Vorlage - RAT/0061/2004  

 
 
Betreff: Abschluß von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) nach § 34 BauGB für die Ortslagen Limmringhausen, Kovelsberg, Kallenberg sowie Vorder- und Hinterhufe
Hier: Satzungsbeschluß
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
01.04.2004 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Innenbereichssatzungen für die Ortslagen Limmringhausen, Kovelsberg, Kallenberg sowie Vorderhufe und Hinterhufe als Klarstellungssatzung nach § 34 (4) 1 BauGB gemäß den in der Anlage zu dieser Sitzung für die jeweilige Ortslage beigefügten Abgrenzungspläne und Satzungstexte.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Nachdem der Rat der Stadt die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass für verschiedene Satzungen nach § 34 BauGB für unterschiedliche Ortslagen in Wermelskirchen gefaßt hat, wurde für die geplanten “Klarstellungssatzungen” das verwaltungsinterne Verfahren durchgeführt und abgeschlossen.

 

Weitere externe Beteiligungen, wie Beteiligung der Bürger oder der Träger öffentlicher Belange, sind bei diesem Verfahren einer Klarstellungssatzung nicht vorgesehen und erforderlich.

 

Auf Grund der verwaltungsinternen Abstimmung haben sich noch kleine Korrekturen der Abgrenzung ergeben, die letztendlich in die nun vorliegenden Plandarstellungen der Satzungsbereiche eingearbeitet worden sind.

 

Der Rat der Stadt kann nunmehr die in der Sitzvorlage als Anlage beigefügten Satzungen für die Ortslagen Limmrighausen, Kallenberg, Kovelsberg und Vorder- und Hinterhufe mit den zugehörigen Abgrenzungsplänen als Innenbereichssatzung als Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB beschließen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Plandarstellungen der Abgrenzung der Satzungsbereiche

Satzungstext der Klarstellungssatzungen