Vorlage - RAT/0325/2003/1  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Sicherung der gesamten Trasse der ehemaligen DB-Strecke 411

Antrag der WNK-Fraktion vom 12.07. bezüglich Nutzbarmachung der DB-Trasse 411 (Lennep-Wermelskirchen) als Gewerbeflächen
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Lange, Levken
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
01.04.2004 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Trasse der ehemaligen DB-Strecke 411 auf dem Stadtgebiet der Stadt Wermelskirchen als Verkehrs-Trasse zu erhalten und in der bisherigen Form zu sichern.

 

Der Rat der Stadt beschließt, den WNK-Antrag vom 12.07.2003, der die Nutzbarmachung der DB-Trasse 411 (Lennep-Wermelskirchen) als Gewerbeflächen vorschlägt, abschließend abzulehnen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.12.2002, 10.02.2003/24.03.2003 und 08.12.2003 wurde das Thema DB-Trasse 411 bereits behandelt.

 

Grundsätzlich ist eine Betrachtung der gesamten Trasse erforderlich. Dabei stellen sich die Fragen nach langfristig sinnvollen Nutzungen und deren jeweiliger wirtschaftlicher Tragbarkeit.

Derzeit ist auf dem Stadtgebiet von Wermelskirchen die Trasse der DB 411 durch einen Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Bebauungsplanes und ein durchgehendes Vorkaufsrecht gesichert. Das Bebauungsplanverfahren kann jederzeit betrieben werden.

 

Beschlusslage:

Der Beschluss des Rates der Stadt vom 15.12.2003 hat seinen Beschluss vom 31.03.2003 bestätigt, bis auf weiteres an der Sicherung der DB 411 auf dem Stadtgebiet der Stadt Wermelskirchen in der bisherigen Form festzuhalten und keine aktive Herausnahme aus dem Gebietsentwicklungsplan zu betreiben.

 

Zur Klärung der Planungsabsichten der anderen Städte entlang der DB‑Strecke 411 fand am 26.02.2004 ein Termin der Bürgermeister und ihrer Fachämter in Burscheid statt. Danach stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:

 

Leverkusen:

§         Kein Interesse an einer Trassensicherung.

 

Burscheid:

§         Derzeit: Trasse gesichert.

§         Künftig: Sicherung der Trasse als durchgehende Verkehrs-Trasse nicht gebunden an den Schienenverkehr; entsprechende Änderungen der Darstellung in den übergeordneten Planungen werden derzeit aktiv verfolgt.

§         GGf. Nutzung von Teilen der Trasse als Umgehungsstraße, um Innenstadtentwicklung betreiben zu können.

§         Gemeinsame Initiative mit Remscheid, im Rahmen der Regionale 2010 auf der Trasse einen Radweg zu entwickeln.

 

Remscheid:

§         Derzeit: Trasse gesichert.

§         Künftig: Sicherung der Trasse als durchgehende Verkehrs-Trasse nicht gebunden an den Schienenverkehr. Der Flächennutzungsplan befindet sich in der Neuaufstellung; in dem Zusammenhang wird geprüft werden, ob Änderungen von Darstellung in übergeordneten Planungen aktiv verfolgt werden sollen.

§         Gemeinsame Initiative mit Burscheid, im Rahmen der Regionale 2010 auf der Trasse einen Radweg zu entwickeln.

 

Rheinisch-Bergischer Kreis/Bezirksregierung Köln:

§         Befürwortung der grundsätzlichen Sicherung der Trasse.

§         Bindung der Trasse an schienengebundenen Verkehr wird nicht zwingend gefordert.

§         Unterstützung des Radweg-Projektes im Rahmen der Regionale 2010 als Form der Trassensicherung.

 

 

 

Bewertung aus Sicht der Stadt Wermelskirchen

 

Aufbauend auf dem bestehenden Beschluss und unter Einbeziehung der Planungsabsichten der anderen Städte entlang der Trasse sollte das vorrangige Ziel verfolgt werden, im Sinne einer langfristigen Stadtentwicklungs-/Verkehrsplanung – auch für künftige Generationen – die DB-Trasse 411 als durchgehende Verkehrs-Trasse zu sichern. Das bedeutet eine durchgehende Sicherung als Trasse für Verkehr generell - ohne Bindung an eine bestimmte Verkehrsart z.B. Schienenverkehr. Dadurch bleibt die Trasse als Option für Erfordernisse und Verkehrsentwicklungen in der Zukunft – die derzeit nicht absehbar sind - offen. Eine Trasse, die an irgendeiner Stelle durch eine nicht-lineare/verkehrsfremde Nutzung unterbrochen wird, steht für künftige Verkehrsentwicklungen nicht mehr zur Verfügung. Bei diesem Thema sollten die Einzelinteressen von Anliegern zur Nutzung der Trasse der gesamtstädtischen Entwicklungsoption untergeordnet werden. Ob künftig Kraftfahrzeuge, schienengebundener Verkehr, Radfahrer/Fußgänger oder noch nicht bekannte Verkehrsformen die Trasse nutzen werden, ist für die derzeit anstehende Entscheidung über das Festhalten an der grundsätzlichen Sicherung der Trasse nicht relevant.

 

Die beabsichtigte gemeinsame Initiative der Städte Remscheid und Burscheid zur Nutzung der Trasse als Radwegeverbindung im Rahmen der Regionale 2010, steht nicht im Gegensatz zu Aussagen im Zusammenhang mit dem Bau der Bundesstraße B 51 n. Weil die Trasse erhalten bleibt, kann Sie auch weiterhin im Sinne des Trassentausches für schienengebundenen Verkehr bei konkretem Bedarf reaktiviert werden.

Die Stadt Wermelskirchen hält weiterhin an der Beschlusslage fest, die Trasse als Verkehrs-Trasse, namentlich für eine Schienenverbindung, zu sichern.

Derzeit prüft ein Verkehrsunternehmen die Reaktivierungsmöglichkeiten des Streckenabschnittes Wermelskirchen <-> Remscheid-Lennep – abschließende Zusagen liegen bislang nicht vor.

 

Der vorliegende WNK-Antrag vom 12.07.2003, der die Nutzbarmachung der DB-Trasse 411 (Lennep-Wermelskirchen) als Gewerbeflächen vorschlägt, steht der verwaltungsseitig empfohlenen zukunftsorientierten Trassensicherung entgegen und sollte daher abschließend abgelehnt werden.

Anlage/n:

Anlage/n:

WNK-Antrag vom 12.07.2003

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift