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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Wermelskirchen haben sich darauf verständigt, die Aufgaben des bisherigen Arbeitskreises „Zukunft“ einem neu zu bildenden „Zukunftsausschuss“ zu übertragen. Um dies umzusetzen, sind die im Beschlussvorschlag genannten Beschlüsse zu fassen.
Für die Besetzung eines Mitgliedes und eines stv. Mitgliedes ist zwischen den Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und Bürgerforum ein Losentscheid erforderlich. Dieser Losentscheid wird von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes vorgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss zu Ziffer 4 einstimmig erfolgen muss, ansonsten kommt das erforderliche „Einvernehmen“ nicht zustande. In diesem Fall wäre eine Wahl „nach den Grundsätzen der Verhältniswahl“ in einem Wahlgang erforderlich. Da die Besetzungsliste für den Zukunftsausschuss bereits nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgestellt wurde, kann sich jedoch auch hierdurch an dem Ergebnis nichts ändern. Hier bedarf es lediglich nicht mehr der Einstimmigkeit sondern eines Mehrheitsvotums (§ 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen).
Der Beschlussvorschlag zu den Ziffern 5 und 6 wird wirksam, wenn diesem nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder (= 11) widersprochen wird (§ 58 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen).
Anlage/n:
Besetzung des Zukunftsausschusses
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