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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein Exemplar dieser Satzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 beschlossen, einen „Zukunftsausschuss“ als zusätzlichen Ausschuss des Rates der Stadt zu bilden.
Die Aufgaben dieses neu gebildeten Ausschusses sind in der „Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 01.07.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.05.2018“ festzulegen.
Daher ist es erforderlich, eine 5. Nachtragssatzung zu dieser Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung
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