Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Ergänzungen in der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Wermelskirchen vom 21.03.2018.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschluss des Rates, dass die Eingewöhnungszeit aufgrund der Zeitschiene bereits ab dem 18.05.2018 in die Bewilligungsbescheide aufgenommen werden kann. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 die Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege unter der Voraussetzung beschlossen, dass bis zum nächsten Jugendhilfeausschuss ein Runder Tisch mit Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Tagespflegeeltern die Satzung im Nachgang bespricht und ggf. weiterhin anpasst. Der Runde Tisch fand am 26.04.2018 statt. Teilnehmer waren neben zwei Tagesmüttern, ein Teilnehmer je Fraktion, sowie die Amtsleitung des Amtes für Jugend, Bildung und Sport, die Sachgebietsleitung für die Kindertagesbetreuung und die Fachberatung der Tagespflege. Gemeinsam wurden nachträglich folgende Änderungen/Konkretisierungen beschlossen.
1.) § 8 Nr. 1 – Eingewöhnung Die Finanzierung der Eingewöhnung wird hinsichtlich des Beginns konkretisiert und wie folgt ergänzt: „Die erstmalige Eingewöhnung wird für Kinder mit Aufnahmedatum 01.08.18 finanziert.“
Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ist am 09.07.2018. Die Eingewöhnungszeiten für den 01.08.18 beginnen am 01.07.18. Aufgrund der Zeitschiene werden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses die Bescheide für die Tagespflegepersonen bereits zum 01.07.2018 abgepasst. Sollte sich der Rat der Stadt Wermelskirchen gegen die Ergänzung entscheiden, werden die Bescheide entsprechend rückabgewickelt.
2.) § 8 Nr. 2 – Betreuungsfreie Zeit Zugunsten der Tagespflegeeltern und unter Berücksichtigung der Familienfreundlichkeit werden den Eltern künftig 5 Tage flexibler Urlaub pro Jahr gewährt. Das heißt die Tagespflegeperson bekommt für diese Fehlzeiten der einzelnen Kinder das Tagespflegeentgelt durchgezahlt. Die Ergänzung in der Satzung lautet wie folgt: „Zusätzlich zu dem von der Tagespflegeperson vorgegebenen Urlaub werden den Eltern 5 Tage zur Verfügung gestellt, an denen die Fehlzeiten des Kindes der Tagespflegeperson vergütet werden. Die Fehltage sind der Tagesmutter vorab mitzuteilen.“
Weiterhin wird der Zeitraum konkretisiert ab dem die Vergütung der Tagespflegeperson entfällt und der Elternbeitrag zurückgezahlt wird. Die Konkretisierung ist wie folgt in der Satzung festgelegt: „Darüber hinausgehende Fehlzeiten werden von den laufenden Geldleistungen anteilig (pro nicht betreutem Kind) ab einer Woche in Abzug gebracht. Die Eltern erhalten analog ihren Elternbeitrag für diese Zeit erstattet.“
Anlage/n: Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Wermelskirchen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||