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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek für das Jahr 2017 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Rainer Bleek hat dem Haupt- und Personalamt seine Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen für das Jahr 2017 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen. Demnach sind an die Stadt Wermelskirchen Nebentätigkeitseinkünfte in Höhe von 7.180 € abzuführen.
Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2017 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlage/n:
Aufstellung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2017
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