Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 10.10.2018, mit welcher die 6. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 24.10.2000 in der Fassung der fünften Änderung vom 25.09.2008 beschlossen wurde.
Sachverhalt:
Auf die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung wird verwiesen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||