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Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt die Innenbereichssatzungen für die Ortslagen Limmringhausen,
Kovelsberg, Kallenberg sowie Vorderhufe und Hinterhufe als Klarstellungssatzung
nach § 34 (4) 1 BauGB gemäß den in der Anlage zu dieser Sitzung für die
jeweilige Ortslage beigefügten Abgrenzungspläne und Satzungstexte. Sachverhalt: Nachdem der Rat der Stadt die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass für verschiedene Satzungen nach § 34 BauGB für unterschiedliche Ortslagen in Wermelskirchen gefaßt hat, wurde für die geplanten “Klarstellungssatzungen” das verwaltungsinterne Verfahren durchgeführt und abgeschlossen. Weitere externe
Beteiligungen, wie Beteiligung der Bürger oder der Träger öffentlicher Belange,
sind bei diesem Verfahren einer Klarstellungssatzung nicht vorgesehen und
erforderlich. Auf Grund der
verwaltungsinternen Abstimmung haben sich noch kleine Korrekturen der
Abgrenzung ergeben, die letztendlich in die nun vorliegenden Plandarstellungen
der Satzungsbereiche eingearbeitet worden sind. Der Rat der
Stadt kann nunmehr die in der Sitzvorlage als Anlage beigefügten Satzungen für
die Ortslagen Limmrighausen, Kallenberg, Kovelsberg und Vorder- und Hinterhufe
mit den zugehörigen Abgrenzungsplänen als Innenbereichssatzung als
Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB beschließen. Anlage/n: Plandarstellungen der Abgrenzung der
Satzungsbereiche Satzungstext der
Klarstellungssatzungen |
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