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Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt, die Trasse der ehemaligen DB-Strecke 411 auf dem Stadtgebiet
der Stadt Wermelskirchen als Verkehrs-Trasse zu erhalten und in der bisherigen
Form zu sichern. Der Rat der
Stadt beschließt, den WNK-Antrag vom 12.07.2003, der die Nutzbarmachung der
DB-Trasse 411 (Lennep-Wermelskirchen) als Gewerbeflächen vorschlägt,
abschließend abzulehnen. Sachverhalt: In vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Verkehr am 09.12.2002, 10.02.2003/24.03.2003 und
08.12.2003 wurde das Thema DB-Trasse 411 bereits behandelt. Grundsätzlich ist eine Betrachtung der gesamten Trasse
erforderlich. Dabei stellen sich die Fragen nach langfristig sinnvollen
Nutzungen und deren jeweiliger wirtschaftlicher Tragbarkeit. Derzeit ist auf dem Stadtgebiet von Wermelskirchen die
Trasse der DB 411 durch einen Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines
Bebauungsplanes und ein durchgehendes Vorkaufsrecht gesichert. Das
Bebauungsplanverfahren kann jederzeit betrieben werden. Beschlusslage: Der Beschluss des Rates der Stadt vom 15.12.2003 hat seinen
Beschluss vom 31.03.2003 bestätigt, bis auf weiteres an der Sicherung der DB
411 auf dem Stadtgebiet der Stadt Wermelskirchen in der bisherigen Form
festzuhalten und keine aktive Herausnahme aus dem Gebietsentwicklungsplan zu
betreiben. Zur Klärung der Planungsabsichten der anderen Städte entlang
der DB‑Strecke 411 fand am 26.02.2004 ein Termin der Bürgermeister
und ihrer Fachämter in Burscheid statt. Danach stellt sich die aktuelle
Situation wie folgt dar: Leverkusen: § Kein Interesse an einer Trassensicherung. Burscheid: § Derzeit: Trasse gesichert. § Künftig: Sicherung der Trasse als durchgehende Verkehrs-Trasse nicht gebunden an den Schienenverkehr; entsprechende Änderungen der Darstellung in den übergeordneten Planungen werden derzeit aktiv verfolgt. § GGf. Nutzung von Teilen der Trasse als Umgehungsstraße, um Innenstadtentwicklung betreiben zu können. § Gemeinsame Initiative mit Remscheid, im Rahmen der Regionale 2010 auf der Trasse einen Radweg zu entwickeln. Remscheid: § Derzeit: Trasse gesichert. § Künftig: Sicherung der Trasse als durchgehende Verkehrs-Trasse nicht gebunden an den Schienenverkehr. Der Flächennutzungsplan befindet sich in der Neuaufstellung; in dem Zusammenhang wird geprüft werden, ob Änderungen von Darstellung in übergeordneten Planungen aktiv verfolgt werden sollen. § Gemeinsame Initiative mit Burscheid, im Rahmen der Regionale 2010 auf der Trasse einen Radweg zu entwickeln. Rheinisch-Bergischer Kreis/Bezirksregierung Köln: § Befürwortung der grundsätzlichen Sicherung der Trasse. § Bindung der Trasse an schienengebundenen Verkehr wird nicht zwingend gefordert. § Unterstützung des Radweg-Projektes im Rahmen der Regionale 2010 als Form der Trassensicherung. Bewertung aus Sicht der Stadt WermelskirchenAufbauend auf dem bestehenden Beschluss und unter
Einbeziehung der Planungsabsichten der anderen Städte entlang der Trasse sollte
das vorrangige Ziel verfolgt werden, im Sinne einer langfristigen
Stadtentwicklungs-/Verkehrsplanung – auch für künftige Generationen
– die DB-Trasse 411 als durchgehende Verkehrs-Trasse zu sichern. Das
bedeutet eine durchgehende Sicherung als Trasse für Verkehr generell - ohne
Bindung an eine bestimmte Verkehrsart z.B. Schienenverkehr. Dadurch bleibt die
Trasse als Option für Erfordernisse und Verkehrsentwicklungen in der Zukunft
– die derzeit nicht absehbar sind - offen. Eine Trasse, die an irgendeiner
Stelle durch eine nicht-lineare/verkehrsfremde Nutzung unterbrochen wird, steht
für künftige Verkehrsentwicklungen nicht mehr zur Verfügung. Bei diesem Thema
sollten die Einzelinteressen von Anliegern zur Nutzung der Trasse der
gesamtstädtischen Entwicklungsoption untergeordnet werden. Ob künftig
Kraftfahrzeuge, schienengebundener Verkehr, Radfahrer/Fußgänger oder noch nicht
bekannte Verkehrsformen die Trasse nutzen werden, ist für die derzeit
anstehende Entscheidung über das Festhalten an der grundsätzlichen Sicherung
der Trasse nicht relevant. Die beabsichtigte gemeinsame Initiative der Städte Remscheid
und Burscheid zur Nutzung der Trasse als Radwegeverbindung im Rahmen der
Regionale 2010, steht nicht im Gegensatz zu Aussagen im Zusammenhang mit dem
Bau der Bundesstraße B 51 n. Weil die Trasse erhalten bleibt, kann
Sie auch weiterhin im Sinne des Trassentausches für schienengebundenen Verkehr
bei konkretem Bedarf reaktiviert werden. Die Stadt Wermelskirchen hält weiterhin an der Beschlusslage
fest, die Trasse als Verkehrs-Trasse, namentlich für eine Schienenverbindung,
zu sichern. Derzeit prüft ein Verkehrsunternehmen die
Reaktivierungsmöglichkeiten des Streckenabschnittes Wermelskirchen <->
Remscheid-Lennep – abschließende Zusagen liegen bislang nicht vor. Der vorliegende WNK-Antrag vom 12.07.2003, der die
Nutzbarmachung der DB-Trasse 411 (Lennep-Wermelskirchen) als Gewerbeflächen
vorschlägt, steht der verwaltungsseitig empfohlenen zukunftsorientierten
Trassensicherung entgegen und sollte daher abschließend abgelehnt werden. Anlage/n: WNK-Antrag vom 12.07.2003
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