Vorlage - 0238/2018  

 
 
Betreff: 5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
707-04-2018_5 PDF-Dokument

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein Exemplar dieser Satzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.


 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 beschlossen, einen „Zukunftsausschuss“ als zusätzlichen Ausschuss des Rates der Stadt zu bilden. 

 

Die Aufgaben dieses neu gebildeten Ausschusses sind in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 01.07.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.05.2018“ festzulegen.

 

Daher ist es erforderlich, eine 5. Nachtragssatzung zu dieser Satzung zu beschließen.

 


 

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Anlage/n:

 

5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung  
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 707-04-2018_5 (17 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: