Vorlage - 0239/2018  

 
 
Betreff: Bildung eines Zukunftsausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Besetzung_Zukunftsausschuss PDF-Dokument

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Bildung eines Zukunftsausschusses zum 01.01.2019.
     
  2. Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung des bisherigen Arbeitskreises „Zukunft“ zum 31.12.2018.              
     
  3. Der Zukunftsausschuss hat eine Größe von 15 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.              
     
  4. Die Besetzung des Zukunftsausschusses erfolgt gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen entsprechend der beiliegenden Besetzungsliste für die Mitglieder und stv. Mitglieder des Ausschusses. Der von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek vorgenommene Losentscheid zwischen den Fraktionen von Bürgerforum und Bündnis 90/ Die Grünen entfällt auf die Fraktion xxxxx             
     
  5. Der Vorsitz des Ausschusses wird gem. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen an Herrn Mitglied des Rates Dirk Wartmann übertragen.              
     
  6. Der stv. Vorsitz des Ausschusses wird gem. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen an Herrn Mitglied des Rates Christian Klicki übertragen.             
     
  7. Die Aufgaben des Zukunftsausschusses werden in die „Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse“ aufgenommen. Hierzu ist durch Beschluss des Rates der Stadt eine Nachtragssatzung zu dieser Zuständigkeitsordnung zu beschließen.               
     


 

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Sachverhalt:

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Wermelskirchen haben sich darauf verständigt, die Aufgaben des bisherigen Arbeitskreises „Zukunft“ einem neu zu bildenden „Zukunftsausschuss“ zu übertragen. Um dies umzusetzen, sind die im Beschlussvorschlag genannten Beschlüsse zu fassen.

 

Für die Besetzung eines Mitgliedes und eines stv. Mitgliedes ist zwischen den Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und Bürgerforum ein Losentscheid erforderlich. Dieser Losentscheid wird von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes vorgenommen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss zu Ziffer 4 einstimmig erfolgen muss, ansonsten kommt das erforderliche „Einvernehmen“ nicht zustande. In diesem Fall wäre eine Wahl „nach den Grundsätzen der Verhältniswahl“ in einem Wahlgang erforderlich. Da die Besetzungsliste für den Zukunftsausschuss bereits nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgestellt wurde, kann sich jedoch auch hierdurch an dem Ergebnis nichts ändern. Hier bedarf es lediglich nicht mehr der Einstimmigkeit sondern eines Mehrheitsvotums (§ 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen).

 

Der Beschlussvorschlag zu den Ziffern 5 und 6 wird wirksam, wenn diesem nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder (= 11) widersprochen wird (§ 58 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen).


 

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Anlage/n:

 

Besetzung des Zukunftsausschusses
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Besetzung_Zukunftsausschuss (19 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: