das geohydrologische Gutachten und
das Entwässerungskonzept für den Bereich des Bebauungsplanes werden vom
Vorhabenträger im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes
beauftragt und der Planbegründung zur öffentlichen Auslegung beigefügt. Zur
Offenlage wird das Staatliche Umweltamt erneut beteiligt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des
Staatlichen Umweltamtes zur Kenntnis. Das geohydrologische Gutachten und das
Entwässerungskonzept sind Bestandteil der weiteren Bearbeitung des
Bebauungsplanentwurfes. 1.7 Das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege bringt keine Bedenken vor, möchte jedoch, dass im
Bebauungsplan auf die Bestimmungen des §§ 15 und 16 Denkmalpflegegesetz NW
hingewiesen wird: “ Beim Auftreten von
archäologischen Bodenfunden und Befunden ist die Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu
informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu
erhalten.” (siehe Anlage III /7) Stellungnahme des Bürgermeisters: Dieser Hinweis wird in die
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des
Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis. Der Hinweis wird in die
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. 1.8 Die RWE Net AG weist darauf hin,
dass die bestehende Trafostation “Unterstraße” die Versorgung des
geplanten Wohnbaugebietes übernehmen wird und bittet gemäß § 9 Abs.1 Ziffer 12
BauGB, diese als Versorgungsfläche auszuweisen. Ansonsten bestehen keine
Bedenken gegen das Vorhaben. (siehe Anlage III /8) Stellungnahme
des Bürgermeisters: Die bestehende Trafostation wird im
Bebauungsplan als Versorgungsfläche ausgewiesen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der RWE Net
AG zur Kenntnis. Die bestehende Trafostation wird im Bebauungsplan als
Versorgungsfläche ausgewiesen. 1.9 Die Stadt Burscheid regt an, mit
ihr gemeinsam eine verbesserte ÖPNV- Bedienung auf der Linie 260 zu erreichen.
(siehe Anlage III /9) Stellungnahme
des Bürgermeisters: Die nächstliegenden Bushaltestellen in beide Fahrtrichtungen der L 260, liegen im Ortsteil Löh, ca. 300 m vom Plangebiet entfernt. Ob eine Optimierung der Anbindungen zu erreichen ist, sollte im Rahmen des Ausbaus der B 51 mit Straßen NRW gesamthaft verhandelt werden. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Stadt
Burscheid zur Kenntnis. 1.10 Straßen NRW / Niederlassung Gummersbach,
macht darauf aufmerksam, dass bei einer Verkehrsbelastung von DTV 11408 Kfz /24
/h die Anordnung einer Linksabbiegespur im Verlauf der B51 für die neue
Erschließung vorzusehen ist. Prüffähige Unterlagen zur Ausgestaltung des neuen
Knotenpunktes sind vorzulegen. (siehe Anlage III /10) Stellungnahme des Bürgermeisters: Im Rahmen der Erschließungsplanung
wird der neue Einmündungsbereich und eine erforderliche Linksabbiegespur auf
der B 51 vom Fachplaner erarbeitet. Dieser Entwurf ist mit der Niederlassung
Gummersbach abzustimmen. Die abgestimmte Lösung wird in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme von Straßen
NRW / Niederlassung Gummersbach zur Kenntnis und beschließt, dass der
abgestimmte Entwurf zum neuen Einmündungsbereich in den Bebauungsplan eingearbeitet
wird. 1.11 Der Wupperverband möchte die
Quellgebiete, die in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegen, nach erfolgter
Rücksprache bewertet wissen. (siehe Anlage III /11) Stellungnahme des Bürgermeisters: Eine Einschätzung der Quellgebiete
im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages und der
Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Aufgabe des Landschaftsplaners sein.
Hierzu gibt es bereits Fachkontakte zum Wupperverband. Die Ergebnisse werden
Ihren Niederschlag in den Fachbeiträgen
und dem Bebauungsplanentwurf finden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme vom
Wupperverband zur Kenntnis und beschließt, dass eine fachliche Abstimmung mit
ihm erfolgt. 1.12 Der Rheinisch Bergische Kreis
verweist aus seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange. (siehe Anlage
III /12) 1.12.1 Die Untere Landschaftsbehörde und der
Landschaftsbeirat (nach erfolgter Ortsbesichtigung am 04.06.03) haben
folgende Bedenken: Zwischen
den Gebäuderückfronten der südöstlichen Gebäudezeile und dem Gehölzbestand des
geschützten Landschaftsbestandteiles (ehemalige Bahntrasse) ist ein
Mindestabstand in Größe der zu erwartenden endgültigen Baumhöhe (mind. 25 bis
30 m) einzuhalten. -
Verzicht
auf das südliche Wohnhaus auf dem Grundstück Wartmann -
Verschwenken
des südlichen Wendehammers zur Schaffung eines größeren Abstandes zum
Gehölzbestand -
Verzicht
auf das vierte Reihenhaus und Drehung der Zeile Stellungnahme des Bürgermeisters: Schon zur Ortsbesichtigung des
Landschaftsbeirates wurde seitens des Vorhabenträgers die Planänderung zu den
o.g. Punkten zugesagt. Auch mit Herrn Wartmann wurde eine Lösung gefunden, die
mit seinem Wohnhaus den gewünschten Abstand respektiert. Im Rahmen der
Erschließungsplanung wird der Fachplaner die o.g. Verschiebungen vollziehen.
Die Stellung der Gebäude wird im Bebauungsplanentwurf entsprechend verändert
und gesamhaft auf den geforderten Abstand hin überprüft. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Untere Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und beschließt, dass die vorgetragenen Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. 1.12.2 Die Untere Landschaftsbehörde hat keine
grundsätzlichen Bedenken zur Aufstellung der Bauleitplanung
“Unterstraße”, möchte jedoch folgende Aspekte bei der Bearbeitung
des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt wissen: -
Der
bereits seit 1996 vorliegende landschaftspflegerische Fachbeitrag ist gemäß des
heutigen Standes der Planung zu überarbeiten bzw. zu erneuern. -
Die
Erweiterungsflächen des Bebauungsplanes in südwestlicher Richtung sind bei der
Überarbeitung des LBP zu beachten (dienen zum Teil bereits zur Durchführung
einer privaten Kompensationsmaßnahme). -
Dem
Plangebiet ist eine mindestens durchschnittliche ökologische Wertigkeit
zuzusprechen. Es werden erhebliche und nachhaltige Eingriffe in Natur und
Landschaft vorbereitet, die durch geeignete Maßnahmen innerhalb und außerhalb
des Geltungsbereiches kompensiert werden müssen. -
Möglichkeiten
zur vollständigen Eingriffskompensation innerhalb des Plangebietes sollten
ausgeschöpft werden. Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Vorhabenträger wird zur weiteren
Bearbeitung des Bebauungsplanes einen Landschaftsplaner zur Erarbeitung der
Umweltverträglichkeitsprüfung und zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag
beauftragen. Die Auftragserteilung erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Planungsamt. Die o.g. Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde werden aufgegriffen
und es erfolgt im weiteren Verfahren zur Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes
eine Abgestimmung mit ihr. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt, dass die vorgetragenen Anregungen in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen sind und die weitere landschaftspflegerische Fachplanung mit ihr abgestimmt wird. 1.12.3 Aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft
werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Es wird jedoch angeregt das
geohydrologische Gutachten vorzulegen und das daraus entwickelte
Entwässerungskonzept für die Niederschlagswasser-bewirtschaftung abzustimmen. Stellungnahme
des Bürgermeisters: Der Vorhabenträger wird das
geohydrologische Gutachten und das Entwässerungskonzept beauftragen. Der o.g.
Anregung zur Vorlage und Abstimmung der beiden Fachbeiträge wird aufgegriffen
und im weiteren Verfahren zur Bearbeitung des Bebauungsplanes erfolgt die
gewünschte Abstimmung. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die
Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft zur Kenntnis und
beschließt, dass die weitere Fachplanung zur Regenwasserbewirtschaftung mit ihr
abgestimmt wird. 1.12.4
Aus
verkehrlicher und polizeilicher Sicht, bestehen zur 2. Änderung des FNP
keine Bedenken. Zur vorliegenden Vorentwurfsplanung des Bebauungsplanes ist
noch keine Stellungnahme möglich. Es wird auf folgendes hingewiesen: -
Die
Fußgängerführung ist am geplanten Kreisverkehr abhängig von seiner Größe. -
Fuß-
und Radwegeführung sollte im Einmündungsbereich der Haupterschließung im Detail
geprüft werden. -
Wendeflächen
für die Müllabfuhr müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. -
Verkehrsberuhigte
Bereiche müssen den Vorgaben der StVO entsprechen. Erst nach Fertigstellung
entscheidet die Straßenverkehrsbehörde. Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Vorhabenträger wird die
Erschließungsplanung beauftragen. Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung sind die
o.g. Anregungen zu prüfen und aufzugreifen. Die Entwurfsplanung erfolgt in
enger Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Stadt und wird nach Fertigstellung des
Entwurfes mit dem Kreis abgestimmt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die
Stellungnahme aus verkehrlicher und polizeilicher Sicht zur Kenntnis und
beschließt, dass die weitere Fachplanung zur Erschließung mit ihr abgestimmt
wird. 2. Landesplanerische Abstimmung Die erneute landesplanerische Abstimmung mit der
Bezirksregierung Köln für eine Wohnbaufläche wurde am 01.04.03
eingeleitet. Mit Schreiben vom 08.07.03 wurde die Anpassung an die Ziele
der Raumordnung bestätigt. (siehe Anlage III /13) 3. Bürger Von den Bürgern sind verschiedene Anregungen vorgetragen
worden 3.1 Eheleute Steinberg, Unterstraße 21,
möchten sichergestellt wissen, dass die bestehende Erschließung zu ihrem
Wohnhaus, zumindest als Fußweg zur B 51, erhalten bleibt, da ihr behinderter
Sohn unmittelbar im heutigen Einmündungsbereich täglich vom Bus zur Behindertenwerkstatt
abgeholt wird. (siehe Anlage IV /1) Stellungnahme des Bürgermeisters: Die neue interne Erschließung des
Neubaugebietes Unterstraße soll an zentraler Stelle in das Plangebiet geführt
werden und über abzweigende Erschließungsäste das Gebiet erschließen. Es wird
davon ausgegangen, dass die alte südwestliche Ortslage langfristig mit über das
neue Erschließungssystem an die B 51 angebunden wird. Hierzu hat es im Vorfeld
Abstimmungen mit Straßen NRW gegeben, die vermeiden sollen, dass in kurzer
Abfolge Erschließungsstraßen auf die B 51 einmünden. Man hatte sich darüber
verständigt der neuen Erschließung den Vorrang zu geben. Die alte Straßentrasse
als Fußwegeverbindung aufrecht zu erhalten ist in jedem Fall wichtig, da sie
das Wanderwegesystem verknüpft. Die Erschließungsplanung wird hierzu im Rahmen
der Entwurfsbearbeitung detaillierte Aussagen treffen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Anregung der Eheleute Steinberg, Unterstraße 21, zur Kenntnis und beschließt, dass die weitere Fachplanung zur Erschließung, eine Fußwegeverbindung auf der bestehenden Erschließungsstraße der südwestlichen Ortslage, berücksichtigen soll. 3.2 Herr Dirk Lang, Tente 20, möchte
im südwestlichen Teil des Plangebietes ein Holzhaus neu errichten. Er regt an,
dass die zukünftigen Ausweisungen des Bebauungsplanes dies ermöglichen. (siehe
Anlage IV /2) Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Vorhabenträger ist nach
Abschluss der Bearbeitung durch die Fachplaner in der Pflicht, den
Bebauungsplan für das gesamte Plangebiet zu erstellen. Dies wird in enger
Abstimmung mit der Stadt erfolgen. Die gestalterischen und planungsrechtlichen
Festsetzungen sind dann Inhalt des Bebauungsplanentwurfes der zur öffentlichen
Auslegung kommt. Die Anregung von Herrn Lang wird in die weitere Bearbeitung
zur Bauleitplanung aufgenommen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Dirk Lang, Tente 20, zur Kenntnis und beschließt, dass sie in die weitere Bearbeitung zum Bebauungsplan aufgenommen wird. 3.3 Herr J. Wilhelm Pfeiffer, Neuenhaus
100, möchte sichergestellt wissen, dass die Wegeparzelle vom geplanten
Wendehammer bis zum Brückenbauwerk über die ehemalige Bahntrasse öffentlich
gesichert bleibt und in einer Breite von ca. 4 m als Fußweg und für land- und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge weiterhin zur Verfügung steht. Diese
Wegeparzelle dient der Erschießung umfangreicher Grünland- und Waldparzellen jenseits
der ehemaligen Bahntrasse. (siehe Anlage IV /3) Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Bebauungsplan Nr.50
“Unterstraße” wird die bestehende öffentlich gesicherte Wegetrasse,
in dem o.g. Abschnitt, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung als Fußweg und befahrbar für land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge ausweisen. Im Entwurf zur Erschließungsplanung, müssen die Breiten
und Einbiegeradien vom Wendehammer der neuen internen Erschließung aus, für die
oben benannte Befahrbarkeit ausgelegt werden. Abstimmungen sind hierfür
erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn J. Wilhelm Pfeiffer, Neuenhaus 100, zur Kenntnis und beschließt, dass der Bebauungsplan die bestehende öffentlich gesicherte Wegetrasse, vom geplanten Wendehammer bis zum Brückenbauwerk, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung als Fußweg und befahrbar für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, ausweist. 3.4
Herr Wartmann, Mühlenstraße 74, hat am 08.04.03 Anregungen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung vorgetragen. Diese haben sich jedoch auf Grund von
Abstimmungsterminen überholt, da ein einvernehmliches Ergebnis erzielt wurde. (siehe Anlage IV /4) Stellungnahme des Bürgermeisters: Im Rahmen einiger Abstimmungstermine
im Planungsamt wurden die planungsrechtlichen Ausweisungen auf dem Grundstück
Wartmann im Südwesten des Bebauungsplangebietes konkretisiert. Entsprechend der
Bedenken des Landschaftsbeirates und der Unteren Landschaftsbehörde wurde ein
Abstand von 25m zwischen dem Wohngebäude und dem landschaftsgeschützten
Bestandteil der ehemaligen Bahntrasse, eingehalten. Die konkrete Planung eines
Wohnhauses durch seinen Architekten ermöglichte die genaue Vermaßung der Baugrenze
mit den vorgelagerten Stellplätzen und
Garagen. Die Erschließung erfolgt über den geplanten Wendehammer des neuen
südlichen Erschließungsarmes des neuen Wohngebietes Unterstraße. Sowie die
Erschließungsplanung vorliegt, wird sie in diesem Punkt mit Herrn Wartmann
abgestimmt. Die Anordnung eines zweiten Wohngebäudes auf seinem Grundstück ist optional. Muss jedoch noch weiter unter den o.g. Rahmenbedingungen konkretisiert werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Wartmann, Mühlenstraße 74, zur Kenntnis und beschließt, dass der Bebauungsplanentwurf die mit ihm bereits abgestimmten Ausweisungen beinhaltet. 3.5 Die Grundstückseigentümer des
nördlichen Planbereiches sind nach der frühzeitigen Beteiligung noch einmal
persönlich angeschrieben worden. Sie sind an einer Entwicklung des
Bebauungsplanes nicht interessiert. (siehe Anlage IV /5) Stellungnahme des Bürgermeisers: Die Abgrenzung des Bebauungsplanes
Nr. 50 “Unterstraße” hat diesen Bereich seit 1993 mit erfasst, um
eine gesamthafte städtebauliche Lösung zwischen der Ortslage Unterstraße und
dem Lehner Weg zu entwickeln. Auch der Einmündungsbereich Flora Weg / Lehner
Weg bedarf einer Neuplanung. Es sollte daher bei der gesamthaften Realisierung
des Bebauungsplanes Nr. 50 bleiben, um ein für dieses Gebiet geschlossenes
Planungsrecht zu schaffen, auch wenn die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten
nicht zeitnah erfolgt. Der Vorhabenträger hat sich mit dem
städtebaulichen Vertrag verpflichtet auch für diesen Bereich die Planungsleistungen
zu übernehmen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, dass das Plangebiet der
2. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 50 “Unterstraße” in
seiner bisherigen Abgrenzung verbleibt. Zu B) Die erforderlichen Änderungen des VorentwurfesIm Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der
TÖB konnte festgestellt werden, dass die Grundzüge des städtebaulichen
Vorentwurfes nicht in Frage gestellt wurden. Den Anregungen des Landschaftsbeirates und der Unteren
Landschaftsbehörde einen größeren Abstand der Wohngebäude zur ehemaligen
Bahntrasse zu erreichen wird entsprochen. (siehe Anlage V) Wichtig für die weitere Fachplanung ist es, dass auf der
Grundlage des Vorentwurfes weiter gearbeitet werden kann. Die eigentliche
Konkretisierung der Erschließung und der ökologischen Belange beginnt erst
jetzt und wird aufzeigen welche Veränderungen noch erforderlich werden. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird. Zu C) Der städtebauliche VertragZu den städtebaulichen Leistungen die für die Erstellung des
Bebauungsplanentwurfes erforderlich werden, möchte die Stadt mit dem
Vorhabenträger Ch. Runkel einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Dem
Vertragsinhalt hat der Vorhabenträger zugestimmt. (siehe Anlage VI) Folgende Leistungen übernimmt der Vorhabenträger für das
gesamte Plangebiet: ·
Landschaftpflegerischer
Fachbeitrag und Umweltverträglichkeitsprüfung ·
Erschließungsplanung,
Bodengutachten und Entwässerungsplanung ·
Zeichnerische
Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes Folgende Leistungen übernimmt die Stadt für das gesamte
Plangebiet: ·
Erschließungsplanung
für den Bereich Lehner Weg / Flora Weg ·
Zeichnerische
Darstellung der 2. Änderung des FNP ·
Unterstützung
und Abstimmung bei der Fachplanung ·
Durchführung
des Verfahrens beider Bauleitpläne Die fachliche Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes soll in
enger Zusammenarbeit und Abstimmung erfolgen und mit den TÖB abgestimmt werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, dass zwischen der Stadt
Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche
Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird. Weiteres Planverfahren: Der vorliegende städtebauliche Vorentwurf wird durch die
o.g. Fachplanungen weiter konkretisiert. Das Bodengutachten muss zeigen, welche
Möglichkeiten zur Regenversickerung in Frage kommen. Diese, die
Erschließungsplanung und der ökologische Fachbeitrag sind aufeinander
abzustimmen. Hier ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachplanern, dem
Vorhabenträger und der Stadt vereinbart. Die Ergebnisse müssen mit den
Fachbehörden aus der Trägerbeteiligung abgestimmt werden, um dann die
Bearbeitung des Bebauungplanentwurfes anzuschließen. Nach Fertigstellung des Bebauungsplanentwurfes wird dieser
mit den textlichen und gestalterischen Festsetzungen, einschließlich der
Planbegründung dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt und von ihm zur
öffentlichen Auslegung beschlossen. Das gleiche trifft für die 2. Änderung des
FNP zu, da beide Bauleitpläne im Parallelverfahren betrieben werden. Anlage/n: Anlage I Darstellung des räumlichen
Geltungsbereiches zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
“Unterstraße” Anlage II Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr.50 “Unterstraße” Anlage III Schreiben der Träger öffentlicher
Belange und der Bezirksregierung Köln Anlage IV Schreiben
der Bürger Anlage V Verkleinerung
des städtebaulichen Vorentwurfes mit Bearbeitungshinweisen Anlage VI Der
städtebauliche Vertrag zu den städtebaulichen Leistungen
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